Buchung über Booking.com?? FLUG STORNIERT???

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        #71  

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Im Prinzip hast Du recht, doch pauschal ist die Pegasus natürlich auch low cost. Auf der HP bieten sie erstmal ein Open Ticket oder Umbuchung intern oder Geld zurück an.
Recht haben und bekommen ist erfahrungsgemäß ja immer so eine Sache. Hab jetzt einen neuen Hinflug gebucht, und warte was Booking draus macht.
Klar bei Türkei Flügen sprechen wir hier über relativ wenig Geld....

Aber natürlich rechnen die damit das keiner wegen 70€ ein Fass aufmacht...
Storno 4 Wo vorher!
 
        #72  

Member

Member hat gesagt:
Im Prinzip hast Du recht, doch pauschal ist die Pegasus natürlich auch low cost. Auf der HP bieten sie erstmal ein Open Ticket oder Umbuchung intern oder Geld zurück an.
Recht haben und bekommen ist erfahrungsgemäß ja immer so eine Sache.

Ich hätte es zumindest mal versucht und deren deutsche Hotline mit dem Verweis auf die geltende Rechtslage angerufen. Ich halte die Wahrscheinlichkeit auch gar nicht mal für so gering, dass die Deinem Gesuch nachgekommen wären, da die Rechtslage eindeutig ist. Auf Ihrer Homepage hat Pegasus - vermutlich auch nicht ganz ohne Grund - einen Menüpunkt "Fluggastrechte" und verweist darin darauf, dass man im Fall einer Flugplanänderung anrufen soll.

Member hat gesagt:
Recht haben und bekommen ist erfahrungsgemäß ja immer so eine Sache

Recht bekommen kann man aber grundsätzlich auch nur, wenn man überhaupt versucht, es einzufordern. Der Versuch, also ein Anruf bei Pegasus wäre, vermutlich weniger aufwändig gewesen, als sich jetzt auf Kulanzbasis mit Booking.com rumzuschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #73  

Member

Bei Storno 4 Wochen vorher, gibt es keine EU-Fluggastrechte @helgi
 
        #74  

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Member hat gesagt:
Bei Storno 4 Wochen vorher, gibt es keine EU-Fluggastrechte @helgi

Das ist nicht richtig. Im Rahmen der europäischen Fluggastverordnung gelten zwar Fristen bei Entschädingungszahlungen, nicht aber in Bezug auf das Recht auf eine Ersatzbeförderung. Hierzu einmal die entsprechende Passage aus dem von mir zuvor verlinkten Artikel:

"Wichtig: Das Recht auf Ersatzbeförderung besteht dabei unabhängig davon, ob eine Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug angekündigt wurde. Auch außergewöhnliche Umstände sind im Rahmen des Anspruchs auf Ersatzbeförderung irrelevant."
 
        #75  

Member

Member hat gesagt:
Das ist nicht richtig. Im Rahmen der europäischen Fluggastverordnung gelten zwar Fristen bei Entschädingungszahlungen, nicht aber in Bezug auf das Recht auf eine Ersatzbeförderung. Hierzu einmal die entsprechende Passage aus dem von mir zuvor verlinkten Artikel:

"Wichtig: Das Recht auf Ersatzbeförderung besteht dabei unabhängig davon, ob eine Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug angekündigt wurde. Auch außergewöhnliche Umstände sind im Rahmen des Anspruchs auf Ersatzbeförderung irrelevant."
Da hast du Recht. Dieser Teil der Fluggastrechte dürfte aber wirklich bedeutend schwieriger einzufordern sein, vor allem bei einer Airline aus der Türkei. Zunächst muss man selber aktiv werden und Fristen setzen, bis eine Ersatzbeförderung angeboten wird. Dann könnte man selber einen Flug buchen und die Kosten einfordern. Ausgleichszahlungen einzufordern ist da meist sehr viel einfacher.
 
        #76  

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Wenn die Tickets für die Einzelflüge
bereits bestätigt waren, ist booking aus meiner Sicht raus aus der Nummer. Die einzelnen Airlines sind aus meiner Laiensicht nun Vertragspartner.
Bei dem relativ geringen Betrag muss man sich 3 mal überlegen ob man den langen Weg gehen will ....
 
        #77  

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Member hat gesagt:
Bei dem relativ geringen Betrag muss man sich 3 mal überlegen ob man den langen Weg gehen will .

Es geht hier nicht um die Beträge, sondern um die Durchsetzung eines Rechtsanspruches. Leider scheint es so zu sein, dass viele Airlines sich auf die Trägheit geschädigter Kunden verlassen, denen es mangels Wissen um die Rechtslage zu aufwändig scheint, den Rechtsweg zu beschreiten. Wer hier eine Rechtsschutzversicherung hat, ist klar im Vorteil und sollte es einem Anwalt überlassen, sich mit den Verursachern auseinanderzusetzen.
 
        #78  

Member

Member hat gesagt:
Es geht hier nicht um die Beträge, sondern um die Durchsetzung eines Rechtsanspruches. Leider scheint es so zu sein, dass viele Airlines sich auf die Trägheit geschädigter Kunden verlassen, denen es mangels Wissen um die Rechtslage zu aufwändig scheint, den Rechtsweg zu beschreiten. Wer hier eine Rechtsschutzversicherung hat, ist klar im Vorteil und sollte es einem Anwalt überlassen, sich mit den Verursachern auseinanderzusetzen.
Natürlich hast du im Prinzip Recht.
Aber hier geht's um 150 Euro, Rechtsschutz will auch zumindest bei mir 150 Euro Selbstbeteiligung. Und wenn der Urlaub kurz bevor steht hilft das auch nix.
 
        #79  

Member

Member hat gesagt:
Aber hier geht's um 150 Euro, Rechtsschutz will auch zumindest bei mir 150 Euro Selbstbeteiligung.

Nur im Falle eines Vergleichs oder falls der Rechtsstreit verloren wird.
 
        #80  

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Member hat gesagt:
Nur im Falle eines Vergleichs oder falls der Rechtsstreit verloren wird.
Alles richtig, aber alleine dem Anwalt und dem Rechtsschutz die Sachlage und die Unterlagen zu präsentieren kostet Zeit und Nerven die schon mehr wert sind als der Streitwert .
 
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