DACH --> Afrika Einreise (Visa) trotz Vorbestrafung Kenia

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        #1  

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Hallo an die Gemeinde, plane gerade meinen 4 ten Kenia Urlaub. Leider wurde ich wegen eines Deliktes verurteilt und bin nun das erste Mal in meinem Leben Vorbestraft....

Hat jemand Erfahrung wie das trotz Vorstrafe mit der Einreise (Visa ) aussieht? Es handelt sich um keine schwere Straftat, bin jedoch auf 3 Jahre Bewährung verurteilt worden.

Werde auf jeden Fall berichten wie es so abläuft :)
 
        #2  

Member

Ich habe für Dich Mal die KI befragt, und sie hat das geantwortet, was ich mir schon fast gedacht hatte, dass es sehr vom Einzelfall abhängt, und es keine generelle Richtlinie gibt, sondern die kenianischen Behörden Einzelfallentscheidungen machen. Entweder vorher bei der kenianischen Botschaft anfragen, oder Flug und Hotel stornierbar buchen vor Beantragung eTA. Auf jeden Fall wahrheitsgemäß antworten, sonst kann es zu Problemen kommen.

KI

"Eine dreijährige Bewährungsstrafe in Deutschland führt nicht automatisch dazu, dass kein touristisches eTA bzw. keine Einreise nach Kenia möglich ist, aber im Einzelfall kann dies bei der Sicherheitsprüfung relevant werden und nur die zuständigen Behörden können verbindlich entscheiden."
 
        #3  

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Man möge mich korrigieren, aber ich meine, dass der Sachverhalt bei der Beantragung der eTA nicht abgefragt wird.
Das hiesse, du könntest reisen, ganz normal.
Versuch doch ne eta zu beantragen, dann siehst du schon, obs klappt.

Auf keinen Fall würd ich (persönliche Meinung) bei der Botschaft vorab anfragen (und die quasi auf den Gaul lupfen/schlafende Hunde wecken).

Kommt aber meiner Meinung nach auch ganz auf das Delikt an, das Du ja nicht nennst. Kannst Du selbst noch am besten beurteilen.
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
Man möge mich korrigieren, aber ich meine, dass der Sachverhalt bei der Beantragung der eTA nicht abgefragt wird.
DIe Frage wird beim eta tatsächlich gestellt, inwieweit das überprüfbar ist, keine Ahnung
 
        #5  

Member

Soweit mir bekannt ist (nicht mit letzter Garantie), sind die letzten zwei freien Seiten eines Passes nicht für Visazwecke. Dort wird eingetragen, wenn ein Land die Einreise untersagt, damit auch alle anderen Länder es sehen. Achtet mal bei einer Kontrolle darauf, es werden immer die letzten Seiten auf Einträge kontrolliert. Die meisten Länder verlangen ausdrücklich, das mehr als zwei freie Visaseiten vorhanden sein müssen, denn dort wird im Normalfall kein Visa eingetragen.

Habe ich aber selbst nur gehört.
 
        #6  

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Member hat gesagt:
Man möge mich korrigieren, aber ich meine, dass der Sachverhalt bei der Beantragung der eTA nicht abgefragt wird.
Das hiesse, du könntest reisen, ganz normal.
Versuch doch ne eta zu beantragen, dann siehst du schon, obs klappt.

Auf keinen Fall würd ich (persönliche Meinung) bei der Botschaft vorab anfragen (und die quasi auf den Gaul lupfen/schlafende Hunde wecken).

Kommt aber meiner Meinung nach auch ganz auf das Delikt an, das Du ja nicht nennst. Kannst Du selbst noch am besten beurteilen.
I habe vorgestern mein eTA für Kenia beantragt und gestern bekommen ... die Frage wird definitiv bei Beantragung gestellt!
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
Hallo an die Gemeinde, plane gerade meinen 4 ten Kenia Urlaub. Leider wurde ich wegen eines Deliktes verurteilt und bin nun das erste Mal in meinem Leben Vorbestraft....

Hat jemand Erfahrung wie das trotz Vorstrafe mit der Einreise (Visa ) aussieht? Es handelt sich um keine schwere Straftat, bin jedoch auf 3 Jahre Bewährung verurteilt worden.

Werde auf jeden Fall berichten wie es so abläuft :)
Wahrscheinlich bist Du nicht zu 3 Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt sind (das gibts auch garnicht). Sondern Du bist zu einer viel niedrigeren Strafe verurteilt (ein paar Monate), die jetzt für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Das klingt dann schon viel besser, wenn man es so sagt 😉
 
        #8  

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Über 2 Jahre: Eine Bewährung ist grundsätzlich ausgeschlossen, § 56 Abs. 2 StGB
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Wahrscheinlich bist Du nicht zu 3 Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt sind (das gibts auch garnicht). Sondern Du bist zu einer viel niedrigeren Strafe verurteilt (ein paar Monate), die jetzt für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Das klingt dann schon viel besser, wenn man es so sagt 😉
Verurteilt ist der Falsche Begriff, Danke!
Ist genauso wie du gesagt hast!
 
        #10  

Member

Fragen die nicht nach Straftaten mit Bezug nach Kenya?
Ich meine mich zu erinnern dass die Frage sinngemäss lautet ob man in Kenya schon mal in Konflikt mit dem Gesetz gekommen ist.
Sonst müsste man ja (streng genommen) jede Verkehrsstraftat mit angeben.
 
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