Member
Hallo!
Ich als stiller Mitleser, hab jetzt auch mal eine Frage. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Die Sache ist folgende: Meine Freundin (Filipina) und ich würden gerne Anfang/Mitte August im europäischen Ausland Strandurlaub machen. Sie vermisst Sonne, Beach und Meer. In Betracht kommen Spanien (Gran Canaria) oder Griechenland (Inseln).
Sie wird ab August eine Aufenthaltsgenehmigung für ein freiwilliges soziales Jahr haben. Momentan hat Sie ein Besuchervisum oder Student Visum (ich weiß jetzt gerade nicht genau...) gültig bis 31.07.2016. Die FSJ-Stelle, bei der sie am 01.08. Anfängt, hat direkt ab 08.08. zwei Wochen Betriebsferien. Das wollen wir natürlich für unseren ersten gemeinsamen Urlaub nach über zwei Jahren Beziehung nutzen.
Können wir mit Reisepass und gültiger Aufenthaltsgenehmigung EU-weit reisen? Zusatzinfo: Der Reisepass läuft im September ab, wir haben aber schon in Berlin einen neuen beantragt, der hoffentlich bis Ende Juli da sein wird.
Vielleicht mach ich mir auch zu viele Gedanken, aber fragen kostet ja nichts .
Wen es interessiert: Sie ist seit Mai 2015 in Deutschland (AU-Pair Visum), seit April 2016 (Intensiv-Sprachkurs mit neuem Aufenthaltstitel) wohnen wir zusammen. Ab August Freiwilliges soziales Jahr (wiederum neuer Aufenthaltstitel). Das heißt Sie ist jetzt seit Mai 2015 durchgehend in Deutschland und ab August verdient sie sogar ein bisschen eigenes Geld (und Kostet nicht nur^^).
Gruß
Kannix
Ich als stiller Mitleser, hab jetzt auch mal eine Frage. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Die Sache ist folgende: Meine Freundin (Filipina) und ich würden gerne Anfang/Mitte August im europäischen Ausland Strandurlaub machen. Sie vermisst Sonne, Beach und Meer. In Betracht kommen Spanien (Gran Canaria) oder Griechenland (Inseln).
Sie wird ab August eine Aufenthaltsgenehmigung für ein freiwilliges soziales Jahr haben. Momentan hat Sie ein Besuchervisum oder Student Visum (ich weiß jetzt gerade nicht genau...) gültig bis 31.07.2016. Die FSJ-Stelle, bei der sie am 01.08. Anfängt, hat direkt ab 08.08. zwei Wochen Betriebsferien. Das wollen wir natürlich für unseren ersten gemeinsamen Urlaub nach über zwei Jahren Beziehung nutzen.
Können wir mit Reisepass und gültiger Aufenthaltsgenehmigung EU-weit reisen? Zusatzinfo: Der Reisepass läuft im September ab, wir haben aber schon in Berlin einen neuen beantragt, der hoffentlich bis Ende Juli da sein wird.
Vielleicht mach ich mir auch zu viele Gedanken, aber fragen kostet ja nichts .
Wen es interessiert: Sie ist seit Mai 2015 in Deutschland (AU-Pair Visum), seit April 2016 (Intensiv-Sprachkurs mit neuem Aufenthaltstitel) wohnen wir zusammen. Ab August Freiwilliges soziales Jahr (wiederum neuer Aufenthaltstitel). Das heißt Sie ist jetzt seit Mai 2015 durchgehend in Deutschland und ab August verdient sie sogar ein bisschen eigenes Geld (und Kostet nicht nur^^).
Gruß
Kannix