Flugsegmente auslassen

  • Ersteller
        #21  

Member

Member hat gesagt:
Es steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt, dass man so einen FLug für 2800€ dann gar nicht gebucht hätte.
Aber der LH Rechtsanwalt sieht das anders.

Was der sieht, ist zuerst mal nicht relevant. Er vertritt nur seinen Mandanten und ist somit, im Gegensatz zu einem Richter, Partei.

In der Schweiz werden diese Vertragsklauseln der Lusthansa Gruppe und insbesondere der SWISS als missbräuchlich und sittenwidrig gesehen. Der Meinung waren schon 2x Rechtsanwälte von Konsumeinsendungen im Radio und TV.

Darum haben sich bis heute weder die Lufthansa Gruppe noch die SWISS, ausser ein bisschen Wind zu machen, getraut zu prozessieren. Nicht mal zur ersten Instanz! Wenn nämlich nur eine einzige Vertragsklausel in einem Vertrag ungültig erklärt wird, kann ein Richter den ganzen Vertrag schreddern.
 
        #22  

Member

Member hat gesagt:
Doch, natürlich, nämlich die Differenz zu dem teuren Ticket, das du gebucht hättest, wenn du im konkreten Fall nur bis MUC gebucht hättest.

Hätte, hätte, Fahrradkette.
Ich glaube kaum das so etwas vor Gericht standhalten würde.
Wie wollen sie das beweisen?

Man bucht doch so einen Flug weil man nicht bereit ist die Differenz zu bezahlen.
Streng genommen dürften sie dann solche Angebote gar nicht anbieten.
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
wenn Du aussteigst. Wenn Du nur mit Handgepäck reist, ist die Wahrscheinlichkeit vermutlich gering.
Ähm, glaubst Du nicht, dass die das spätestens beim Abflug des nächsten Fluges merken, dass da wenigstens 1 Passagier fehlt :eek:
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Ähm, glaubst Du nicht, dass die das spätestens beim Abflug des nächsten Fluges merken, dass da wenigstens 1 Passagier fehlt :eek:

Natürlich merken sie das.
Dann kommt irgendwann der Final Call und dann gehen die Türen zu.

Passiert täglich zig Mal.
 
        #25  

Member

Vielen Dank für eure Meinungen.
Ich dachte immer „no show“ bedeutet nur, wenn man den gesamten (Hin- oder Rück)Flug nicht antritt. Also Roundtrip Ticket zum günstigen Tarif buchen, und einen der beiden komplett ausfallen lassen.
Nach all dem was ich hier gelesen habe, werd ich es nicht riskieren, OS ist schliesslich eine LH Tochter...
Wird dann wohl eine arabische oder asiatische Airline werden, die mich ins Land of Smile befördern wird👍🏻
 
        #26  

Member

Jede Airline verkauft 10% mehr Tickets, als Sitze im Flieger. Wenn alle kommen heißt es sorry, entschädigung usw usw kein Thema.
Sie wissen aber, es kommen nicht alle.
Ich sag es mal grob: War auf der Toilette, hatte Durchfall und habe den Flug verpasst.
(sorry) Bin eingeknickt oder wie auch immer
Die Plätze die frei bleiben, werden vom Standby Personal belegt, die es auf jedem Flug gibt. Die hoffen nämlich das einige die Letzte Teilstrecke nicht fliegen.
 
        #27  

Member

Wie ich schon mal geschrieben habe, ist die Frage diejenige ob das Check-In Personal das Ticket "richtig" lesen kann. Bei den Tickets ex Ausland wie zBsp. Oslo-Zürich-Bkk-Zürich-Oslo müsste Zürich mit einem "X" im Ticket aufgeführt sein, was no Stopover bedeutet. Das bedeutet dass in Zürich lediglich umgestiegen werden kann und auch das Gepäck nicht in Zürich ein- oder ausgeladen werden kann. Ob das Check-In Personal dies bemerkt?? … ist wohl eine Frage der Schulung.... - der Passagier kann es somit versuchen, Garantie hat er aber keine! Sollte im Ticket kein "X" vor Zürich stehen, wäre ein Stop und Aussteigen in Zürich möglich. In der sogenannten "ENDO" Box müssten allfällige Restriktionen auch noch erwähnt sein.
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
Was der sieht, ist zuerst mal nicht relevant. Er vertritt nur seinen Mandanten und ist somit, im Gegensatz zu einem Richter, Partei.

Darum haben sich bis heute weder die Lufthansa Gruppe noch die SWISS, ausser ein bisschen Wind zu machen, getraut zu prozessieren. Nicht mal zur ersten Instanz! Wenn nämlich nur eine einzige Vertragsklausel in einem Vertrag ungültig erklärt wird, kann ein Richter den ganzen Vertrag schreddern.
Relevant ist, was in der Klage steht, und die kommt vom LH Anwalt.
Dagegen muss man sich verteidigen.
Und natürlich hat die LH prozessiert.
Das höherinstanzliche Urteil steht ja noch aus in dem weiter oben zitierten Fall vor Gericht.
Und nein, der ganze Vertrag ist nicht automatisch nichtig, wenn eine einzelne Klausel ungültig ist. Ich glaube nicht, dass die LH die salvatorische Klausel vergessen hat.

Member hat gesagt:
Ich glaube kaum das so etwas vor Gericht standhalten würde.
Wie wollen sie das beweisen?

Man bucht doch so einen Flug weil man nicht bereit ist die Differenz zu bezahlen.
Streng genommen dürften sie dann solche Angebote gar nicht anbieten.
Deshalb ist es ja gut, dass endlich mal prozessiert wird und Klarheit in die Sache kommt.
In ein paar Jahren (weil die zweite Instanz betimmt auch nicht das Ende der Kette ist, das wird bis zum BGH durchgehen) brauchen wir dann nicht mehr vermuten oder glauben, dann gibt's ein verbindliches Urteil für Schland.

"Solche Angebote" sind doch ganz klar erkennbar für Leute mit Abflugs- und Ankunftsort in XYZ, und nicht für Leute in München oder Frankfurt gemacht.
Warum soll die LH dieser Gruppe Reisewilliger solche Angebote nicht machen?

Für beide Zitate gilt: Die Juristerei besitzt ihre eigene Logik. Vor Gericht und auf hoher See...
Lassen wir uns überraschen!
 
        #29  

Member

An @TopGun

Solltest du mit Austrian fliegen wollen bist du auf der sicheren Seite.

Für Österreich existiert bereits ein 'No Show' Urteil und Austrian wird sich hüten dir das letzte Segment in Rechnung zu stellen.

Das einzig wichtige ist, du kannst nur die letzten Segmente auslassen, der Beginn der gesamten Reisebuchung muss auf jeden Fall so wie in der Buchung angegeben, abgeflogen werden.

(Was für dich wohl nicht interessant ist, wäre einzig die Gutschrift der Meilen.
Da sitzt die Airline am längeren Hebel und kann wie schon geschrieben die Meilen für den gesamten Rückflug verweigern.
Ob das Statthaft ist oder nicht, keine Ahnung.)


Hier mal zum Nachlesen........

Umwelt und Verkehr - Österreichische Fluggäste sind besser geschützt
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Die Plätze die frei bleiben, werden vom Standby Personal belegt, die es auf jedem Flug gibt. Die hoffen nämlich das einige die Letzte Teilstrecke nicht fliegen.
Aber nicht wenn Du (mit Verlaub) “beim Scheißn“ hockst und Du deshalb die Teilstrecke nicht antrittst. Dann steht auch beim final call kein Standby Personal schon direkt am Gate weil ja die erst durch die Security müssten. Gepäck ist dann auch nicht eingecheckt...
 
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