Member hat gesagt:
Was der sieht, ist zuerst mal nicht relevant. Er vertritt nur seinen Mandanten und ist somit, im Gegensatz zu einem Richter, Partei.
Darum haben sich bis heute weder die Lufthansa Gruppe noch die SWISS, ausser ein bisschen Wind zu machen, getraut zu prozessieren. Nicht mal zur ersten Instanz! Wenn nämlich nur eine einzige Vertragsklausel in einem Vertrag ungültig erklärt wird, kann ein Richter den ganzen Vertrag schreddern.
Relevant ist, was in der Klage steht, und die kommt vom LH Anwalt.
Dagegen muss man sich verteidigen.
Und natürlich hat die LH prozessiert.
Das höherinstanzliche Urteil steht ja noch aus in dem weiter oben zitierten Fall vor Gericht.
Und nein, der ganze Vertrag ist nicht automatisch nichtig, wenn eine einzelne Klausel ungültig ist. Ich glaube nicht, dass die LH die salvatorische Klausel vergessen hat.
Member hat gesagt:
Ich glaube kaum das so etwas vor Gericht standhalten würde.
Wie wollen sie das beweisen?
Man bucht doch so einen Flug weil man nicht bereit ist die Differenz zu bezahlen.
Streng genommen dürften sie dann solche Angebote gar nicht anbieten.
Deshalb ist es ja gut, dass endlich mal prozessiert wird und Klarheit in die Sache kommt.
In ein paar Jahren (weil die zweite Instanz betimmt auch nicht das Ende der Kette ist, das wird bis zum BGH durchgehen) brauchen wir dann nicht mehr vermuten oder glauben, dann gibt's ein verbindliches Urteil für Schland.
"Solche Angebote" sind doch ganz klar erkennbar für Leute mit Abflugs- und Ankunftsort in XYZ, und nicht für Leute in München oder Frankfurt gemacht.
Warum soll die LH dieser Gruppe Reisewilliger solche Angebote nicht machen?
Für beide Zitate gilt: Die Juristerei besitzt ihre eigene Logik. Vor Gericht und auf hoher See...
Lassen wir uns überraschen!