Flugsegmente auslassen

  • Ersteller
        #51  

Member

Member hat gesagt:
Lufthansa hat ihre Berufung von Februar 2019 zurück gezogen . Damit ist der Weg frei solche Flüge zu buchen und das letzte Segment verfallen zu lassen .


Leider handelt es sich nur um ein Urteil eines AG welches keinerlei Bindungswirkung hat
 
        #52  

Member

Member hat gesagt:
Leider handelt es sich nur um ein Urteil eines AG welches keinerlei Bindungswirkung hat


Damit hast du zu 50% Recht ;-)

Ja es ist nur auf der Stufe eines Amstgerichtes verhandelt wurden und Lufthansa hat nur da klein bei gegeben.

Aber, Lufthansa müsste einen neuen Fall aufrollen um ihre Vorstellungen eines alten Monopolisten durchzusetzen. Meinst nicht auch das ihre Erfolgsaussichten extrem gesunken sind?


Solange Lufthansa kein Schlupfloch findet und dieses in ihre Allgemeinen Beförderungsbestimmungen einbauen kann, sind wir auf der sicheren Seite.
 
        #53  

Member

Genau.
Solange es keinen Präzedenzfall vor einem LG gibt ist ein Urteil von einem AG eigentlich für den A.... .
Ein anderes AG könnte zb LH oder jeder anderen Airline recht geben.
Alles nicht so einfach mit dem Recht.
Für mich wäre die Frage interessant, wie viele Rechnungen mit Forderungen an No-Shower verschickt werden und wieviele bezahlen ohne eine anwaltliche Prüfung!?
 
        #54  

Member

Früher wurden häufig die billigsten Retourtickets gekauft, da diese günstiger als ein normales one-way Ticket waren. Der Rückflug wurde dann nicht benutzt. Idealerweise wurde der Rückflug storniert, sodass die Airline den Platz wieder verkaufen konnte und es keinen no-show Pax gab. Wenn bei einem Ticket zBsp. FRA-ZRH-BKK-ZRH-FRA (Frankfurt-Zürich-Bangkok retour) als Beispiel der FRA-ZRH als erstes Segment nicht geflogen wird, dann wird die ganze Reservation storniert. Dies ist bei den Tickets der Fall, wo Hin- und Rückflug fest gebucht werden muss.
 
        #55  

Member

@marco58

?????

Dein Beispiel macht für uns hier nur Sinn wenn man in ZRH wohnt und ein billigeres Ticket ab FRA bucht.

Beim Rückfllug fliegt man nur bis ZRH und lässt das Ticket nach FRA verfallen.

Das man nur das letzte Ticket der gesamten Buchung verfallen lassen kann, hat hier noch keiner in Abrede gestellt.
 
        #56  

Member

Dein Beispiel macht für uns hier nur Sinn wenn man in ZRH wohnt und ein billigeres Ticket ab FRA bucht.
Beim Rückfllug fliegt man nur bis ZRH und lässt das Ticket nach FRA verfallen.
Wenn jemand in Zürich wohnt will er bestimmt nicht erst nach Frankfurt fahren.
 
        #58  

Member

Member hat gesagt:
Wenn jemand in Zürich wohnt will er bestimmt nicht erst nach Frankfurt fahren.


Ich suche und suche aber finde nicht den Kollegen :iro2: in deinem Beitrag .

Logisch wollen wir aus der Schweiz nicht extra nach Frankfurt, Paris oder Amsterdam fliegen um von da wieder zurück nach ZRH zu fliegen um in den selben Flieger zu steigen der in Business ab ZRH direkt 3000 CHF kostet .
Mit dem Umweg über FRA oder sonstwo kostet es halt nur 2000...

Leuchtet dir das ein ?
 
        #60  

Member

War gestern auch wieder einmal Thema in der Konsumentensendung Kassensturz beim Schweizer Fernsehen.

Empfehlung der Anwälte: Rechnung einfach ignorieren. Die wagen es nicht. Vor allem, weil gerade Air France/KLM sich auch nicht vor einem Gericht in einer ähnlichen Sache durchsetzten konnten.
 
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