Member hat gesagt:
Wieso ausgerechnet die Grenze bei 21 Jahren.
Die Demarkationslinie liegt doch bei 18.
Sehe ich dort etwas falsch?
Nachtrag: Nach dem Einwand von
@PeterParanuss (Beitrag hier drunter) habe es natürlich recherchiert.
Vielen Dank für die Mühe.
Die Frage,
welches Alter ein Mädel haben muss, damit man beim Sex keinen Ärger bekommt, ist allerdings eine
strafrechtliche.
Ab welchem Alter ein Mensch volljährig (Deutscher Begriff!) ist, also Geschäfte abschließen kann, wählen kann, heiraten kann, ist eine zivilrechtliche Frage.
Eine Liste, in der es um zivilrechtliche Aspekte geht, hilft abernicht weiter, wenn es um eine strafrechtliche Beurteilung geht. Zwei völlig unterschiedliche Dinge!
Die Liste ist auch in anderer Hinsicht völliger Käse:
welchen Sinn macht es, bei der Frage nach der Rechtslage
im Ausland eine Begriffsbestimmung nach
deutschem Recht voran zu stellen
und sich hierbei auf Deutsche Kommentare zum Deutschen BGB bzw. auf Urteile des Deutschen Bundesgerichtshofes zu beziehen?
Das ganze wie gesagt noch im Bereich des Zivilrechtes, auf das es hier nicht ankommt. Was will uns diese Liste also überhaupt sagen?
Interssiert sich irgendwer für die Frage, wie alt im Kongo eine Person sein muss, um ihr einen Sack Reis abkaufen zu können?
Wenn man schon was zum Thema Strafbarkeit sexueller handlungen etwas finden will, dann müsste man
im Strafrecht des jeweiligen Landes suchen.
Und dieses kann sich in allen möglichen Gesetzen verbergen.
Strafrechtliche Normen gibt es nämlich auch bei uns auch noch außerhalb des Strafgesetzbuches, in zahllosen Spezialgesetzen
Und selbst wenn man da was findet, müsste man - um die Sache wirklich beurteilen zu können-
fundierte Kenntnisse im Strafrecht jedes der genannten Länder haben
und zudem die
Sprache , in der das Gesetz verfasst ist, perfekt beherrschen, denn es handelt sich bei Gesetzestexten um Fach -/Sondersprachen.
Google-Übersetzter stößt da an seine Grenzen.
Ich habe mal ganz vorsichtig versucht, der für uns entscheidenden Frage für
Madagascar nachzugehen, muss aber sagen, dass ich da zu keinem klaren Ergebnis komme,
der Text des madagassischen
code penal /Strafgesetzbuches liefert an dieser Stelle recht ungewöhnliche Zahlen, hier ist nämlich u.a. von
14 Jahren die Rede.
Allerdings werden in
Art 331 code penal malgache , gleich
mehrere völlig unterschiedliche Tatbeständen abgehandelt:
Handlungen durch Fremde bzw. Familienmitglieder, homosexuelle Handlungen, Handlungen mit und ohne Gewalt etc. alles in zwei drei Sätzen.
Also ein ziemliches Durcheinander, typisch Afrika eben:
Da wäre ich ganz vorsichtig , irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen, außer vielleicht:
die Sache ist komplex. Und deshalb würde ich mich auch nicht auf irgendwelche Listen verlassen,
die irgendwelche Hobby-Juristen zusammen gebastelt haben und in denen es zudem um ganz andere Fragestellungen geht