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deshalb mein Hinweis... dies sind Kolportierungen, also vage und damit kann kein Unternehmer was anfangen... Dieser hat ein berechtigtes Interesse alles zu bekommen, wofür er leistet... Ein Insolvenzverfahren wird zumeist nur Quoten ausbezahlen, soweit es Masse gibt, in unbestimmter Zukunft...Member hat gesagt:@Dali Das ist doch erst mal eine Erste Anzahlung und den Rest soll das Hotel dann später erhalten. Also eine Sofortmaßnahme.
Doch welcher Hotelier glaubt noch daran dass er die zweite Hälfte noch sieht? Und wenn, wann soll das dann sein? Wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist?
Ebenso hat der Urlauber, der ja bereits vollständig geleistet hat, ein berechtigtes Leistungsinteresse, nur kam eben "seine" Leistung nie da an, wohin sie sollte...
Nochmals, ich teile jedoch keine Form von Selbstjustiz...
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