Insolvenz Thomas Cook / Was passiert mit Condor?

  • Ersteller
        #231  

Member

Member hat gesagt:
Auch wenn ich mich selbst nicht habe ausfliegen lassen ... :

Condor - und besonders die Condor-Mitarbeiter -waren diejenigen, die mehrheitlich die Gestrandeten ausgeflogen haben!

...nicht die Bundeswehr als solche, nicht die Flugbereitschaft des Deutschen Bundestages:

CONDOR !!!

Falls "DIE" jetzt nicht der Condor unter die Arme greifen...
Ich empfände das als unendliche Sauerei !
Da hast du Recht, es waren Condor und Germanwings. Und die nette Tuifly hat von einem auf den anderen Tag ohne Ankündigung alle Flüge storniert und war/ist 3 Wochen nicht per Telefon und Mail zu erreichen. Und jetzt wurden Sie letzte Woche in irgendiener Zeitung als die großen Urlaubsretter & Rückholer gefeiert....mir kam die Kotze hoch.
Da hätte Condor eher verdient gerettet zu werden.
 
        #232  

Member

ich würde es auch nicht gut finden, wenn die - eigentlich funktionierende - Airline zerschlagen wird ( ich habe niemals erlebt, dass mal ein Flieger leer geflogen ist, und ich flog ca. 5 x im Jahr mit Condor )
Darüber hinaus frage ich mich , mein Flug vom April wurde auf unbestimmte Zeit ( frei wählbar ) umgebucht, was passiert im Falle der Zerschlagung dann mit dem Guthaben der Passagiere, deren Flüge umgebucht wurden ?
 
        #233  

Member

Member hat gesagt:
ich würde es auch nicht gut finden, wenn die - eigentlich funktionierende - Airline zerschlagen wird ( ich habe niemals erlebt, dass mal ein Flieger leer geflogen ist, und ich flog ca. 5 x im Jahr mit Condor )
Darüber hinaus frage ich mich , mein Flug vom April wurde auf unbestimmte Zeit ( frei wählbar ) umgebucht, was passiert im Falle der Zerschlagung dann mit dem Guthaben der Passagiere, deren Flüge umgebucht wurden ?
Ganz einfach, wenn Sie insolvent sind, dann ist die Kohle weg...
 
        #234  

Member

Ich meine, ich hatte irgendwas gelesen über eine Gesetzesänderung ( Corona Voucher ) , dass die Veranstalter keine Auszahlung,
sondern nur einen Gutschein geben brauchen. Gilt aber wahrscheinlich nur für Pauschalreisen.

Dann versuche ich mal, das Geld einzufordern... Musterschreiben gibt es ja:

Max Muster
Musterstraße 2/16

1000 Wien EINSCHREIBEN

Firma XY
Teststraße 1
12345 Teststadt

Datum: ...........



Betrifft: Flug Nr. ............. [zwei Blockbuchstaben, vier Zahlen]


Buchungscode ……… [sechs Stellen aus Blockbuchstaben und/oder Zahlen, steht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung meist ganz oben.

Rückerstattung des Ticketpreises nach Annullierung gemäß Art.8(1)a) VO(EG)Nr. 261/2004


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte ein Ticket für den Flug Nr.……, am ………, von ………. nach ……..…, Buchungscode …… . Der Flug wurde von Ihnen annulliert.

Ich will keine anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt, sondern wähle die Rückerstattung des Ticketpreises gemäß Art.8(1)a) VO(EG)Nr. 261/2004.


Einer Ausstellung eines Gutscheins / Umbuchung anstelle der Rückerstattung in bar stimme ich nicht zu, sondern verweise auf die zwingenden Bestimmungen der Fluggastrechte-Verordnung der EU.


Meine Kontodaten lauten: …… [Kontoinhaber, IBAN, BIC, Name der Bank].


Für Ihre Antwort und Zahlung merke ich mir den …….. [4 Wochen] vor.

Mit freundlichen Grüßen
 
        #235  

Member

Member hat gesagt:
Ich meine, ich hatte irgendwas gelesen über eine Gesetzesänderung ( Corona Voucher ) , dass die Veranstalter keine Auszahlung,
sondern nur einen Gutschein geben brauchen. Gilt aber wahrscheinlich nur für Pauschalreisen.

Dann versuche ich mal, das Geld einzufordern... Musterschreiben gibt es ja:

Max Muster
Musterstraße 2/16

1000 Wien EINSCHREIBEN

Firma XY
Teststraße 1
12345 Teststadt

Datum: ...........



Betrifft: Flug Nr. ............. [zwei Blockbuchstaben, vier Zahlen]


Buchungscode ……… [sechs Stellen aus Blockbuchstaben und/oder Zahlen, steht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung meist ganz oben.

Rückerstattung des Ticketpreises nach Annullierung gemäß Art.8(1)a) VO(EG)Nr. 261/2004


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte ein Ticket für den Flug Nr.……, am ………, von ………. nach ……..…, Buchungscode …… . Der Flug wurde von Ihnen annulliert.

Ich will keine anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt, sondern wähle die Rückerstattung des Ticketpreises gemäß Art.8(1)a) VO(EG)Nr. 261/2004.


Einer Ausstellung eines Gutscheins / Umbuchung anstelle der Rückerstattung in bar stimme ich nicht zu, sondern verweise auf die zwingenden Bestimmungen der Fluggastrechte-Verordnung der EU.


Meine Kontodaten lauten: …… [Kontoinhaber, IBAN, BIC, Name der Bank].


Für Ihre Antwort und Zahlung merke ich mir den …….. [4 Wochen] vor.

Mit freundlichen Grüßen
Ich würde die Frist kürzer setzten. Theoretisch müssen sie lt. Art. 8 Fluggastrechteverordnung innerhalb von 7 Tagen zahlen. Ich würde max 14 Tg. nehmen
 
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