Member
Kann den Tipp mit dem tatsächlich lesen nur zurückgeben habe jetzt drei Mal gelesen und keinen Satz gefunden der auch nur ansatzweise meine Eigentümerrechte aushebeln würde. Ich nehme an du spielst auf den letzten Absatz an und hast vielleicht nicht mitbekommen dass jegliche Einschränkungen die durch diese Regelung rechtmäßig werden nur durch Mehrheitsbeschluss aller Eigentümer beschlossen werden können. Also meines Erachtens steht in deinem Link genau das was ich seit mehreren Seiten schreibe, nämlich das keinerlei Einschränkungen deiner gesetzlich zugesicherten Eigentümerrechte möglich sind es sein denn ein Mehrheitsbeschluss aller Eigentümer geht diesen Einschränkungen vorraus. Also wie ich beschrieben habe müsste diese Regelung durch eine Mehrheitsentscheidung aller Eigentümer beschlossen werden und kann nicht willkürlich aufgrund der Beschwerde eines Nachbarn verhängt werden. Gerne verbessern wenn ich falsch liegeMember hat gesagt:Ich hatte Dir bereits einen Link geposted, den liest Du einfach nochmal oder einfach tatsaechlich.