Thailand Meine Auswanderungspläne mit 2 Condos in Thailand (Pattaya)

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        #241  

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Member hat gesagt:
Ich hatte Dir bereits einen Link geposted, den liest Du einfach nochmal oder einfach tatsaechlich.
Kann den Tipp mit dem tatsächlich lesen nur zurückgeben 😀 habe jetzt drei Mal gelesen und keinen Satz gefunden der auch nur ansatzweise meine Eigentümerrechte aushebeln würde. Ich nehme an du spielst auf den letzten Absatz an und hast vielleicht nicht mitbekommen dass jegliche Einschränkungen die durch diese Regelung rechtmäßig werden nur durch Mehrheitsbeschluss aller Eigentümer beschlossen werden können. Also meines Erachtens steht in deinem Link genau das was ich seit mehreren Seiten schreibe, nämlich das keinerlei Einschränkungen deiner gesetzlich zugesicherten Eigentümerrechte möglich sind es sein denn ein Mehrheitsbeschluss aller Eigentümer geht diesen Einschränkungen vorraus. Also wie ich beschrieben habe müsste diese Regelung durch eine Mehrheitsentscheidung aller Eigentümer beschlossen werden und kann nicht willkürlich aufgrund der Beschwerde eines Nachbarn verhängt werden. Gerne verbessern wenn ich falsch liege 😀
 
        #242  

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Member hat gesagt:
Du bist dort der Farang, dort ist nicht jeder gleich vor dem Gesetz.
In keinem Land der Welt sind alle gleich vor dem Gesetz trotzdem wird sich kein einziges thailändisches Gericht finden lassen was einer unrechtmäßigen Beschränkung der Eigentümerrechte eines Ausländers Zustimmen würde. Das wäre ein internationaler Skandal und würde die Immobilienbranche des Landes bzw. das internationale Vertrauen in diese Branche erschüttern. Halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Gerne konkrete Beispiele aufführen
 
        #243  

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Member hat gesagt:
Du bist Co-Owner. Nicht Owner.

Das Condo Managment wird Dir das dann erklaeren und Dir mit weiteren Schritten drohen. Und wenn die Beamten dann vor Deiner Tuer stehen und Dir erklaeren, was sie fuer richtig halten, wirst Du leider nicht auf Deinem Recht bestehen koennen, denn das ist Thailand und nicht Deutschland.

Ich sag nicht, dass das passieren wird. Es ist aber ein Risiko und nicht zu unterschaetzen. Deswegen machen es auch viele ueber die Freundin, weil die eh keine Steuern zahlt und eh niemand fragt und in Konflikten ist es Thai vs. Thai, nicht Thai vs. Farang.
Dem Member, @ JoblessJeff ,etwas zu erklären oder Ihm evtl.auch mit Tatsachen aus eigener Efahrung etwas nahe bringen zu wollen,ist aus meiner Sicht sinnlos.

Aber das ist bei seinen Background auch verständlich,. Er ist eben schon ein "Erfahrener" Thailandkenner,wenn ich Seine Vorstellung richtig lese...

Mitglied seit11.06.2023

Hallo, ich komme aus Süddeutschland, bin 26 Jahre jung und war bisher 2 Mal in Thailand.

Was sind dagegen schon 33 Jahre Erfahrung vor Ort...

Aber wie schon geschrieben, da bin ich jetzt raus...
 
        #244  

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Member hat gesagt:
Kann den Tipp mit dem tatsächlich lesen nur zurückgeben 😀 habe jetzt drei Mal gelesen und keinen Satz gefunden der auch nur ansatzweise meine Eigentümerrechte aushebeln würde. Ich nehme an du spielst auf den letzten Absatz an und hast vielleicht nicht mitbekommen dass jegliche Einschränkungen die durch diese Regelung rechtmäßig werden nur durch Mehrheitsbeschluss aller Eigentümer beschlossen werden können. Also meines Erachtens steht in deinem Link genau das was ich seit mehreren Seiten schreibe, nämlich das keinerlei Einschränkungen deiner gesetzlich zugesicherten Eigentümerrechte möglich sind es sein denn ein Mehrheitsbeschluss aller Eigentümer geht diesen Einschränkungen vorraus. Also wie ich beschrieben habe müsste diese Regelung durch eine Mehrheitsentscheidung aller Eigentümer beschlossen werden und kann nicht willkürlich aufgrund der Beschwerde eines Nachbarn verhängt werden. Gerne verbessern wenn ich falsch liege 😀

Alles kein Problem sagst Du? Krasses Verstaendnis hast Du. Und Du scheinst auch nicht zu begreifen, dass neben dem folgenden, was im Gesetz eben schon steht und Dir zum Risiko werden kann, auch noch all das Probleme bereiten kann, was nicht im Gesetz steht! "Mein Recht" - jaja.

The Thai Civil and Commercial Code (CCC) provides some basic provisions for this activity. Section 1360 states that “Each co-owner is entitled to use the property in so far as such use is not incompatible with the rights of the other co-owners”. Each owner may use his or her property freely, as long as it does not violate the rights of the other owners and does not disturb them.

With respect to AirBnB rentals, some condominium owners may feel that the frequent arrival of AirBnB tenants negatively affects their quality of life and tranquility. This may lead them to file a complaint against the owner and if the authorities look into the rental, they could then impose penalties for non-compliance with the Hotel Act and the Condominium Act. These laws impose certain limits on the use of their condominium by each owner.

An upset neighbor could also bring to the attention of the appropriate authorities a violation of the Hotel Act.

Similarly, if the Condominium Regulations stipulate that the rental of apartments is prohibited, a complaint could be filed on the grounds of a violation of these bylaws.

On the other hand, if you do not wish to have rentals (nightly, weekly or even monthly) in your condominium, you can request that this provision be clearly written into the Condominium Regulations before taking any legal action. If this provision is already in place but not enforced, you must ask the management and the juristic person of the condominium to enforce it.
 
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        #247  

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Alles kein Problem sagst Du? Krasses Verstaendnis hast Du. Und Du sche
Member hat gesagt:
Alles kein Problem sagst Du? Krasses Verstaendnis hast Du. Und Du scheinst auch nicht zu begreifen, dass neben dem folgenden, was im Gesetz eben schon steht und Dir zum Risiko werden kann, auch noch all das Probleme bereiten kann, was nicht im Gesetz steht! "Mein Recht" - jaja.
Also berufst du dich jetzt auf abstrakte Risiken außerhalb des geltenden Rechts? 😀 Beantworte doch bitte erstmal meine Frage bezüglich der rechtlichen Gefahren denn ich habe das Gefühl das du deinen selbst geposteten Text bzw. Link nicht verstanden hast. Der Absatz über verärgerte Nachbarn bezieht sich auf Verstöße bezüglich der Hotellizenz sprich ist vollkommen irrelevant für Vermietungen über 30 Tage und auch der erste Absatz bezieht sich in der möglichen Konsequenz ebenfalls auf Verstöße gegen die Hotellizenz und nicht auf rechtliche Möglichkeiten des Condo Managements (abgesehen von der Umsetzung von Mehrheitsbeschlüssen die ich hier mehrfach erwähnt habe). Bitte zeig mir konkret die gesetzliche Grundlage auf der das Condo Management deine Eigentümerrechte ohne vorausgegangen Mehrheitsbeschluss beschneiden kann. 😀
 
        #248  

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Member hat gesagt:
Willst du damit sagen du brauchst keine Beratung mehr :iro2:
In manchen Fällen, lernt man immer dazu ..😉...

Also bei Bedarf,werde ich mich melden ..:dog:...
 
        #249  

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Member hat gesagt:
Dem Member, @ JoblessJeff ,etwas zu erklären oder Ihm evtl.auch mit Tatsachen aus eigener Efahrung etwas nahe bringen zu wollen,ist aus meiner Sicht sinnlos.

Aber das ist bei seinen Background auch verständlich,. Er ist eben schon ein "Erfahrener" Thailandkenner,wenn ich Seine Vorstellung richtig lese...

Mitglied seit11.06.2023

Hallo, ich komme aus Süddeutschland, bin 26 Jahre jung und war bisher 2 Mal in Thailand.

Was sind dagegen schon 33 Jahre Erfahrung vor Ort...

Aber wie schon geschrieben, da bin ich jetzt raus...
33 Jahre vor Ort machen Unwahrheiten nicht wahrer tut mir leid. Du weißt bestimmt viel über Pattaya aber manches was du sagst ist einfach nicht nachvollziehbar oder unwahr.
 
        #250  

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Member hat gesagt:
Also berufst du dich jetzt auf abstrakte Risiken außerhalb des geltenden Rechts? 😀 Beantworte doch bitte erstmal meine Frage bezüglich der rechtlichen Gefahren denn ich habe das Gefühl das du deinen selbst geposteten Text bzw. Link nicht verstanden hast. Der Absatz über verärgerte Nachbarn bezieht sich auf Verstöße bezüglich der Hotellizenz sprich ist vollkommen irrelevant für Vermietungen über 30 Tage und auch der erste Absatz bezieht sich in der möglichen Konsequenz ebenfalls auf Verstöße gegen die Hotellizenz und nicht auf rechtliche Möglichkeiten des Condo Managements (abgesehen von der Umsetzung von Mehrheitsbeschlüssen die ich hier mehrfach erwähnt habe).

Du hast es nicht verstanden. Der Absatz des veraergerten Nachbarn bezieht sich GENAU auf das, was Du vor hast! Die werden Dir GENAU das erzaehlen, "against the law".

Member hat gesagt:
Bitte zeig mir konkret die gesetzliche Grundlage auf der das Condo Management deine Eigentümerrechte ohne vorausgegangen Mehrheitsbeschluss beschneiden kann. 😀

Steht da doch. Thai Civil and Commercial Code (CCC) Section 1360.
 
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