Krankenversicerung für alle Ausländer
Vom Deutschen Hilfsverein in Thailand wurde eine Mitteilung zur Krankenversicherung für Ausländer an alle Mitglieder versandt, aus der ich hier auszugsweise zitiere:
Eine amtliche Bekanntmachung über die Kabinettsentscheidung vom 15. Januar 2013, nach der allen Ausländern, die eine Arbeitsgenehmigung haben und/oder sich mit festem Wohnsitz in Thailand aufhalten, einen rechtlichen Zugang zur staatlichen Krankenversicherung zu ermöglichen.wurde am 13. August 2013 vom Gesundheitsministerium veröffentlicht. Laut Absatz 1, Paragraph (2) wurde das Gesundheitsministerium angewiesen, Ausländern (im Allgemeinen), die nicht sozialversichert sind, einen Krankenversicherungsschutz anzubieten
Der Newsletter von Udon-News.com ungültiger Link entfernt -fuer-auslaender und auch die Siam-info ungültiger Link entfernt kv_ auslaender.html berichteten kürzlich in deutscher Sprache ausführlich über diese Bekanntmachung und Aufnahmebedingungen in das staatliche Versicherungssystem. Der jährliche Beitrag beläuft sich pro Antragsteller/in auf THB 2,600 plus Gebühren für die Aufnahmeuntersuchung von THB 600. Einschränkungen bezüglich Eintrittsalter und Vorerkrankungen bestehen dem Vernehmen nach nicht. Alkohol- und Drogenmissbrauch, sowie Infektionskrankheiten (z.B. Syphilis, Tuberkulose, Elefantiasis, Lepra), führen allerdings zur Ablehnung.
Aus diesen Gründen empfehlen wir interessierten Landsleuten, sich direkt an ein in ihrem Einzugsgebiet ansässiges staatliches Krankenhaus zu wenden (zunächst mit gültigen Pass & Visum, Wohnsitznachweis und evtl. Heiratsurkunde). Über ein Feedback der gemachten Erfahrungen würden wir uns freuen. Falls es zu Missverständnissen und/oder Schwierigkeiten kommen sollte, könnte der DHV eventuell das entsprechende Krankenhaus, die zuständige Gesundheitsbehörde auf Provinzebene oder das Gesundheitsministerium (MoPH) in Bangkok konsultieren.
Hier Auszüge aus der Mitteilung des Gesundheitsministeriums, die vom DHV übersetzt wurden:
Mit Kabinettsbeschluss vom 15. Januar 2013 wurde das Gesundheitsministerium ermächtigt in Sachen medizinischer Versorgung und öffentlicher Gesundheit von Ausländern ohne Sozialversicherungsschutz die führende Rolle zu übernehmen. Das Gesundheitsministerium hat diesbezüglich am 22. März 2013 eine Bekanntmachung zur medizinischen Versorgung und Krankenversicherung für Ausländer veröffentlicht, mit dem Ziel den oben genannten Kabinettsbeschluss zu implementieren. Um die Maßnahmen und Richtlinien für eine wirksame Umsetzung zu verbessern erlässt der amtierende Minister für Gesundheit daher folgende Mitteilung.
Absatz 1 Das Gesundheitsministerium wird angewiesen medizinische Untersuchung und Krankenversicherung für Ausländer die keinen Sozialversicherungschutz haben zu folgenden Sätzen bereitzustellen.
(1) Ausländer auf Warteliste für Sozialversicherung 1.150 Baht
- Kosten für medizinische Untersuchung pro Person 600 Baht
- Kosten für Krankenversicherung pro Person 550 Baht
(Schutz gilt für 3 Monate ab Erwerb des Gesundheitsausweises)
(2) Ausländer im Allgemeinen 2.800 Baht
- Kosten für medizinische Untersuchung pro Person 600 Baht
- Kosten für Krankenversicherung pro Person 2.200 Baht
(3) Kinder bis zu sieben Jahren
- Kosten für Krankenversicherung pro Person 365 Baht
Der Versicherungsschutz für Positionen (2) und (3) gilt für jeweils 1 Jahr ab Erwerb des Gesundheitsausweises
Absatz 2 Dienstleistungseinrichtungen unter Aufsicht des Gesundheitsministeriums und andere medizinische Einrichtungen die sich diesem Projekt der medizinischen Versorgung und Krankenversicherung für Ausländer anschließen sind hiermit angewiesen die Umsetzung dieser Maßnahmen und Richtlinien in die Wege zu leiten.
Absatz 3 Frühere Mitteilungen des Gesundheitsministeriums zur Umsetzung der Maßnahmen und Richtlinien für die medizinische Versorgung und Krankenversicherung für Ausländer sind weiterhin zu implementieren, sofern sie nicht mit dieser Mitteilung des Gesundheitsministeriums in Konflikt stehen.
Gültig ab 13. August 2013