Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

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        #491  

Member

Member hat gesagt:
Thailand besteuert Welteinkommen? Das wäre mir neu. Gibt es dafür eine Quelle?

Ich bin davon ausgegangen, dass nur eingeführtes Geld versteuert wird.


Das musst Du als Einkommen angeben. Wie das geprüft wird, ist eine andere Sache.

Aktuell doch nur das eingeführte Geld.
Die Überlegungen laufen allerdings bereits , irgendwann einmal sämtliche auch im Ausland generierten Einkünfte hier zu versteuern. Ist aber noch nicht aktuell.

Unter eingeführten Beträgen versteht das thailändische Finanzamt übrigens
-Bargeld
-Überweisungen auf das eigene Thaikonto
-ATM Abhebungen mit ausländischen Bankkarten
-Kreditkartenzahlungen an thailändische Firmen, Hotels, Dienstleistungen etc.

Inwieweit speziell die letzten beiden Punkte überprüfbar sind, ist sicherlich diskutabel.
KI?
 
        #492  

Member

Member hat gesagt:
Unter eingeführten Beträgen versteht das thailändische Finanzamt übrigens

-Kreditkartenzahlungen an thailändische Firmen, Hotels, Dienstleistungen etc

meine c.c. - Hotelkosten weltweit (auch in TH) gehen entweder an die AGODA Zentrale (Singapore) oder bei BOOKING.com an die Zentrale Nederlande (Amsterdam). Welche (geringeren) Beträge die dann ihren Vertragshotels zukommen lassen entzieht sich meiner Kenntnis = meine ausländ. c.c.- Kosten bei Agoda oder BOOKING für TH Hotels sind keine in TH besteuerbare Zahlung u. ich wäre bescheuert, auf von Agoda in Singapore einbehaltene Provisionen hier in TH auch noch Steuern zu zahlen
 
Zuletzt bearbeitet:
        #493  

Member

Member hat gesagt:
Aktuell doch nur das eingeführte Geld.
Die Überlegungen laufen allerdings bereits , irgendwann einmal sämtliche auch im Ausland generierten Einkünfte hier zu versteuern. Ist aber noch nicht aktuell.

Unter eingeführten Beträgen versteht das thailändische Finanzamt übrigens
-Bargeld
-Überweisungen auf das eigene Thaikonto
-ATM Abhebungen mit ausländischen Bankkarten
-Kreditkartenzahlungen an thailändische Firmen, Hotels, Dienstleistungen etc.

Inwieweit speziell die letzten beiden Punkte überprüfbar sind, ist sicherlich diskutabel.
KI?
Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kann Thailand Kontoauszüge anfordern. Ob das wahrscheinlich ist🤷‍♂️
 
        #494  

Member

Member hat gesagt:
Wenn Du länger als 180 Tage in Thailand wohnhaft bist,bist Du mit Deinem überwiesenem Einkommen ( Rente/Pension/) nur in Thailand Steuerpflichttig!
Das streite ich für (deutsche) Pensionen immer noch ab!
 
        #496  

Member

Member hat gesagt:
meine Belege waren monatl. c.c.- Abrechnungen, liegen bei meinem Steuerberater. Ob die vom FA geprüft wurden? = nicht mein Problem; habe jedenfalls meinen 2024 Bescheid
Da täuschst du dich aber gewaltig. Auch wenn du deine Steuern von jemand machen lässt, verantwortlich bleibst du. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das es nicht lustig ist wenn dir Nachberechnung von fast 30k€ mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen ins Haus flattert weil dein Steuerberater nen Fehler gemacht hat.
Und Steuerbescheide in DE sind immer vorläufig. Erst nach 10 Jahren kann das Finanzamt nicht mehr kommen und was nach fordern.
 
        #497  

Member

Member hat gesagt:
Das streite ich für (deutsche) Pensionen immer noch ab!
Kannst Du abstreiten,so lange Du möchtest!

Ich habe meine Pension in Thailand versteuert! Siehe meinen Steuerbescheid Beitrag 470

1. Lebe ich ganzjährig hier!

2. Habe ich meine Pension in Deutschland nicht versteuert!

Member hat gesagt:
Thailand besteuert Welteinkommen? Das wäre mir neu. Gibt es dafür eine Quelle?

Ich bin davon ausgegangen, dass nur eingeführtes Geld versteuert wird.


Das musst Du als Einkommen angeben. Wie das geprüft wird, ist eine andere Sache.
"Thailand besteuert Welteinkommen?"

Wo, bitte habe ich das denn geschrieben?

Thailand versteuert alle Einkommen die nach Thailand überwiesen werden!

Woher die kommen,ist also für Thailand völlig uninteressant!
 
        #498  

Member

Kann mir jemand erklären was dieser Abschnitt im Deutsch-Thailändischen Doppelbesteuerungsabkommen in diesem zusammenhang bedeutet?
Gemeint ist Absatz 2 und 3.
Anhang anzeigen 1741176060006.png
 
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        #500  

Member

Member hat gesagt:
2. Habe ich meine Pension in Deutschland nicht versteuert!
Das war halt falsch, oder ein Sonderfall, dessen Rahmenbedingungen wir nicht kennen.
Wenn ich mich recht erinnere, hast Du Dich ja recht früh "berufsunfähig" schreiben lassen. Vielleicht gelten da Sonderregelungen.

Dennoch ist dein Einzelfall nicht so allgemeingültig wie du es hier behauptest. Anekdotische Evidenz eben.

Und dass Du ganzjährig in Thailand lebst, weiß inzwischen jeder, der auch nur ansatzweise mit diesem oder dem Nachbarforum in Kontakt gekommen ist.
 
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