Thailändisch lernen

Diskussion Pflichtkrankenversicherung für Thailand - Pro und Contra

        #722  

Member

Member hat gesagt:
Falls jemand, z.B. seit 33 Jahren, die selbe Police benutzt, wäre es sinnvoll in die AGB zu schauen.
Also bei den Versicherungen, die ich habe, werden Änderungen der Versicherungsbedingungen auch auf Bestandsverträge angewandt.
 
        #723  

Member

Member hat gesagt:
Ja, früher gab es solche Ausschlüsse.
In der PKV, zu denen auch RKV zählen.

Falls jemand, z.B. seit 33 Jahren, die selbe Police benutzt, wäre es sinnvoll in die AGB zu schauen.
Denke mal das ich "Nicht" damit gemeint bin... ;-)

Da ich 33 Jahre hier in Thailand permanent lebe, brauche ich natürlich keine Reisekrankenversicherung ..... Verreise nur noch in Thailand!

Dazu kommt noch das ich keinen Alkohol trinke...Also wäre für mich die "Alkoholklausel" nicht von Bedeutung!

Meine Krankenversicherung in Thailand zahlt aber auch bei Alkohol bedingten "Erkrankungen"..

Meine Unfallversicherung im übrigen auch ;-)
 
        #725  

Member

Member hat gesagt:
Das hätte ich nicht gedacht :super:
Es gibt einfach Risiken die man eingeht. Das ganze Leben ist ein Risiko.
Schön ist das nicht und ich bin froh das dies in den Ländern in denen wir wohnen anders gehandhabt wird.
Ich habe gerade mal meinen Vertrag angeschaut und durchsucht.

Behandlung aufgrund schweren Missbrauchs von Alkohol (+1,5 promille), Medikamenten oder Betäubungsmitteln. Die Einschränkung gilt nicht für Kinder unter
Alter von 16 Jahren.
Haha unter 16 kann man also komplett besoffen oder zugekifft sein.
Na mal gut das ich 1,2 promille nicht schaffe da ich nichts vertrage.
 
        #727  

Member

Member hat gesagt:
Es gibt einfach Risiken die man eingeht. Das ganze Leben ist ein Risiko.
Schön ist das nicht und ich bin froh das dies in den Ländern in denen wir wohnen anders gehandhabt wird.
Ich habe gerade mal meinen Vertrag angeschaut und durchsucht.

Behandlung aufgrund schweren Missbrauchs von Alkohol (+1,5 promille), Medikamenten oder Betäubungsmitteln. Die Einschränkung gilt nicht für Kinder unter
Alter von 16 Jahren.
Haha unter 16 kann man also komplett besoffen oder zugekifft sein.
Na mal gut das ich 1,2 promille nicht schaffe da ich nichts vertrage.
"Schön ist das nicht und ich bin froh das dies in den Ländern in denen wir wohnen anders gehandhabt wird."

Sorry verstehe ich nicht ganz...???

Wenn ich Deinen hier angegebenen Standort zu Grunde lege, also "Norwegen" ist dort die Promillegrenze sogar bei 0,2 Promille!

Also von ganz Europa mit Schweden,die strengste Promillegrenze !!

Wird denn in Norwegen eine Alkoholfahrt zum Beispiel nicht bestraft ???
 
        #728  

Member

Member hat gesagt:
Vielleicht hatte die Dame auch eine gratis Gruppenversicherung? 555555
Member hat gesagt:
Ja, die sollen die besten sein :dog:
... und Foristen, die sich ueber Versicherungen lustig machen, deren Bedingungen sie nicht kennen, outen sich als "Experten". :bravo:

Member hat gesagt:
Alternativ dazu könnte man auch einfach die Bedingungen lesen.
Member hat gesagt:
Ich habe gerade mal meinen Vertrag angeschaut und durchsucht.

Behandlung aufgrund schweren Missbrauchs von Alkohol (+1,5 promille), Medikamenten oder Betäubungsmitteln. Die Einschränkung gilt nicht für Kinder unter
Alter von 16 Jahren.
Gut, dass dir noch eingefallen ist, die Bedingungen deiner eigenen RKV nochmal zu lesen. Der Dame wurde die Zahlung der Krankenhauskosten verweigert, weil der Versicherer glaubt, sie sei schwer betrunken (heavily intoxicated) gewesen. Wenn man sich das Video anschaut, kann man zu dem gleichen Schluss kommen. Sieht so aus, als wenn es gar nicht klar ist, ob @Kelle's Versicherung in dem Fall gezahlt haette.
 
        #729  

Member

Member hat gesagt:
und Foristen, die sich ueber Versicherungen lustig machen, deren Bedingungen sie nicht kennen, outen sich als "Experten". :bravo:
Muss an den Leuten liegen die so verworren schreiben. Mal hü mal hot. Fakt ist immer noch wie du selbst geschrieben hast das sie abgelehnt wurde.


Member hat gesagt:
Sieht so aus, als wenn es gar nicht klar ist, ob @Kelle's Versicherung in dem Fall gezahlt haette.
Lesen kannst du?
Member hat gesagt:
Behandlung aufgrund schweren Missbrauchs von Alkohol (+1,5 promille),
Du wirst mich wohl nicht mit 1,5 Promille sehen. Da kann ich überhaupt nicht mehr laufen.
Und was soll eine Australieren mit meiner Versicherung.
 
        #730  

Member

Member hat gesagt:
"In der "Regel" ist immer so ne Sache wenn man einen Vertrag zwischen 2 Parteien abschliesst!"

Aber wo bitte steht in meinem Vertrag mit der Unfallversicherung, das Sie "In der Regel" bezahlt??

Und "Üblicherweise" steht in vielen Thailändischen Krankenversicherungen!

Das heisst nicht mehr oder weniger, das die "Durchschnittskosten" bei einer Regulierung zu Grund gelegt werden!!

Für den Fall das Du eine überteuerte Klinik mit dem Superstar Prof. für Dich ausgesucht hast, werden eben nur die "Normal anfallenden Kosten im Vergleich mit "Normalen" Privatkliniken anerkannt !
in der Regel wird hoffentlich in keinem Betrag stehen, hoffe ich mal! ;)
Ich bezog mich auf Aussagen anderer!

Ich würde auch keinen Betrag abschliessen in dem "Üblicherweise" steht, kann mir auch kaum vorstellen das es solch Verträge gibt, wenn ja, sind sie nix wert, ergo unterschreibt man sowas nicht.
 
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