Member
Das würde man ja noch verstehen, aber wenn jemand 1 oder 2 Bier trinkt nicht wirklich.Member hat gesagt:bei angeblichem Alkohol- oder Drogen-Missbrauch
Das würde man ja noch verstehen, aber wenn jemand 1 oder 2 Bier trinkt nicht wirklich.Member hat gesagt:bei angeblichem Alkohol- oder Drogen-Missbrauch
Also bei den Versicherungen, die ich habe, werden Änderungen der Versicherungsbedingungen auch auf Bestandsverträge angewandt.Member hat gesagt:Falls jemand, z.B. seit 33 Jahren, die selbe Police benutzt, wäre es sinnvoll in die AGB zu schauen.
Denke mal das ich "Nicht" damit gemeint bin...Member hat gesagt:Ja, früher gab es solche Ausschlüsse.
In der PKV, zu denen auch RKV zählen.
Falls jemand, z.B. seit 33 Jahren, die selbe Police benutzt, wäre es sinnvoll in die AGB zu schauen.
Member hat gesagt:Denke mal das ich "Nicht" damit gemeint bin...
Es gibt einfach Risiken die man eingeht. Das ganze Leben ist ein Risiko.Member hat gesagt:Das hätte ich nicht gedacht
Es gab Zeiten da brauchte ich das um anständig zu parkieren...Member hat gesagt:schweren Missbrauchs von Alkohol (+1,5 promille),
"Schön ist das nicht und ich bin froh das dies in den Ländern in denen wir wohnen anders gehandhabt wird."Member hat gesagt:Es gibt einfach Risiken die man eingeht. Das ganze Leben ist ein Risiko.
Schön ist das nicht und ich bin froh das dies in den Ländern in denen wir wohnen anders gehandhabt wird.
Ich habe gerade mal meinen Vertrag angeschaut und durchsucht.
Behandlung aufgrund schweren Missbrauchs von Alkohol (+1,5 promille), Medikamenten oder Betäubungsmitteln. Die Einschränkung gilt nicht für Kinder unter
Alter von 16 Jahren.
Haha unter 16 kann man also komplett besoffen oder zugekifft sein.
Na mal gut das ich 1,2 promille nicht schaffe da ich nichts vertrage.
Member hat gesagt:Vielleicht hatte die Dame auch eine gratis Gruppenversicherung? 555555
... und Foristen, die sich ueber Versicherungen lustig machen, deren Bedingungen sie nicht kennen, outen sich als "Experten".Member hat gesagt:Ja, die sollen die besten sein
Member hat gesagt:Alternativ dazu könnte man auch einfach die Bedingungen lesen.
Gut, dass dir noch eingefallen ist, die Bedingungen deiner eigenen RKV nochmal zu lesen. Der Dame wurde die Zahlung der Krankenhauskosten verweigert, weil der Versicherer glaubt, sie sei schwer betrunken (heavily intoxicated) gewesen. Wenn man sich das Video anschaut, kann man zu dem gleichen Schluss kommen. Sieht so aus, als wenn es gar nicht klar ist, ob @Kelle's Versicherung in dem Fall gezahlt haette.Member hat gesagt:Ich habe gerade mal meinen Vertrag angeschaut und durchsucht.
Behandlung aufgrund schweren Missbrauchs von Alkohol (+1,5 promille), Medikamenten oder Betäubungsmitteln. Die Einschränkung gilt nicht für Kinder unter
Alter von 16 Jahren.
Muss an den Leuten liegen die so verworren schreiben. Mal hü mal hot. Fakt ist immer noch wie du selbst geschrieben hast das sie abgelehnt wurde.Member hat gesagt:und Foristen, die sich ueber Versicherungen lustig machen, deren Bedingungen sie nicht kennen, outen sich als "Experten".
Lesen kannst du?Member hat gesagt:Sieht so aus, als wenn es gar nicht klar ist, ob @Kelle's Versicherung in dem Fall gezahlt haette.
Du wirst mich wohl nicht mit 1,5 Promille sehen. Da kann ich überhaupt nicht mehr laufen.Member hat gesagt:Behandlung aufgrund schweren Missbrauchs von Alkohol (+1,5 promille),
in der Regel wird hoffentlich in keinem Betrag stehen, hoffe ich mal! ;)Member hat gesagt:"In der "Regel" ist immer so ne Sache wenn man einen Vertrag zwischen 2 Parteien abschliesst!"
Aber wo bitte steht in meinem Vertrag mit der Unfallversicherung, das Sie "In der Regel" bezahlt??
Und "Üblicherweise" steht in vielen Thailändischen Krankenversicherungen!
Das heisst nicht mehr oder weniger, das die "Durchschnittskosten" bei einer Regulierung zu Grund gelegt werden!!
Für den Fall das Du eine überteuerte Klinik mit dem Superstar Prof. für Dich ausgesucht hast, werden eben nur die "Normal anfallenden Kosten im Vergleich mit "Normalen" Privatkliniken anerkannt !