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Thailand Praktische Tipps - Hauskauf in Thailand

       
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Du hast dich entschlossen in Thailand ein Haus zu kaufen? Dann solltest Du sich erst einmal gründlich informieren!

Bei beabsichtigtem Kauf oder Miete, muß immer mit größter Sorgfalt vorgegangen werden. Bei jedem Abschluß eines Vertrages mit einem Ausländer, daß einem Ausländer einen versteckten Eigentum an Land verschafft, ist eine Umgehung bestehender Gesetze und daher anfecht- und wandelbar. Achten Sie deshalb unbedingt auf Einfachheit und Transparenz.

Sie können sich hierzu auch bei der jeweiligen Landesvertretung (Botschaft), oder der Handelsabteilung des auswärtigen Amtes über die Beauftragung eines seriösen Unternehmens vorinformieren, damit die Eigentumsverhältnisse genauestens geprüft und gegebenenfalls auch die Eigentumsübertragungen rechtlich legitimiert werden, sonst laufen sie schnell Gefahr (als Laie) sehr viel Lehrgeld zu bezahlen.

Besser ist es, erst einmal zu prüfen ob es vielleicht auch eine Wohnung in einem Condominium (Condo) sein könnte, denn ein Kauf einer Wohnung kann rechtmäßig auf den Namen des Ausländers eingetragen werden.


Ein Miteigentum an dem dazu gehörenden Grundstück ist auch hier wieder fraglich, denn bedenken sie auch hierbei, daß beträchtliche Kostenanteile an der Pflege des Miteigentums entstehen können.

Die spätestens jetzt eingetretene verständliche Sorge, an inkompetente Beratungsbüros zu geraten, muß in Thailand leider immer noch höher eingeschätzt werden als in Europa (was keines Falls heißen soll, daß in Europa immer alles korrekt abgewickelt wird).


Sollten sie sich trotzdem zu einem Hauskauf entschieden haben gibt es in vielen Regionen Thailands Sonderregelungen, oder gar Bauverbote die ihnen auch bei beabsichtigen Kauf verschwiegen werden können.

Hier ein Beispiel von der Insel Phuket:

Auf Phuket herrscht ein striktes Bauverbot in Gebieten die zum Nationalpark erklärt wurden, oder zukünftig erklärt werden könnten.

Bereits erteilte Baugenehmigungen für solche Häuser, können im Nachhinein von der Regierung in Bangkok noch angefochten werden. Das kann bis hin zum Abbruch des bereits erstellten Hauses führen, selbstverständlich auf Kosten des Bauherren.

Lassen sie sich nicht durch manipulierte, oder sich von zurückdatierten Baubewilligungen täuschen.

Nicht unerheblich ist auch, daß die Ferieninsel Phuket die höchsten Landpreise in Thailand aufweist.

Die hier verlangten Preise für Grundstücke mit vielleicht sogar „guter Strandlage“ bewegen sich in astronomischer Höhe und werden auch als Liebhaberpreise verstanden.

Für Patong dürfte der untere Preisrahmen bei ca. 6 Millionen Baht per Rai (siehe Tabelle) liegen, keine Seltenheit sind auch Preise von 20 Millionen Baht und mehr!

In ausgeprägten touristischen Regionen, wie z.B. Chalong auf Phuket ist die Lage ähnlich und ein Rai Land, mit übertragbarem Titel, ist unter 1,5 - 2 Millionen Baht nicht mehr zu haben.

Auch Investoren in Thailand (kein Hausinvestment), mit eine Größenordnung von ~ 40 Millionen Baht haben den Vorteil, mit Sonderregelungen zum Grunderwerb bedacht zu werden, daß leider jedoch für die wenigsten von uns zutrifft.

Eine Ausnahme bilden Grundstücke ab einer bestimmten Größenordnung für kommerzielle Zwecke (keine Wohnlage), welche unter einer Million Baht erhältlich sind.


Fazit:

Es kommt nur eine 30 jährige Pacht (wie oben beschrieben) infrage und so funktioniert eine Eigentumsabsicherung:

Sie schließen mit einem/er Thai einen Darlehensvertrag in Höhe des Kaufpreises des Grundstückes, zuzüglich der geplanten Investitionshöhe für die geplante Bebauung ab, nun wird ein Zinssatz in Höhe von 6% und die Rückführung der Darlehenssumme bei Vertragsende festgelegt, als Laufzeit werden 30 Jahre vereinbart. In diesem Vertrag wird eine Klausel zur Nutzung des Objektes anstelle der 6% Zinszahlung eingetragen. Nach erfolgtem Kauf läßt man den Vertrag in das Landpapier beim Landamt eintragen. Die Gebühr beträgt 1,1% der Darlehenssumme. Diese Eintragung kommt einer Sperrwirkung gleich. Das Grundstück kann somit nicht ohne Ihre Zustimmung verkauft oder beliehen werden.



Oder es kommt die Company infrage, die sicherlich die unsicherste Lösung ist.

Sie können natürlich auch das Haus auf den Namen des thailändischen Ehegatten eintragen zu lassen.

Wer sich für letzteres entschlossen hat, sollte nicht auf den Eintrag eines Wohnrechts zugunsten des (Farang) Ehegatten

verzichten. Dieses ist aber leider bei Unwillen Ihres Ehegatten nur über einem langwierigen Klageweg zu erstreiten.

Dieses aus verschiedenen Gründen!
 
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