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Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken

  • Ersteller
        #301  

Member

Habe auch schon mehrfach das Gerücht gehört " wenn man ü60 Arbeitslosengeld 1 bekommt werden keine Rentenpunkte mehr vom Arbeitsamt gutgeschrieben"

Habe mittlerweile alle möglichen Seiten vom Arbeitsamt durchgelesen, scheint def. Nicht so zu sein!
= 1Jahr Arbeitslosengeld (auch ü60) bedeutet 1 Rentenpunkt!

Hat von euch auch schon jemand von dem Gerücht gehört??
 
        #302  

Member

Member hat gesagt:
Wenn es so ist, wie du schreibst, frage ich mich, woher die Rentner kommen, die ihr Leben lang GKV-versichert waren und auf Grund ihres Status als freiwillig Versicherte weiterhin Beiträge auch auf Kapitalverträge zahlen und zur Kontrolle ihre EKSt-Bescheide vorzeigen dürfen.
Wenn es so ist wie du sagst, dann sind die Personen nicht in der KvdR sondern freiwillig versichert als Rentner. Was wiederum bedeutet, dass sie nicht ein Leben lang gesetzlich versichert gewesen sein können, sondern irgendwann mal längere Zeit nicht gesetzlich versichert gewesen sein müssen. Das kann durchaus auch viele Jahre her sein.


Member hat gesagt:
Was Du beschreibst bzgl. Absenkung des Gehalts ist möglicherweise relevant wenn jemand von der PKV zurück in die GKV will.
Korrekt, das geht bis 55 Jahre.

Member hat gesagt:
Lt. mehrfacher tel. Bestätigung der TKK ist das definitiv nicht so.
Das ist der Weg! :) Fragt eure Krankenkasse.

Schade das der Thread ins Thema KV abgedriftet ist. Vorher fand ich ihn spannend. Jetzt trifft wieder viel Wissen auf viel falsches Wissen.

Ich hab mal vor vielen Jahren eine Ausbildung in der gesetzlichen SV gemacht weshalb ich mir einbilde mich zumindest ein wenig auszukennen.

Und kann mich immer nur wiederholen wie in allen Threads wo es ins Thema KV als Rentner abdriftet:

FRAGT EURE KRANKENKASSE! :) Die weiß es und die weiß es am besten.

Member hat gesagt:
1Jahr Arbeitslosengeld (auch ü60) bedeutet 1 Rentenpunkt!
Es hängt von der Höhe des ALG ab wieviel Rentenpunkt man bekommt. Kann einer sein, wird aber meist weniger sein weil 1 Rentenpunkt ja dem Durchschnittseinkommen entspricht und ALG weniger ist als das Einkommen vorher.
 
        #303  

Member

Member hat gesagt:
...Hat von euch auch schon jemand von dem Gerücht gehört??
Nein, für die Arbeitslosigkeit gibt es auch Rentenansprüche. (Wie hoch die sind lass ich hier mal offen...)

Eine Einschränkung! Wer die Rente (f. bes. langj. Vers.) mit 45 Arbeitsjahren für sich aktivieren möchte, darf die letzten 2 Jahre davor nicht arbeitslos gewesen sein. Das ist auch nachvollziehbar, da diese Rente dann im Grunde faktisch zur Rente nach 43 Arbeitsjahren mutieren würde.
 
        #304  

Member

        #305  

Member

Member hat gesagt:
Man kommt dann in die GKV der Rentner, wenn man mindestens 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens Krankenkassenbeiträge in die GKV bezahlt hat.
Hierbei zählen alle Arten von GKV Krankenkassenbeiträgen (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung, Beiträge während Arbeitslosigkeit, ...) und auch Zeiten mit Anwartschaftsversicherung bei Auslandsaufenthalt.
...
Stimme zu! und ergänze noch: pro Kind bekommt man 3 Jahre pauschal "dazu geschenkt".
(gilt für leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder)
 
        #306  

Member

Ob es nun Betriebsrente, private Altersvorsorge oder...heißt. Die Krux ist das alle Einnahmen der Rentner der Besteuerung und der Krankenbeitragspflicht unterliegen. Rürup beruht auf einem Geldwerten Zuschuss vom Staat und fällt somit auch darunter Das einzige was nicht dazu zählt ist das Geld was man sich unters Kopfkissen legt.
 
        #307  

Member

Member hat gesagt:
Ob es nun Betriebsrente, private Altersvorsorge oder...heißt. Die Krux ist das alle Einnahmen der Rentner der Besteuerung und der Krankenbeitragspflicht unterliegen. Rürup beruht auf einem Geldwerten Zuschuss vom Staat und fällt somit auch darunter Das einzige was nicht dazu zählt ist das Geld was man sich unters Kopfkissen legt.
Das ist falsch!!!

Für Pflichtversicherte in der KVdR werden folgende Einnahmen zur Berechnung herangezogen:
- gesetzliche Rente
- Versorgungsbezüge
- Arbeitseinkommen
Nicht herangezogen werden folgende Einkünfte:
- Mieteinnahmen
- Zinsen, Dividenden und.ä.
- private Renten

Quelle

Als Anhang das Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema. Das sollte man sich evtl mal durchlesen, bevor man hier weiterhin Dinge behauptet, die schlicht nicht den Tatsachen entsprechen und schon an der Differenzierung der Einnahmen als Rentner scheitert!
 

Anhänge

  • krankenversicherung-der-rentner-r0815-seit-12ten-april-2017.pdf
    117 KB · Aufrufe: 2
Zuletzt bearbeitet:
        #308  

Member

Da ich ja in Thailand lebe,wird meine Altersrente eben nicht in Deutschland besteuert! Besteuerungsrecht hat nach DBA nur Thailand.
Die letzen 10 Jahre habe ich keine Steuern hier gezahlt!

2024 war in Thailand das erste mal,das eine Einkommenssteuer auf Rentenzahllungen,die nachThailand eingeführt wurden,eine Einkommesstuer zu zahlen war!

Die wird sehr wahrscheinlich wieder eingestellt,weil Thailand dadurch Milliarden an Verlust hatte!


Riester-Rente

Nach dem Wegzug ins Ausland muss die Förderung zurückbezahlt werden. Für Leute, die vorhaben später einmal nach Thailand auszuwandern, dürfte es demnach nicht sonderlich sinnvoll sein, eine Riester Rente abzuschließen.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt diese Praxis allerdings gegen EU-Recht. Eine Anpassung der Riester Rente an das EU-Recht wird vermutlich allerdings auf den EU-Raum beschränkt sein.

Thailand plant Steuerbefreiung für rechtzeitig überwiesene Auslandseinkünfte​

Am 19. Mai 2025 berichteten Thai Rath (TH) und Bangkok Post (EN), dass das thailändische Finanzministerium eine Überarbeitung der Einkommenssteuervorschriften für nach Thailand überwiesene Einkünfte aus dem Ausland plant. Ein weiteres Update von Bangkok Biz News (TH), das am 26. Mai veröffentlicht wurde, bestätigte, dass die Steuerbefreiung gelten wird, wenn das Einkommen innerhalb von zwei Steuerjahren ab dem Zeitpunkt, an dem es erzielt wurde, überwiesen wird. Welches rechtliche Instrument – ein königlicher Erlass oder eine Ministerialverordnung – dafür verwendet wird, ist derzeit noch offen.

Hintergrund dieser Änderung ist die Erkenntnis, dass die seit 2024 geltenden Vorschriften viele Steuerpflichtige davon abgehalten haben, Einkommen ins Land zu transferieren, wodurch die erwarteten Steuereinnahmen ausblieben. Der neue Ansatz signalisiert, dass Thailand nun eher auf Kapitalzufluss setzt als auf strikte Durchsetzung – mit dem Ziel, mehr ausländisches Einkommen in die heimische Wirtschaft zu lenken, selbst wenn es steuerfrei bleibt.
 
        #309  

Member

Member hat gesagt:
Stimme zu! und ergänze noch: pro Kind bekommt man 3 Jahre pauschal "dazu geschenkt".
(gilt für leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder)
Aber nur wenn du das Kind auch überwiegend erzogen hast. Ansonsten gehen die Entgeltpunkte an die Mutter.
 
        #310  

Member

Member hat gesagt:
Da ich ja in Thailand lebe,wird meine Altersrente eben nicht in Deutschland besteuert! Besteuerungsrecht hat nach DBA nur Thailand.
Die letzen 10 Jahre habe ich keine Steuern hier gezahlt!

2024 war in Thailand das erste mal,das eine Einkommenssteuer auf Rentenzahllungen,die nachThailand eingeführt wurden,eine Einkommesstuer zu zahlen war!

Die wird sehr wahrscheinlich wieder eingestellt,weil Thailand dadurch Milliarden an Verlust hatte!


Riester-Rente

Nach dem Wegzug ins Ausland muss die Förderung zurückbezahlt werden. Für Leute, die vorhaben später einmal nach Thailand auszuwandern, dürfte es demnach nicht sonderlich sinnvoll sein, eine Riester Rente abzuschließen.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt diese Praxis allerdings gegen EU-Recht. Eine Anpassung der Riester Rente an das EU-Recht wird vermutlich allerdings auf den EU-Raum beschränkt sein.

Thailand plant Steuerbefreiung für rechtzeitig überwiesene Auslandseinkünfte​

Am 19. Mai 2025 berichteten Thai Rath (TH) und Bangkok Post (EN), dass das thailändische Finanzministerium eine Überarbeitung der Einkommenssteuervorschriften für nach Thailand überwiesene Einkünfte aus dem Ausland plant. Ein weiteres Update von Bangkok Biz News (TH), das am 26. Mai veröffentlicht wurde, bestätigte, dass die Steuerbefreiung gelten wird, wenn das Einkommen innerhalb von zwei Steuerjahren ab dem Zeitpunkt, an dem es erzielt wurde, überwiesen wird. Welches rechtliche Instrument – ein königlicher Erlass oder eine Ministerialverordnung – dafür verwendet wird, ist derzeit noch offen.

Hintergrund dieser Änderung ist die Erkenntnis, dass die seit 2024 geltenden Vorschriften viele Steuerpflichtige davon abgehalten haben, Einkommen ins Land zu transferieren, wodurch die erwarteten Steuereinnahmen ausblieben. Der neue Ansatz signalisiert, dass Thailand nun eher auf Kapitalzufluss setzt als auf strikte Durchsetzung – mit dem Ziel, mehr ausländisches Einkommen in die heimische Wirtschaft zu lenken, selbst wenn es steuerfrei bleibt.
Selbst mit 10.000 Euro Rente müsste ich in Thailand keine Steuern zahlen? Wie passiert denn mit den Kapitalerträgen?
 
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