Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken heisst der Thread...
Hier mal meine Idee/Gedankenspiel und mal bei Chat-GPT eingespielt.....(Lebe seit 12 Jahren im Ausland und koennte die irische Staatsbuergerschaft annehmen)
Hoert sich erstmal gut an, oder?
Hat das jemand mal ernsthaft erwogen?
Die Aufgabe der deutschen Staatsbuergerschaft hat natuerlich auch Nachteile (u.a. kein Sozialhilfeanspruch mehr).......
wird dieses mit einem ~ 6-stelligen Rentenanspruch aufgewogen?
Kann ich mit Aufgabe der deutschen Staatsbuergerschaft meinen Rentenversicherungsanspruch auszahlen lassen und wenn ja, wie?
ChatGPT said:
Die
Auszahlung der Rentenversicherungsbeiträge bei Aufgabe der
deutschen Staatsbürgerschaft ist
nicht automatisch möglich – es gelten strenge gesetzliche Regeln. Hier die wichtigsten Informationen zur Frage:
Grundsatz: Deutsche Rentenversicherung zahlt Beiträge nicht einfach zurück
Wenn du in die
gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eingezahlt hast, hast du grundsätzlich
einen Anspruch auf Rente ab dem Renteneintrittsalter – unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft.
Eine
Auszahlung (Erstattung) der Beiträge ist
nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Du kannst deine Rentenbeiträge nur in Ausnahmefällen zurückbekommen, z. B. wenn:
- Du kein deutscher Staatsbürger mehr bist und
- Du seit mindestens 24 Monaten (2 Jahren) nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst und
- Du keinen Rentenanspruch erworben hast (d. h. unter 60 Monate Beitragszeit)
– ODER:
Du nicht mehr versicherungspflichtig sein kannst (z. B. weil du in einem Land lebst, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat).
Die Rechtsgrundlage
Die Erstattung ist in § 210 SGB VI geregelt:
Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge ist möglich, wenn
kein Rentenanspruch besteht, und nur
unter bestimmten Bedingungen.
Voraussetzungen im Detail:
Voraussetzung | Erklärung |
---|
Kein Anspruch auf Rente | Du hast weniger als 60 Monate (5 Jahre) Beiträge gezahlt |
Nicht versicherungspflichtig | Du bist nicht mehr in Deutschland beschäftigt |
Mindestens 24 Monate Wartezeit | Seit dem letzten Beitrag müssen 2 Jahre vergangen sein |
Staatsangehörigkeit aufgegeben | Du hast keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr |
Kein Sozialversicherungsabkommen mit deinem neuen Wohnsitzstaat | In vielen Fällen schützt ein Abkommen deine Rentenansprüche |
.......
So stellst du den Antrag auf Beitragserstattung:
- Formular V0901 ("Antrag auf Beitragserstattung") bei der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen.
– Formular-Link: DRV V0901 - Nachweis der Ausbürgerung (Kopie der Ausbürgerungsurkunde)
- Wohnsitznachweis im Ausland
- Nachweis, dass keine Rentenansprüche bestehen (falls du unter 5 Jahre eingezahlt hast)
- ggf. Erklärung, dass du keine Versicherungspflicht mehr hast
Wohin senden?
An den zuständigen
Rentenversicherungsträger – z. B. DRV Bund, DRV Nord, DRV Bayern Süd etc.
Adresse findest du auf
www.deutsche-rentenversicherung.de
Wichtig:
Wenn du dir die Beiträge
einmalig auszahlen lässt,
verlierst du alle zukünftigen Rentenansprüche aus der deutschen Rentenversicherung – endgültig.
Möchtest du konkrete Hilfe beim Ausfüllen des Formulars?
Ich kann dir ein
Musterschreiben oder eine
Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe erstellen – sag einfach Bescheid, in welchem Land du lebst und wie viele Beitragsjahre du ungefähr hast.
You said:
Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland?
ChatGPT said:
Es besteht
kein umfassendes Sozialversicherungsabkommen zwischen
Deutschland und Thailand – weder für die
Renten-, Kranken-, Pflege- noch für die
Arbeitslosenversicherung Im Ausland arbeiten+14Perspektive Ausland Podcast+14IWW Institut |+14.
Was bedeutet das konkret?
1. Kein Abkommen → keine Koordination
- Die in Thailand und Deutschland geleisteten Beiträge und Zeiten werden nicht gegengerechnet.
- Eine Doppelversicherung kann bei Entsendung oder eigenständiger Tätigkeit leicht entstehen, da beide Länder eigene Systeme haben – ohne Vertrag zur Vermeidung bdae.com+4Im Ausland arbeiten+4GTAI+4.
2. Anwendung des Territorialitätsprinzips
3. Beiträge in Thailand
- Bei Arbeit in Thailand gilt das thailändische Sozialversicherungsrecht:
Empfehlung & was du jetzt tun kannst:
Ist eine deutsche Versicherungspflicht erwünscht?
- Für Renten- oder Pflegezeiten evtl. sinnvoll:
Bei Entsendung durch deutschen Arbeitgeber:
- Vertragsgestaltung ist entscheidend:
Bei langfristiger Tätigkeit vor Ort mit thailändischem Vertrag:
- Beiträge gehen nur ins thailändische System; in Deutschland entfällt Versicherungspflicht meist.
- Keine Koordination über Abkommen möglich → private Absicherung sinnvoll.
Für deutsche Rentner in Thailand:
Kurzfassung:
Thema | Status zwischen Deutschland & Thailand |
---|
Sozialversicherungsabkommen | Kein Abkommen vorhanden |
Doppelversicherung möglich | Ja, bei Entsendung oder Auslandstätigkeit |
Deutscher Versicherungsschutz beim Arbeiten in Thailand | Nur bei rechtlich geregelter Entsendung (§ 4 SGB IV) |
Thailändische Beiträge | Ja – nach thailändischem Pflichtsystem |
Rentenansprüche aus Thailand | Nicht übertragbar nach Deutschland |
Private Absicherung empfohlen | Besonders Kranken- & Pflegeversicherung |