PH --> DE Schengenvisum abgelehnt - Remonstration - Klage

  • Ersteller
        #61  

Member

Bitte alle die ein Schengen Visum fuer ein Thai Girl bekommen haben sollen sich hier raushalten. Nicht nur dass das Konsulat (sagt nicht immer Botschaft) in BKK viel besser besetzt ist sondern auch die Beziehungen D-Thai viel enger sind. Man kann das auch fuer Visa aus Indonesien geltend machen.

Noch dazu der Unwillen des Phil States schlussendlich auch die Maedels mit Visum rauszulassen. Das ist dann noch mal ne andere Huerde.

Was zum Ueberlegen: ein Freund hat es im ersten Anlauf mit einem Trick geschafft: Die Mutter hatte nen Job in ner Mall. Nix grosses. Aber genug um (mit finanzieller Hilfe des Freundes) eine Tour nach Europa zu buchen....fuer 2.. mit der Tochter. Die Tochter war nur 20. Gerade mit Schule fertig. Keine Chance ein eigenes Visum zu bekommen. Mein Freund ist in dem Antrag nicht erwaehnt worden. Die Buchungsunterlagen waren ausreichend. Hat ihm insgesamt 1500 Eu mehr gekostet. ..Aber funktionert .
 
        #62  

Member

Member hat gesagt:
Visumsantrag wurde abgelehnt (Grund: fehlende Rückkehrbereitschaft). Ich ließ mich bevollmächtigen und habe remonstriert – Ablehnung wurde bestätigt.



Wenn der Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (normalerweise nur bei Schengenvisa), beträgt die Frist für die Remonstration einen Monat, sonst ein Jahr. In dem Remonstrationsschreiben sollten günstige Umstände und Begründungen aufgeführt werden, und es können auch weitere Unterlagen eingereicht werden.
Quelle
Ist ja auch irgendwie logisch,keine neuen oder anderweitigen Beiweise wie bei der Visabeantragung zu haben,machen eine Remonstration sinnlos.

Da hat Dir der Anwalt zurecht von einer Klage abgeraten,denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Schengenvisa.

Wenn sich in naher Zukunft etwas an ihrer Situation ändert, was die Rückkehrbereitschaft untermauert könnt ihr es dann noch einmal versuchen.

Ich wünsche Euch dabei alles Gute,und ich weis wie man sich nach so einer Niederlage fühlt.
 
        #63  

Member

Member hat gesagt:
@kelle wenn Du die von mir aufgestellten Thesen widerlegen kannst, dann tu es bitte.

Schon allein dass hier im Forum so gut wie niemand über einen erfolgreichen Erstantrag auf ein Schengen Visum berichtet ist doch merkwürdig aber bezeichnend.
Klar ist jeder enttäuscht, wenn der Antrag für seine Freundin abgelehnt wird. Und regt sich dann über die, nach seiner Ansicht, fadenscheinige Begründung und die Unterstellungen im Ablehnungsbescheid auf.

Wir werden das nicht ändern können. Das ist mir auch klar.

Im übrigen @kelle, Du brauchst mich nicht jedes Mal erneut darauf hinweisen, dass ich 2016 beim Antrag meiner damaligen Freundin viele Fehler gemacht habe. Das weiß ich selber. Aber ich weiß auch, dass die Umstände damals, auch wenn ich diese Fehler nicht begangen hätte, nicht zu einem Visum geführt hätten.

Jetzt schreibe ich doch mal was dazu. Mein Girl hat im ersten Anlauf das Visum bekommen.

Sie hat ein Kind, Wohneigentum aber hatte keinen Job.

Die Unterlagen haben wir zusammen gecheckt und die waren alle in Ordnung
 
        #64  

Member

Ja, es ist auch sehr ausschlaggebend, wie sich der Visa Antragsteller bei dem Interview in der Botschaft verhält, gekleidet/geschminkt ist (Nuttenhaft z. B.) und welche Antworten er gibt. Wenn gelogen wird ist die Ablehnung schon vorprogrammiert ! Die dortigen Interviewer haben schon ein gutes Stück Menschenkenntnis, es sind ja Landsleute des Antragstellers.

Dazu kommt die Form der Einladung und die dortigen Fakten. Wegen z. B. Famiie kennen lernen bekommt man kein Visum. Familie kann ja auf die Phills fliegen.

Klagen haben kaum Erfolg !

Manch einer sollte sich evtl. freuen wenn das Visum der Liebsten abgelehnt wird ???????? Meine das nur allgemein !

Natürlich ist es eine große Enttäuschung wenn das was man liebt einen nicht besuchen darf.
 
        #65  

Member

Eigentlich kann keiner hier im Forum aufgrund seiner Erfahrung sagen,so und so funktioniert das,denn jeder Antrag ist ein Einzelfall,und man kann fast nichts pauschalisieren.

Auch eine Visaagentur kann keine bestehenden Verwaltungsvorschriften usw.ändern.

Mein OT hilft den TE auch nicht weiter,ich wollte das nur mal loswerden.
 
        #66  

Member

sorry @all - musste zwischendurch, nach schlafloser Nacht, auch mal bisschen arbeiten.

freut mich, dass hier so angeregt diskutiert wird, und so viele Meinungen, Ansichten und Facetten zum Thema geäußert werden, und dass letztlich auch Anteil an meinem persönlichen Problem gezeigt wird. Dafür danke.

Aber, um es nochmals klarzustellen:
es geht hier bei der Ablehnungsbegründung ausschließlich um den vielzitierten, ominösen Begriff der "Rückkehrbereitschaft" - ich nenne es mal ihr "Königsargument".
Dabei ist es ein ganz erbärmliches Argument.

Hier ein paar Aussagen dazu, die im Netz zu finden sind:
"Für Anträge aus bestimmten Ländern ist die fehlende „Rückkehrbereitschaft“ das am häufigsten bemühte Ablehnungskriterium. Die antragstellende Person muss überzeugend argumentieren, dass sie nach Ablauf des Visums in ihr Heimatland zurückkehren wird. Besonders problematisch hierbei ist, dass die „Rückkehrbereitschaft“ nicht an objektiven Kriterien festgemacht werden kann. So kann ein Visaantrag ohne Nennung von objektiven Gründen abgelehnt werden, selbst wenn alle formalen Kriterien erfüllt sind. In der gängigen Praxis basiert die Visavergabe somit auf behördlicher Willkür, welche als „Ermessensspielraum“ ausgelegt wird. Die Behörde geht vorverurteilend davon aus, dass sich die Person nach Ablauf des Visums illegalisiert oder durch Stellen eines Folgeantrages längerfristig in Deutschland aufhalten möchte."
und

"Wir fordern die Abschaffung des Kriteriums „Rückkehrbereitschaft“ als Voraussetzung zur Erteilung eines nationalen Visums, da diese weder wahrheitsgetreu belegt noch widerlegt werden kann. Darüber hinaus kann eine vermeintlich „fehlende Rückkehrbereitschaft“ nicht als Gefährdung der „Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ nach §5 Aufenthaltsgesetz gedeutet werden. Die derartige aktuelle Praxis ist somit nicht zu rechtfertigen."
Quelle: Diskriminierende Visaverfahren sichtbar machen

Ihr könnt davon ausgehen, dass mein Antrag als solcher korrekt gestellt war - wenn auch nicht besonders diplomatisch (die Remonstration), trickreich oder clever.

Mein Problem ist - nach dem negativen Remonstrationsbescheid - augenblicklich folgendes: wenn ich jetzt nicht ewas unternehme, war's das dann erstmal mit einem Besuchervisum für meine Freundin...

Und jetzt werde ich noch zu einigen posts Stellung beziehen...
 
        #67  

Member

Member hat gesagt:
Dazu kommt die Form der Einladung und die dortigen Fakten. Wegen z. B. Famiie kennen lernen bekommt man kein Visum. Familie kann ja auf die Phills fliegen.

... mein Vater wird bald 96, meine Mutter ist 85. Beide sind gesundheitlich altersbedingt ziemlich angeschlagen, beide hätte meine Freundin liebend gerne noch kennengelernt, wer weiß wie lange's noch geht.
Dies hatte ich in dem Visumsantrag noch nicht erwähnt...
 
        #68  

Member

Member hat gesagt:
Da hat Dir der Anwalt zurecht von einer Klage abgeraten,denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Schengenvisa.

....doch, den gibt es.
siehe hier
"Wichtig: Auf Erteilung des Besuchervisums gibt es einen Rechtsanspruch, d.h. bei Vorliegen der Voraussetzungen kann das Visum mit Erfolg eingeklagt werden."
Quelle: Besuchervisum für Deutschland einklagen - Tarneden Rechtsanwälte Hannover


Er war lediglich der Ansicht, dass eine Klage wenig aussichtsreich sei, weil der Remonstrationsbescheid soweit fehlerfrei sei - nun ja, ich bin da anderer Ansicht.

Aber danke auch @uptome für die guten Wünsche!
 
        #69  

Member

Member hat gesagt:
Was zum Ueberlegen: ein Freund hat es im ersten Anlauf mit einem Trick geschafft: Die Mutter hatte nen Job in ner Mall. Nix grosses. Aber genug um (mit finanzieller Hilfe des Freundes) eine Tour nach Europa zu buchen....fuer 2.. mit der Tochter. Die Tochter war nur 20. Gerade mit Schule fertig. Keine Chance ein eigenes Visum zu bekommen. Mein Freund ist in dem Antrag nicht erwaehnt worden. Die Buchungsunterlagen waren ausreichend. Hat ihm insgesamt 1500 Eu mehr gekostet. ..Aber funktionert .

...kommt zwar für mich nicht in Frage, aber rein interessehalber - wie funktioniert das dann mit dem Schengenvisum...ist das Bestandteil der Buchung? Erledigt das die Agentur??
 
        #70  

Member

Member hat gesagt:
@gabbiano wenn man alle beantragten Schengen Visas betrachtet, dann mag die Zahl von „nur“ 9,xx % Ablehnungen wohl stimmen.
Doch betrachte davon mal nur die Einlader Visas mit VE. Also wo ein Deutscher Mann eine Pinay zu sich nach D einladen will und alles bezahlt.
Ich gehe davon aus dass das, von allen Schengen Visa Erst- Anträgen, nur etwa 10% sind. Und ich behaupte nun, dass davon die meisten, eben diese 9,xx%, abgelehnt werden. Denn genau darüber gibt es keine Zahlen. Sind alles Spekulationen.
@Pilo da würde ich dir diesmal sogar beipflichten (zumindest bei der Konstellation arm, kinderlos, ohne Vermögen, im besten Alter, Erstantrag) - ich meine jetzt bei der hohen Ablehnungsqote von - sagen wir 99,9% ?

Member hat gesagt:
@gabbiano
Hat man ein Mal das Visum erhalten und ist in sein Land zurückgekehrt, hat man die Rückkehrbereitschaft ja nachgewiesen. Damit ist die Erteilung eines weiteren Visums in der Regel kein großes Problem mehr.
Aber man gibt den Pinays mit einem Erst-Antrag ja nicht mal die Chance dazu.

genau das ist der Punkt! :mad:


Member hat gesagt:
@gabbiano
Irgendwo gab es auch mal Zahlen wieviele Pinays aufgrund einer solchen Visa Erteilung dann tatsächlich nicht rechtzeitig vor Ablauf des Visums in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Also genau das taten, was die DBM in dem Bescheid sehr oft unterstellt. Und ich meine mich erinnern zu können dass diese Zahl doch sehr hoch war. Wäre wirklich mal interessant von einer verlässlichen Quelle zu erfahren wie hoch diese Zahlen tatsächlich in den vergangenen Jahren waren. Mag ja sein dass in den 80ern und 90ern diese Zahlen sehr hoch waren, da zu dem Zeitpunkt diese Visas noch leicht zu erreichen waren. Aber heute kann ich mir das bei der Visa Vergabepolitik nicht mehr vorstellen.

auf diese Zahlen wäre ich auch mal sehr gespannt!
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten