SD Karten verschlüsseln.

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        #21  

Member

@awita Es ist leider schwer dazu vernünfiige Quellen zu finden, aber da in den Berichten die man dazu zu USA oder Frankreich findet immer mehr oder weniger betont wird wie aussergewöhnlich das ist, denke ich, dass es hier in D nicht erlaubt ist (Verdachtsunabhängig). Beispiel: Französischer Zoll darf Mobiltelefone und Laptops Reisender filzen
Und was ein Zollbeamter sagt muss noch lange nicht stimmen. Die wissen auch nicht alles bzw. manches falsch.
 
        #22  

Member

Member hat gesagt:
Er kann dich natürlich nicht zwingen dein Passwort rauszugeben. Dazu müsste er dich ja ggfs. wegsperren oder irgendeine Strafe androhen können. Das kann natürlich nur ein Richter entscheiden.
Aber zugängliche Daten darf er durchsuchen und auch ggfs. Geräte und Dokumente sichern, bzw. einbehalten. Er darf z.B. auch Kontoauszüge, Verträge etc. sichten, die du bei dir führst.
Und genau da, würde ich ansetzen. -> https://veracrypt.codeplex.com/

Zitat: VeraCrypt – Wikipedia
Glaubhafte Abstreitbarkeit

Wie das Vorbild TrueCrypt ermöglicht VeraCrypt den Benutzern Glaubhafte Abstreitbarkeit – Wikipedia. Dies wird durch sogenannte hidden volumes (deutsch: versteckte Container) umgesetzt.

Hierunter wird ein innerhalb eines anderen Containers verstecktes virtuelles Laufwerk verstanden, das mit Hilfe eines separaten Passwortes entsperrt werden muss. Standardmäßig wird freier Speicherplatz eines regulären Containers mit zufälligen Daten aufgefüllt. In diesem freien Bereich wird von VeraCrypt der etwaige versteckte Container gespeichert. Für einen außenstehenden Betrachter ist nicht erkennbar, ob es sich bei einem Bereich eines Containers um überschriebenen freien Speicherplatz oder einen versteckten Container handelt.

Der äußere und der darin versteckte Container sind jeweils mit einem separaten Passwort zugänglich. Je nachdem, welches der beiden Passwörter eingegeben wird, wird der jeweilige Container entsperrt. Hierdurch können Anwender, wenn sie beispielsweise von den Behörden zur Herausgabe des Passwortes aufgefordert werden, weniger sensible Daten durch Eintippen des Passwortes für den äußeren Container preisgeben, ohne dass hierdurch die sensibleren Daten im versteckten Container erkennbar werden. Da für einen Angreifer nicht erkennbar ist, dass ein versteckter Container genutzt wurde, bleiben hierdurch die Daten geschützt.
Damit kommt man gar nicht in die Verlegenheit, nach einem weiteren Passwort gefragt zu werden!
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
@awita Es ist leider schwer dazu vernünfiige Quellen zu finden, aber da in den Berichten die man dazu zu USA oder Frankreich findet immer mehr oder weniger betont wird wie aussergewöhnlich das ist, denke ich, dass es hier in D nicht erlaubt ist (Verdachtsunabhängig). Beispiel: Französischer Zoll darf Mobiltelefone und Laptops Reisender filzen
Und was ein Zollbeamter sagt muss noch lange nicht stimmen. Die wissen auch nicht alles bzw. manches falsch.

Gab jetzt einen Artikel bezüglich USA zu dem Thema in der SZ:

So schützen Sie Ihre Daten bei der Einreise in die USA
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Gab jetzt einen Artikel bezüglich USA zu dem Thema in der SZ:
Ja, USA und Frankreich gibts da ne Menge Artikel zu nur zu D find ich halt keinen.
 
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