Tauchermesser im CheckIn Gepäck

  • Ersteller
        #11  

Member

Google hat mir schon viel geholfen, aber speziel deswegen eben nicht.

Das Messer kann der nette Beamte auch als Waffe ansehen
und wird nciht verstehen warum man zum Tauchen ein Messer braucht.
Und erstmal ne extra fee bezahlen oder/und ins Cafe Viereck hab ich halt keinen Bock ;-)
Wenn ich manchen Zorn erweckt haben sollte, weil ichs im falschen Forum gepostet habe tuts mir leid.

Ich revanchier mich ach mit einer Hotelbewertung über den Ruby Club, wo ich mich ab 11.Oktober für ne Woche drüber einmieten werde :rolleyes:
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich manchen Zorn erweckt haben sollte, weil ichs im falschen Forum gepostet habe tuts mir leid.
Wieso denn? Ich tauche nicht und werde nie tauchen,,fand es trotzdem um Längen interessanter als z.B. der so beliebte Bath-Wechselkurs Thread!
 
        #13  

Member

... wenn eine E-Zigarette schon verboten ist .... hatte auch schon Spargel dabei .... was wäre da gewesen, wenn ich erwischt worden wäre.

Ok sind halt Thai-Gesetze, aber ich informier mich halt gerne wenn ich wieder dort aufschlage...
wie auch anno dazumal vor Jahren wo ich das erstemal war .... erstmal pauschal Gesetze dort und noch wichtiger die Do´s or Not´s
 
        #14  

Member

Ich habe schon öfters Messer verschiedenster Größen, bis zu 30 cm Klingenlänge in Thailand eingeführt. Nie Probleme.
 
        #15  

Member

Ach ich nehms einfach mit .... einfach ans Dive-Jacket irgendwie und gut:D
 
        #16  

Member

@Hokahey

Member hat gesagt:
Ach ich nehms einfach mit .... einfach ans Dive-Jacket irgendwie und gut:D

Ich hatte letztes Jahr eine gesammte
Küchenausstattung an Messern (samt Fleischhacker) für unser Condo im Checkin Gepäck.
Keine Probleme, ob nun Mangels Kontrolle
oder weil erlaubt? :rolleyes:
Ich weiss es nicht...
 
        #17  

Member

Messer beim tauchen? Bei mehr als 1000 Tauchgängen hab ich's wenn, dann nur an Land zum Bierflaschen öffnen gebraucht.

Lass es zu Hause.
 
        #18  

Member

Da ich am Flughafen arbeite und genau die Fragen meinen Job betreffen: Tauchermesser im Handgepäck no go....im Reisegepäck interessiert sich keine Sau dafür ! EU weit gilt,auch bei Reisen in nicht EU Länder :Im Handgepäck sind Taschenmesser mit einer Klingenlänge bis 6cm erlaubt (hat ein bekanntes Schweizer Messerunternehmen mittels Lobby duchgesetzt)Ob das bei Transitflügen Probleme beim Einsteigen in das neue Flugzeug Probleme gibt entzieht sich meiner Kenntnis. Was Im Reisegepäck verboten ist:alle Sachen die unter §40 Waffengesetz fallen sowie verbotene Gegenstände nach § 11 Luft SiG anhang 4c : Schusswaffen und Munition (sofern nicht angemeldet und von der BPol abgesegnet)Sprengstoffe.Alles was unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt,chemikalien flüssigkeiten und gasförmige Stoffe die einen Brand/Explosion/Vegiftung/Verätzung hervorrufen können,Benzin und Benzinfeuerzeuge aka (Zippo) ausser neu und unbefüllt bzw ohne Watte Filz und Docht,wer trotzdem eins mitnimmt muss mit einer Öffnung des Reisegepäcks rechnen !etc...etc..wer sich dafür interessiert kann auch gerne die aktuelle IATA Liste prüfen :
Die Spassvögel,die meinen Schlagringe,Wurfsterne,Totschläger,Schlagstöcke mit Stahlfeder etc.gehören ins Hand oder Reisegepäck,können mit Post vom Staatsanwalt rechnen,da es sich um eine Straftat handelt.Dabei ist es völlig egal ,ob die Gegenstände im Heimat des Reisenden oder Zielland der Reise erlaubt sind !!!
P.S.: Von diesen Idioten gibt es mehr als man denkt!

Liste erlaubter und verbotener Gegenstände nach IATA
 
Zuletzt bearbeitet:
        #19  

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Member hat gesagt:
Aber ich glaub manch Kokosnussverkäufer würden über dieses "Taschenmesser" lachen
Mit deinen (mehr oder weniger scherzhaften) Antworten stellst du (Threadübergreifend) immer wieder aufs neue eindrucksvoll unter Beweis, dass du von tuten und blasen keine Ahnung hast !!!

Das Kokosnussmesser ist ebenso wie das Messer des Metzgers und /oder Kochs (über 12 cm Klingenlänge) sowie eine Machete zum Zuckerrohrschneiden um ein weiteres Beispiel zu nennen ein Arbeitsgerät. Der Hirschfänger des Jägers unterliegt unter gewissen Vorraussetzungen der Tradition - und Brauchtumspflege und um eine weitere Ausnahme zum Normalbürger, das Einhandmesser des Feuerwehrmanns (ein genau definierter sogenannter verbotener Gegenstand) ist ein (Eigen)Rettungsgerät welches er im Einsatz tragen, einsetzen und führen darf.

Logisch darf du ein Tauchermesser (per Definition ein Arbeits-und Rettungsgerät und keine Waffe) im aufgegebenen Flugepäck transportieren-aber eben nicht im Handgepäck- soweit warst aber zumindest schon. Immerhin...:hehe:

btw.Bei Nachweis eines Bedürfnisses können sogar Schusswaffen und Munition aufgegeben werden, aber das führt jetzt zu weit- merkst sicher Selber...lol

Schlage vor, den Thread nun schliessen zu lassen, du hast mehr als eine richtige Antwort auf deine Frage bekommen, der Sinn des Threads sollte er (von deiner Seite) je einen gehabt haben ist somit erfüllt. Sonst geht das hier noch bis Weihnachten 2019 mit Vermutungen und Hörensagen weiter.....:D
 
Zuletzt bearbeitet:
        #20  

Member

Das war mir neu und ist erstaunlich, dass man Messer mit 6cm Klinge im Handgepäck mitführen darf, wäre nie auf die Idee gekommen!

Was hatte die noch mal hergenommen für 9/11, ach ja das waren ja Teppichmesser - na dann!
 
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