TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

  • Ersteller
        #751  

Member

Member hat gesagt:
Hat jemand Erfahrung ob eine Verpflichtungserklärung notwendig ist, wenn die gute Dame selbst mehr als genug Geld auf ihrem Konto nachweisen kann und somit selbst für ihre Ausgaben aufkommen kann und wird?
Nein,
selbst finanzierte Touristenreise also Touri Visa und kein Besucher Visa
 
        #752  

Member

Member hat gesagt:
Nein,
selbst finanzierte Touristenreise also Touri Visa und kein Besucher Visa
Was meinst du genau?
Also ich habe schon vor sie einzuladen, um die Chance auf das Visa zu erhöhen, bereit ein Blankocheck für den Staat auszustellen bin ich aber nicht.
 
        #753  

Member

Es gibt nun auch bei der Terminvergabe bei VFS GLOBAL längere Wartezeiten wegen Covid.
---

(Auszug zum Besuchervisum)

Nachweis Reisezweck und Finanzierung

  • Falls die Kosten des Aufenthalts in den Mitgliedstaaten vom einladenden Gastgeber getragen werden: Nachweis der Kostenübernahme mittels einer förmlichen Verpflichtungserklärung.
    Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel von der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladers in Deutschland ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier:
    Merkblatt zur VerpflichtungserklärungPDF / 166 KB
ODER

  • Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Bestätigung Ihrer Bank etc.), wobei ersichtlich sein muss, dass Ihnen Ihr Vermögen nicht von dritter Seite kurzfristig übereignet wurde. Dies kann auch erforderlich sein, falls die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Einladers auf der Verpflichtungserklärung nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde.
    Falls Sie keine Verpflichtungserklärung vorlegen oder falls der Verwandte/Freund/Bekannte, den Sie besuchen möchten, nicht der Verpflichtungsgeber ist, dann fügen Sie bitte als Nachweis für den Reisezweck noch folgende Unterlagen bei:
    - formlose Einladung des Freundes/Bekannten/Verwandten
    - Passkopie des Freundes/Bekannten/Verwandten
  • Nachweis der Bindung zum Gastgeber/ zur einladenden Person: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienbuch, Personaldaten-Seite des Reisepasses (Kopie) und Übersicht über die bisherigen Reisen der die Kosten tragenden Person und –im Fall einer nicht formalisierten Beziehung (Freund/ Freundin) – Briefwechsel (alternativ bspw. gemeinsame Bilder)
  • ggfs. Kopie des Nachweises von Immobilieneigentum (Eigentumstitel), Bankkonto, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder oder sonstiger Nachweis der sozialen oder finanziellen Bindungen in Thailand
Quelle: Besuchsvisum (Schengenvisum)
 
        #754  

Member

Member hat gesagt:
Also ich habe schon vor sie einzuladen, um die Chance auf das Visa zu erhöhen, bereit ein Blankocheck für den Staat auszustellen bin ich aber nicht.
Wenn Du die Dame nicht bereits etwas genauer kennen solltest, sowie ihr Umfeld, so würde ich mir in diesem Fall die VE genau überlegen. Falls die Dame ganz überraschend abtauchen sollte, wird Dir die Folgerechnung für alles von der Bundespolizei präsentiert.

Da wäre das Touristen-Visum wohl sinnvoller, gerade wenn die Lady dauerhaftes Einkommen und Vermögen haben sollte. Der Unterschied zum Besucher-Visum ist vor allem, ein gebuchtes Returnticket oder die Reisedokumentation:

"
d) bei organisierten Reisen: eine Bescheinigung oder ein Original-Gutschein eines Reisebüros oder Reiseveranstalters mit der/dem die Buchung einer organisierten Reise bestätigt wird

e) Kontoauszüge der letzten drei Monate, aus denen die Finanzbewegungen des Antragstellers oder der Person hervorgehen, die die Reisekosten trägt, oder sonstiger Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der gesamten geplanten Reise und des gesamten Aufenthalts"

Quelle: Deutsche Botschaft Bangkok

In Bangkok gibt es bestimmt auch Reisebüros, die helfen könnten oder aber Agenturen (Tourist Visa for Germany | Siam Legal International)
 
        #755  

Member

Habe mich grade zum Test bei VFS GLOBAL angemeldet:

Wartezeit auf Termin für Schengen-Visum derzeit in
BKK: 1 Monat
Phuket: 3 Wochen
Chiang Mai: 1 Monat

Neu: Nachweis von in Deutschland anerkannten Impfungen müssen seit kurzen schon beim VFS-Termin vorgelegt werden, wie die ersten schon festgestellt haben. (Ausnahmen familiäre Besuche oder nachgewiesene Langzeitbeziehung).

In meinem Kreis dauert es derzeit auch vier Wochen bis zu einem Termin für die VE.
Und ich dachte, dass das 5. Visum ein Selbstläufer wird :(
 
        #756  

Member

Member hat gesagt:
Wenn Du die Dame nicht bereits etwas genauer kennen solltest, sowie ihr Umfeld, so würde ich mir in diesem Fall die VE genau überlegen. Falls die Dame ganz überraschend abtauchen sollte, wird Dir die Folgerechnung für alles von der Bundespolizei präsentiert.

Da wäre das Touristen-Visum wohl sinnvoller, gerade wenn die Lady dauerhaftes Einkommen und Vermögen haben sollte. Der Unterschied zum Besucher-Visum ist vor allem, ein gebuchtes Returnticket oder die Reisedokumentation:

"
d) bei organisierten Reisen: eine Bescheinigung oder ein Original-Gutschein eines Reisebüros oder Reiseveranstalters mit der/dem die Buchung einer organisierten Reise bestätigt wird

e) Kontoauszüge der letzten drei Monate, aus denen die Finanzbewegungen des Antragstellers oder der Person hervorgehen, die die Reisekosten trägt, oder sonstiger Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der gesamten geplanten Reise und des gesamten Aufenthalts"


Quelle: Deutsche Botschaft Bangkok

In Bangkok gibt es bestimmt auch Reisebüros, die helfen könnten oder aber Agenturen (Tourist Visa for Germany | Siam Legal International)
Ich werde niemals eine Verpflichtungserklärung abgeben, unabhängig davon wie sehr ich die Person kenne.

Aber gut mal schauen ob es dann mit dem Besucher Visum soweit klappt.

Danke für die Antworten :)
 
        #757  

Member

Member hat gesagt:
Was meinst du genau?
Also ich habe schon vor sie einzuladen, um die Chance auf das Visa zu erhöhen, bereit ein Blankocheck für den Staat auszustellen bin ich aber nicht.
Ganz Einfach es gibt diverse Arten ein Schengen Visa zu beantragen

Besucher Visa mit Verpflichtungserklärung
Touristen Visa von dem reisenden selbst finanziert ohne Verpflichtungserklärung
 
        #758  

Member

Member hat gesagt:
Ich werde niemals eine Verpflichtungserklärung abgeben, unabhängig davon wie sehr ich die Person kenne.
Dann hast du ja schon in einem gewissen Grad ein Misstrauen dieser oder jener Person, dass etwas „außergewöhnliches“ dazwischen kommen wird. Dann würde ich es an deiner Stelle auch sein lassen. Es könnte ja……..
Besser du fliegst nach Thailand und triffst sie dort,oder hast Glück, daß sie ein Tourist-Visa bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #759  

Member

Die Frage mit den Impfungen für die Einreise nach D dürfte sich dann erstmal von selbst erledigen
 
        #760  

Member

Member hat gesagt:
Ganz Einfach es gibt diverse Arten ein Schengen Visa zu beantragen

Besucher Visa mit Verpflichtungserklärung
Touristen Visa von dem reisenden selbst finanziert ohne Verpflichtungserklärung

Member hat gesagt:
Dann hast du ja schon in einem gewissen Grad ein Misstrauen dieser oder jener Person, dass etwas „außergewöhnliches“ dazwischen kommen wird. Dann würde ich es an deiner Stelle auch sein lassen. Es könnte ja……..
Besser du fliegst nach Thailand und triffst sie dort,oder hast Glück, daß sie ein Tourist-Visa bekommt.

Nur ein Update:

Sie hat das Besuchervisum ohne Abgabe einer Verpflichtungserklärung erhalten.
Hab lediglich das Einladungsschreiben per Mail gesendet.
 
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