Member hat gesagt:
Ok, kann man auch so sehen.
Es kommt halt zu verwirrungen, wenn einer
davon schreibt was er mit einem Besuchervisum erlebt.
Der Nächste beschreibt, was passiert wenn seine, durchaus von ihm eingeladene, Person, ein Urlaubsvisum für eine Reise beantragt.
Für ein Urlaubsvisum bedarf es keiner Einladung.
Wer schreibt hier von einem Urlaubsvisum? Also ich nicht! Sie hat ein Besuchervisum beantragt und bewilligt bekommen. Der Unterschied zwischen Besucher- und Touristenvisum ist nämlich nicht, ob der/die Ausländer/in die Reise selbst finanziert oder jemand anderes dafür aufkommt.
Member hat gesagt:
Ich hätte eine Frage zu dem Einladungsschreiben. Gibt es da einen Vordruck oder kann das auch eine Formloses handgeschriebenes Schreiben sein?
Es gibt bei Google vorlagen, die aber meist eher der Verpflichtungserklärung ähneln, auch wg. entsprechendem rechtlichen Verweis. Ich habe letztlich so etwas zusammen geschrieben. Aufbau war grob:
- Daten von mir und ihr und dem Vermerk, dass ich sie für Zeitraum X einladen möchte
- Grund des Besuchs: hier habe ich geschildert wie lange wir uns kennen, was wir bislang gemacht haben und weshalb sie nach DE kommen soll
- abschließend hatte ich noch angegeben, wo sie während ihres Aufenthalts primär anzutreffen ist (war aber dann schon wieder falsch, weil ich umgezogen bin)
Das ganze Ding hab ich auf deutsch und englisch geschrieben.
Member hat gesagt:
Wie hat sie ihr Einkommen bzw. ihr Vermögen nachgewiesen.
Und weißt du noch wieviel sie benötigt hat?
Also sie hatte Kontoauszüge (ich glaube 3 Monate, muss ich mal fragen) vorgelegt und in dem Schreiben von Ihrem Arbeitgeber stand auch drin, was sie im Monat an Grundgehalt und Zuschlägen hat. Ob man eine Summe X als Nachweis erreichen muss, weiß ich nicht. Liegt sicherlich im Ermessen des Bearbeiters bei der Botschaft. Hier schrieb neulich mal jemand, dass seine Freundin ca. 30k im Monat hat und das wohl klappte.