TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

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        #971  

Member

Member hat gesagt:
ch hätte eine Frage zu dem Einladungsschreiben. Gibt es da einen Vordruck oder kann das auch eine Formloses handgeschriebenes Schreiben sein?
Bemühe Tante Google z.B Wie verfasse ich ein Einladungsschreiben für ein Visum?
Ich schreibe trotzdem immer eine auch fürs Besuchervisum ,fürs Besuchervisum wird eigentlich keine benötigt,es sei denn man gibt keine Verpflichtungserkärung ab ,fürs Tourivisum allerdings eine Flugbuchung vorab . (siehe Link zu den Merkblättern)

 
Zuletzt bearbeitet:
        #973  

Member

Member hat gesagt:
Einladen musste ich meine ja trotzdem.

Da muss ich im Tamoi recht geben. Irgendwie widerspricht sich das ganze. Bei einem Touristen Visum braucht es kein Einladungsschreiben. Weil Sie die Reise ja selbst finanzieren kann.


Member hat gesagt:
Wie hat sie ihr Einkommen bzw. ihr Vermögen nachgewiesen.

z.B. die Kontoauszüge der letzten 6 Monate

@Ostwind auch du hast einen "dreher" drinnen 😁
 
        #974  

Member

Member hat gesagt:
Ok, kann man auch so sehen.
Es kommt halt zu verwirrungen, wenn einer
davon schreibt was er mit einem Besuchervisum erlebt.
Der Nächste beschreibt, was passiert wenn seine, durchaus von ihm eingeladene, Person, ein Urlaubsvisum für eine Reise beantragt.

Für ein Urlaubsvisum bedarf es keiner Einladung.
Wer schreibt hier von einem Urlaubsvisum? Also ich nicht! Sie hat ein Besuchervisum beantragt und bewilligt bekommen. Der Unterschied zwischen Besucher- und Touristenvisum ist nämlich nicht, ob der/die Ausländer/in die Reise selbst finanziert oder jemand anderes dafür aufkommt.

Member hat gesagt:
Ich hätte eine Frage zu dem Einladungsschreiben. Gibt es da einen Vordruck oder kann das auch eine Formloses handgeschriebenes Schreiben sein?
Es gibt bei Google vorlagen, die aber meist eher der Verpflichtungserklärung ähneln, auch wg. entsprechendem rechtlichen Verweis. Ich habe letztlich so etwas zusammen geschrieben. Aufbau war grob:
- Daten von mir und ihr und dem Vermerk, dass ich sie für Zeitraum X einladen möchte
- Grund des Besuchs: hier habe ich geschildert wie lange wir uns kennen, was wir bislang gemacht haben und weshalb sie nach DE kommen soll
- abschließend hatte ich noch angegeben, wo sie während ihres Aufenthalts primär anzutreffen ist (war aber dann schon wieder falsch, weil ich umgezogen bin)

Das ganze Ding hab ich auf deutsch und englisch geschrieben.

Member hat gesagt:
Wie hat sie ihr Einkommen bzw. ihr Vermögen nachgewiesen.
Und weißt du noch wieviel sie benötigt hat?
Also sie hatte Kontoauszüge (ich glaube 3 Monate, muss ich mal fragen) vorgelegt und in dem Schreiben von Ihrem Arbeitgeber stand auch drin, was sie im Monat an Grundgehalt und Zuschlägen hat. Ob man eine Summe X als Nachweis erreichen muss, weiß ich nicht. Liegt sicherlich im Ermessen des Bearbeiters bei der Botschaft. Hier schrieb neulich mal jemand, dass seine Freundin ca. 30k im Monat hat und das wohl klappte.
 
        #975  

Member

Member hat gesagt:
Da muss ich im Tamoi recht geben. Irgendwie widerspricht sich das ganze. Bei einem Touristen Visum braucht es kein Einladungsschreiben. Weil Sie die Reise ja selbst finanzieren kann.




z.B. die Kontoauszüge der letzten 6 Monate

@Ostwind auch du hast einen "dreher" drinnen 😁
Da widerspricht sich nichts. Denn man kann auch ein Besuchervisum beantragen, obwohl man die Reise selbst finanziert:

Anhang anzeigen 1676037977865.jpg

Für ein Touristenvisum MUSS man die Reise bereits geplant und gebucht haben:

Anhang anzeigen 1676038067917.jpg

Wenn man aber nicht weiß, ob man das Visum am Ende wirklich bekommt, bucht man im Vorfeld keinen Flug für über 1000 EUR. Und ohne Flugbuchung gibt es kein Touristenvisum. Für den Nachweis der Unterbringung, hätte es dann auch wieder einer "Einladung" von mir gebraucht. Da wäre dann auch die Frage, ob das überhaupt in der Form von der Botschaft akzeptiert worden wäre.
 
        #978  

Member

Member hat gesagt:
Oh...da hab ich mich verschrieben. Es war ein Besuchervisum. Sorry.

🤦 5 Seiten geht die Diskussion darum.
🙃

Ich hoffe du verstehst jetzt so einige geäusserte Kommentare und Meinungen. 🥳
 
        #979  

Member

Member hat gesagt:
Ich hätte eine Frage zu dem Einladungsschreiben. Gibt es da einen Vordruck oder kann das auch eine Formloses handgeschriebenes Schreiben sein?
Also bei mir konnte ich auf der Homepage der Ausländerbehörde einen Vordruck herunterladen.
 

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  • 20220509-antrag-verpflichtungserklaerung.pdf
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        #980  

Member

Member hat gesagt:
Da widerspricht sich nichts. Denn man kann auch ein Besuchervisum beantragen, obwohl man die Reise selbst finanziert:
Du hast schlichtweg Glück gehabt weil der Aufenthalt der Dame sehr kurz war und vermutlich einen guten Sachbearbeiter erwischt hast.

Mach das ganze nochmals mit 2 Monaten Aufenthalt und du wirst den Unterschied merken. Aber egal, ich lass dir Deine Meinung.

P.s. Ich hab mehr als 10 Visa hinter mir
 
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