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Thailändisch lernen

Thai in D heiraten-Heiratsvisum

        #31  

Member

Member hat gesagt:
Wozu soll das gut sein? Mit dem Pass wird die Identität nachgewiesen und keine Reisetätigkeiten im Vorfeld.
Das ist geklärt.Leere Seiten müssen nicht kopiert und beglaubigt werden.
Macht auch keinen Sinn.
 
        #32  

Member

Member hat gesagt:
. Nach der Hochzeit dann zur Ausländerbehörde und Aufenthaltstitel in den Pass kleben lassen, fertig..

Das gibt es schon lange nicht mehr.
Es gibt nur noch den Elektronischen Aufenthaltstitel und schon da, kann es kompliziert werden nach der Hochzeit.

Kollege ca 10 km von mir entfernt aber anderer Landkreis ergo anderes Ausländeramt.
Hochzeit ca. 3 Monate vor mir. Aussage Ausländeramt ihre frau braucht erst einen neuen Pass mit dem neuen Familiennamen solange bekommt sie eine Fiktionsbescheinung gilt 3 Monate.
fiktionsbescheinigung
Webdefinitionen
  1. Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach, das mit dem bei der Ausländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis häufig entsteht. ...
Diese konnte er dann alle 3 Monate wieder verlängern,bis die Ehe in Thailand eingetragen war und der Name im Pass endlich stimmte.

Bei meiner Frau völlig unkompliziert sofort 3 Jahre den Elektronischen Aufenthalt bekommen.
Der war ausgestellt auf ihren Mädchennamen und unten stand kleingedruckt "Name nach Deutschem Recht XXXXX"
Aussage Ausländeramt lassen sie doch bitte in den nächsten 3 Jahren ihre Ehe in Thailand eintragen.

Will sagen jedes Ausländeramt kocht sein eigenes Süppchen.




Member hat gesagt:
.Soweit ich das verstanden habe, entscheidet die Botschaft letztendlich über das Hochzeitsvisum und nicht die Ausländerbehörde, diese gibt nur die Zustimmung. In aller Regel soll die Botschaft dann das Visum aber ausstellen, die Ausnahmen sind dann doch eher theoretisch (Terrorverdacht, Scheineheverdacht etc.).


.

Genau andersherum Das Ausländeramt entscheidet über das Hochtzeitsvisum. Wenn das Amt sagt Hochzeit geht klar muss die Botschaft das Visum Ausstellen.
 
        #33  

Member

AndyFfm mach dich nicht verrückt,ich weiß noch von mir,man sitzt wie auf Kohlen.
Ist das Schreiben vom OLG dann aber endlich da läuft es wie geschmiert.

Ehe du dich versiehst,kommst du von der Arbeit nachhause und kannst bis dir der Kopf raucht,deiner Frau bei den Hausaufgaben helfen.:D

Die bedeutet Weiblich Der Männlich und Das ist eine Sache.

Aha dann ist "Die Schere" eine Frau und "Der Ofen" ein Mann??? :eek:

GENAU SCHATZI :)
 
        #34  

Member

@AndyFfm

Hmm, habe mehrfach meine sehr gut bekannte Standesbeamtin gefragt, die hat nir immer was anderes gesagt.
Auch der Hinweis von "Ruf doch mal bitte mal beim OLG an" wurde abgewiesen, sie weiss es das es das OLG Frankfurt wünscht.

Werde sie gleich mal am Montag damit konfrontieren.
 
        #35  

Member

Member hat gesagt:
Was sollte daran unkomplizierter sein? Für eine Heirat in Thailand benötigst du ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis. Da hast du dann dasselbe in grün.

Deutsche Botschaft Bangkok - Eheschließungen

Wenn es unkompliziert sein soll, dann Heirat in Hongkong. Dort kann man sich auch noch eine Apostille auf die Urkunde stempeln lassen.
aber wenn sie in hongkong heiraten kommt sie ja auch nicht einfach so nach D , oder ?
 
        #37  

Member

Member hat gesagt:
aber wenn sie in hongkong heiraten kommt sie ja auch nicht einfach so nach D , oder ?
Eine Eheurkunde mit Apostille kann die deutsche Botschaft nicht anmeckern. Deutschland hat die Den Haager Apostillievereinbarung unterschrieben. Davon abgesehen kann man in Hongkong relativ problemlos heiraten. Den Termin kann man per Post beantragen.
Für Deutschland wird logischerweise trotzdem noch ein Visum zur Familienzusammenführung benötigt.
Wer seine Freizügigkeit nach EU-Recht beispielsweise in Holland ausüber will, hätte es erheblich einfacher. Ein Visa für den Familienangehörigen eines EU-Bürgers muss ziemlich zeitnah ausgestellt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #38  

Member

Wir haben auch gerade alles in Arbeit für die Eheschliessung in DE, Unterlagen sind diese Woche alle nach BKK gegangen, wir lassen den papierkrieg da von einer Agentur erledigen. Mein Plan war eigentlich auch, hier dann schon mal bei der Ausländerbehörde vorstellig zu werden und in Richtung "Vorabzustimmung" (also ABH stimmt schon zu bevor der Visumsantrag überhaupt gestellt wurde) anzuklopfen. Aussage sieht im Moment so aus, als sei das wirklich nur in ganz besonderen eilbedürftigen Fällen anwendbar...
zum Ablauf der mir beschrieben wurde:

* Papiere in TH legalisiern und übersetzen
* damit zum Standesamt
* dann OLG Zustimmung
* Standesamt macht Termin
* Einreichung Unterlagen zu Bonität etc bei der ABH für Verpflichtungserklärung
* alle Unterlagen nach BKK
* Termin bei der Botschaft zwecks Visums-Antrag
* Rückfrage Botschaft bei ABH in DE
* Zustimmung ABH an Botschaft
* idealerweise Genehmigung Visum (kann wohl in sehr seltenen Fällen auch abgelehtn werden, aber dann wohl wirklich bei Gründen wie oben schon beschrieben)

Ich habe hier sonen bisschen Sorge wegen der Anerkennung des Deutschtestes... Mein Frau hat im Rahmen des letzten Schengen-Auifenthaltes hier bei Berlitz 8 Wochen A1 gemacht und das ganze knapp bestanden (aber durch ist durch).. Hatte mal gelesen, dass die Botschaft da evtl. zickt, wenn es kein "Goethe" ist... muss das noch mal mit der ABH hier abklären, habe nen Termin da Mitte April... aber wird schon irgendwie glatt gehen... *fingerscrossed*

Viel Glück AndyFfm...
 
        #39  

Member

@Kogge
Danke-Euch auch viel Glück.
Wegen des A1 würde ich mir keine Sorgen machen.
 
        #40  

Member

Sehr geehrter Herr .....,


das Visum ist von Ihrer Verlobten bei der Deutschen Botschaft Bangkok zu beantragen. Eine Übersicht über die dort vorzulegenden Dokumente finden Sie unter dem folgenden Link:


http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/02/02-Visa/08-Eheschlie_C3_9Fung.html


Die Botschaft hat im Rahmen des Verfahrens die für den vorgesehenen deutschen Wohnort zuständige Ausländerbehörde zu beteiligen. Da der Wohnsitz wohl in ....genommen werden soll, wird dies der Lahn-Dill-Kreis sein. Im Rahmen der Beteiligung werden wir uns bei Ihnen melden, sobald uns die Unterlagen der Botschaft hier vorliegen.


Mit freundlichen Grüßen


Im Auftrag


Diese Information habe ich seitens der Auslaänderbehörde erhalten.
Im Moment liegen die Papiere beim OLG Frankfurt, später Termin beim Standesamt anmelden und danach die Papiere nach Bangkok senden.
 
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