Thai in D heiraten-Heiratsvisum

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        #43  

Member

Member hat gesagt:
Kollege ca 10 km von mir entfernt aber anderer Landkreis ergo anderes Ausländeramt.
Hochzeit ca. 3 Monate vor mir. Aussage Ausländeramt ihre frau braucht erst einen neuen Pass mit dem neuen Familiennamen solange bekommt sie eine Fiktionsbescheinung gilt 3 Monate.
fiktionsbescheinigung
Webdefinitionen
  1. Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach, das mit dem bei der Ausländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis häufig entsteht. ...
Diese konnte er dann alle 3 Monate wieder verlängern,bis die Ehe in Thailand eingetragen war und der Name im Pass endlich stimmte.

Damit schießt sich die Ausländerbehörde aber ganz kräftig selst ins Knie. Die Änderung des Familiennamens in Thailand erfordert im Grundsatz eine persönliche Anwesenheit der Ehefrau vor der Amphoe in Thailand. Sie könnte dies auch an Familienmitglieder oder Personen von Agenturen deligieren. Das bedarf aber wiederum Gedöns vor dem Generalkonsulat in Frankfurt zur Vollmachterteilung, Versand des Originalpasses und des Familienbuches (blue book).

Tritt Deine Ehefrau die Reise zum fernöstlichen Meldeamt nun persönlich an, wird sie spätestens bei der Einreise am deutschen Flughafen mit der windigen Fiktionsbescheinigung ein massives Problem haben. Sie wird entweder zurückgeschickt mit dem nächsten Flieger oder bestenfalls in einer Zelle festgehalten, bis die Einreise mit der Ausländerbehörde geklärt ist. Wers nicht glaubt, kann sich bei der Bundespolizei des Einreiseflughafens erkundigen. Legt man dann der ABH eine schriftliche Stellungnahme der Bundespolzei vor, fliegt denen der ganze fabrizierte Müll mit der Gängelei Name/Fiktionsbescheiniung/erheblihe Mehrkosten ordentlich um die Ohren! Dann müssen sie ihr zumindest einen befristeten Aufenthaltstitel ausstellen, der eine problemlose Reise von Boarding bis Einreise ermöglicht.
 
        #44  

Member

@AndyFfm

Ein gut gemeinter Vorschlag meinerseits:

Du kennst das Spaßtouristenforum TAF nun schon sehr intensiv. Ich habe selten erlebt, dass Sachthemen oder gar ganz persönliche Anliegen wie Deines hier wirklich sachlich, emotionslos, fair und ruhig erörtert wurden, sodass Betroffene und Mitleser hier einen ernst zu nehmenden Rat befolgen könnten. Mehr noch: oft wurde gezofft und gestritten, dass die Fetz.en nur noch so flogen. Das befürchte ich in diesem/Deinen Thread hier jetzt nicht, da Du sehr umgänglich selbst "moderiertst". Was hier allerdings schon wieder an Halbwahrheiten rumgeistert, gibt mir sehr zu denken.

Setz Dich mit Standesamt, Ausländerbehörde, Botschaft und OLG vorab per Email und Telefon in Kontakt. Kläre Legalisierungen und Übersetzungen der Dokumente insbes. Deiner Verlobten. Setz Dich via Rechtsanwalt oder Notar wegen Güterstand und ggf. Ehevertrag auseinenander. Kümmere Dich um vereidigte Übersetzer oder um gleichwertig vor der einzelnen Behörde anerkannte Personen (meist Thais). Prüfe die Erfordernis von Apostille. Stimme das gesamte Vorhaben mit Deiner Verlobten ab.

Aber mach bitte keine unüberlegten Schnellshüsse und vor allem, glaube nicht, dass Dir hier geholfen wird. Die Posts sind gut gemeint. Aber keiner kennt Eure Gesamtsituation, es ändert sich vieles und jeder Einzelfall ist und jede beteiligte Behörde ob hier oder in Thailand tickt anders.

Viel Glück bei Eurem Vorhaben wünsche ich Euch!
 
        #45  

Member

@Bavaria

Danke für die netten Zeilen.Habe ich alles schon gemacht und denke ich bin auf dem richtigen Weg.
Ist halt ein steiniger Weg aber man kann das durchaus schaffen.
 
        #46  

Member

Wenn das Thema "Hochzeit in D" durch ist gebe ich gern einen aktuellen "Leitfaden"ab.
 
        #48  

Member

Jedes OLG kocht sein eigenes Süppchen für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis und ein Standesamt kann auch noch seine Eigenheiten haben.
Eine Anleitung für alle Bundesländer kann es da gar nicht geben.
Am besten man spricht alles mit seinem Standesamt ab.
Der Termin zur Eheschliessung ist eine der Voraussetzungen für das sogenannte Hochzeitsvisum.
 
        #49  

Member

@mgb

Da hast du natürlich recht.Mein Leitfaden kann natürlich nur für Frankfurt/Main sein.Wird natürlich überall anders gehandelt.
 
        #50  

Member

Auch nett geschrieben-hatte auch mal überlegt die dänische Variante zu wählen.
Passt in diesen Thread...siehe Titel ..aber so gar nicht rein.
Trotzdem Thank's for comment
 
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