Eines wurde im Bericht auch erwähnt: Recht zu haben und Recht zu bekommen sind eben zwei Paar Stiefel. Anders als bei der Bahn, wo die Entschädigungszahlungen m.M. automatisiert angestoßen werden, muss man als Fluggast selbst tätig werden. Und wie im Bericht dargestellt, kann man da schnell mal auf Granit beißen und ohne Anwalt nicht weiterkommen. Beliebtes Argument, um sich vor Entschädigungszahlungen zu drücken ist das Zauberwort "höhere Gewalt".
In meinem Fall ist ein LH-Flug annulliert worden, weil wegen "höherer Gewalt" der Flug erst nicht stattfinden konnte und dann nach ca. 2 Stunden, als die Störung vorbei war durften die Piloten nicht mehr fliegen, weil sie ansonsten gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen hätten (Flugzeit länger als es das Zeitfenster aus Sicht der Arbeitszeit zugelassen hätte).
Die höhere Gewalt war in dem Fall ein Totalausfall der Radaranlage des Flughafens (und aus irgendeinem Grund war das Backup der Anlage erst nach 2 Stunden verlässlich in Betrieb - k.A., ob das die normale Rüstzeit ist wegen Sicherheit und so oder ob das eine weitere Panne war).
In meinen Mails an LH habe ich dargelegt, dass dies in meinen Augen keine "höhere Gewalt" darstellt und dass ich darüberhinaus von einer Airline erwarten kann, dass eine Start-Verzögerung um 2 Stunden nicht zu einer Annullierung (wegen zu knapper Planung seitens der Airline) führt.
Natürlich wurde auf keines meiner Argumente eingegangen und bereits die zweite Mail der LH lautete sinngemäß: Hören Sie auf, uns in dieser Sache anzuschreiben. Dies ist unsere letzte Antwort an Sie.
Leider hat der von mir beauftragte Dienstleister zur Durchsetzung meiner Ansprüche dies genauso als "höhere Gewalt" angesehen und daher kein Verfahren angestrebt.
Ich konnte, da ich nicht selber das Risiko eines verlorenen Prozesses eingehen wollte, nun nicht gerichtlich prüfen lassen, ob dies nicht wirklich mit rechten Dingen zuging.
Fazit: auch die LH kann im Schadenserstzfall ganz schön zickig sein.
Von der chaotischen Behandlung der Paxe nach Bekanntgabe der Annullierung des Fluges (die m.E. recht zynisch vom Bordpersonal durchgesagt wurde "...jetzt haben wir endlich Startfreigabe vom Tower...aber dürfen trotzdem nicht fliegen weil...bla Arbeitszeitgesetz") mit stundenlangem Warten in einer "Ellenbogen-Schlange" mal ganz zu schweigen.
Einziges Highlight war die absolut professionelle, kompetente, hilfsbereite und charmante Dame am Servicedesk (das ich nach langem aktivem Warten erreichte), die mir tatsächlich noch einen für mich akzeptablen Flug am selben Tag gefunden hat.
Sorry für OT und für meine längliche Story...wollte das irgendwie loswerden...vielleicht in der Hoffnung, dass jemand weiß, ob Radarausfall des Towers als höhere Gewalt durchgeht. Und ob es akzeptiert werden muss, dass eine zweistündige Verzögerung zur Annulierung führt.