Thailändisch lernen

Frage Umfrage, Schengen Visum

        #121  

Member

BKK Visa beantragt ohne Agentur, für 3 Wochen. (Erstes Visa) Weitere Reise und Visa für 2017 geplant.
Die von der Botschaft in BKK gewünschten (nicht alle) Unterlagen, wurden auch nach geprüft ->
Nachweis der Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland, zum Beispiel:
Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Hausregister, Arbeits- und
Urlaubsbescheinigung (mit Angaben über Position im Unternehmen, Dauer der Anstellung,
Höhe des Einkommens), Handelskammereintrag, Schul- und Ausbildungsbescheinigungen,
aktuelle Kontoauszüge mit Kontobewegungen der letzten drei Monate, Grundbuchauszüge,
Mietverträge.
<- Visaerteilung klappte gut, Dauer ca. 10 Tage.

Wobei es zu seltsamen Fragen kam. Beispiel: (Anruf von der Botschaft, nach Abgabe aller Unterlagen)
"Frau [...], bitte teilen sie uns noch mit, wo sie vor dem 01.01. 2005 gearbeitet haben."

Ich hänge noch drei (offizielle) Info Schreiben an. Bezieht sich auf das Besuchsvisum, Botschaft BKK.
Sowie 2 Infos zur Verpflichtungserklärung, was ja das Wichtigste Dokument ist, welches benötigt wird.

Hier noch 2 Fotos mit glücklichem Gesicht.

Anhang anzeigen ber54.jpgAnhang anzeigen ber55.jpg

https://thailand-asienforum.com/att...visum-schengenvisum-botschaft-bkk-pdf.335172/
https://thailand-asienforum.com/attachments/informationen-zur-verpflichtungserklaerung-pdf.335173/
https://thailand-asienforum.com/attachments/bundesministerium-des-innern-ve-merkblatt-pdf.335184/
 

Anhänge

  • Visa Besuchsvisum (Schengenvisum) Botschaft BKK.pdf
    72,2 KB · Aufrufe: 21
  • Informationen zur Verpflichtungserklärung.pdf
    69,9 KB · Aufrufe: 19
  • Bundesministerium des Innern VE Merkblatt.pdf
    39,3 KB · Aufrufe: 15
        #122  

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Nabend zusammen,


ich bin ja noch aus dem Oktober was schuldig: Zweites Visum 90 Tage problemlos genehmigt. Die Kleine hab ich zu Weihnachten gleich mitgenommen, Visum multiple entry bis 31.03.17 ohne dass sie das beantragt hat, aber leider waren die 90 Tage ja schon vorher rum. Scheint ja langsam usus zu sein, dass multiple entry deutlich über 90 Tage hinaus von der Botschaft vergeben wird.


Eine Freundin von der Kleinen hat auch gerade 90 Tage bekommen. Die dreht am Rad, weil ihr Macker zwecks Heirat im Herbst will, dass sie schon mal die notwendigen Papiere in der Botschaft legalisieren lassen und mitbringen soll, um Zeit zu sparen. Jetzt hat sie Panik, dass ihr Visum widerrufen wird, wenn die mitkriegen, dass sie Heiratspapiere einreicht. :eek:


Geht so was, also Widerruf? Das ist doch eh ein anderes Visum, was sie später mal beantragen muss, wenn sie heiraten will, oder? Hab deswegen seit Tagen schon Diskussionen mit meiner Kleinen: „Me friend scary must give visa back“. Kenne sie so gar nicht, völlig beratungsresistent. :mad:


Gruß

HV
 
        #123  

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Ein erteiltes Visum kann auch wieder entzogen werden. Ich würde da auch nichts vermischen.
 
        #124  

Member

Ich kann dir nur sagen wie das in Norwegen gehandhabt wird ist aber auch ein Schengen Visum.
Meine Madame wird jedesmal explizit gefragt und darauf hingewiesen ob und das sie nicht hmHeiraten kann mit dem Visum.

Dafür ist ein anderer Visum notwendig.
Ich glaube nicht das ihr das Visum entzogen wird. Aber selbst wenn sie alle nötigen Papiere verweist wird sind in Deutschland nicht die Erlaubnis zur Heirat bekommen.

Mehr sollte eigentlich nicht passieren.
 
        #125  

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Die Marriage Application ist eh nur 90tage gültig danach muss die neu beantragt werden also lohnt es sich nicht die jetzt schon zu beantragen!
Die soll in die Ferien und danach mit den Papieren anfangen: das gilt nur wenn man in BKK Heiratet
Für die Schweiz kann man mit einem Trick arbeiten:
Normales 90tage Visum beantragen, alle zu heirat benötigten Papiere organisieren am besten gleich übersetzen lassen und beglaubigen lassen, (in der CH teurer)
Termin auf dem zivilstandesamt machen zusammen hingehen und alle Papiere zur Prüfung abgeben, (wenn etwas fehlt geht es nicht) wenn alles geprüft wurde wird das 90tage Visum verlängert so das man einen Termin für die heirat angeben kann.
Niemand von den heiratenden darf Schulden oder Strafregistereinträge haben. Ein sehr wichtiger Punkt ist das Geburtenpapier von ihr, es kommt immer wieder vor das auf der ID oder im Reisepass nicht das gleiche steht ( Geb.Datum, Name anderst geschrieben) dann klappt es nicht.
 
        #126  

Member

Ja das mit dem Namen stimmt.
Meine Nong hat auch ihren Namen geändert sie muss zusätzlich die Papiere über die Namensänderung vorweisen.
 
        #127  

Member

Hallo zusammen,
ich komme gerade von der Ausländerbehörde zurück. Ich habe dort eine Verpflichtungserklärung machen lassen ( 3 Monate ), für den Besuch meiner Kleinen im Sommer hier. Im April hat sie einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Bangkok. Letzes Jahr wurde 1 Monat beantragt und auch sofort genehmigt. Nun dieses Jahr für 3 Monate. Auf der Behörde haben sie natürlich gesehen, dass ich letztes Jahr schon eine Verpflichtungserklärung beantragt habe. Daraufhin haben sie gefragt, ob ich nicht gleich eine für die nächsten 5 Jahre haben möchte. Da ich nicht weiß, wie die Deutsche Botschaft in Bangkok dies sieht, möchte ich euch mal fragen, ob ihr schon mal eine Verpflichtungserklärung mit 5 Jahren Gültigkeit zur Beantragung eines Schengenvisa genutzt habt.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #128  

Member

@goldy67

Meines Wissens ist eine VE ist solange gültig, bis ein anderer Aufenthaltstitel erteilt wird oder bis der Besucher, für den die VE abgegeben wurde, wieder ausreist. Zudem darf die ja bei der Visumsbeantragung auch nicht älter sein als 6 Monate, weil sich die Einkommensverhältnisse ändern können. Macht meiner Meinung nach also gar keinen Sinn 5 Jahre...hab ich auch noch nie was von gehört.

Drücke Euch die Daumen!
 
        #129  

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VE in Thüringen.

Wie mir der Kollege @klaus.w. heute mitgeteilt hat benötigt man in Thüringen auch einen Nachweis über Miet oder Eigentumverhältnis.
 
        #130  

Member

Member hat gesagt:
@goldy67

Meines Wissens ist eine VE ist solange gültig, bis ein anderer Aufenthaltstitel erteilt wird oder bis der Besucher, für den die VE abgegeben wurde, wieder ausreist. Zudem darf die ja bei der Visumsbeantragung auch nicht älter sein als 6 Monate, weil sich die Einkommensverhältnisse ändern können. Macht meiner Meinung nach also gar keinen Sinn 5 Jahre...hab ich auch noch nie was von gehört.

Drücke Euch die Daumen!

5 Jahre machen wirklich keinen Sinn.Sind mir aber auch schon angeboten worden.
 
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