Thailändisch lernen

Frage Umfrage, Schengen Visum

        #351  

Member

Hallo

Member hat gesagt:
Die 5 Jahre beziehen sich auf die kommende maximale Visa-Gültigkeit, nachdem mein Besuch aus Thailand 2x in Deutschland war (und auch die Rückkehrwilligkeit bewiesen hat), hatte die Ausländerbehörde auch angefragt "Plant sie nach dem nächsten Besuch nochmal zu kommen?" und dann einen Vermerk für 5 Jahre auf die Rückseite gemacht:
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leider (anscheinend) ist diese Praxis nicht eindeutig geregelt und überall gleich.
In AC wurde ein Vermerk, wie oben von Chippi eingestellt, verweigert. Auf der aktuellen VE sieht es bei mir wie folgt aus:

Anhang anzeigen IMG_20170605_001516.jpg

Ich wurde darauf hingewiesen daß die Erteilung eines solchen gewünschen Visas nur möglich ist, wenn mindestens bereits 2 mal eine Erteilung auf ein normales Visa erfolgte und keine Verletzung von Visaauflagen vorliegt. Das heißt zu deutsch, wenn sie immer pünktlich ausgereist ist.
Bin mal gespannt wie es in 2 Wochen in Th bei der Erteilung läuft.

gruss Friedel
 
        #352  

Member

Puuuuh...geschafft, 90 Tage von der Botschaft BKK genehmigt, nächste Woche ist die Kleine hier.

Gerade das Pfingstwochenende hat uns aber nochmals klar gemacht, dass wir diesmal das letzte Mal das Besuchsvisum gemacht haben. Beim nächsten Mal wird es definitiv ein anderes sein :p:p Dann ist endlich Schluss mit dem Rückkehrwilligkeitsquatsch...

Seit Tagen führte sich die Kleine auf wie komplett neben der Spur. Visum ja - Visum nein - vielleicht nicht - villeicht doch - hat sie vielleicht ein falsches Wort beim kurzen Interview gesagt - hatte die Tante am Schalter gute Laune oder nicht - u.s.w. u.s.w...kennt wohl jeder, der das schon mal gemacht hat. Einfach krank dieses ganze Prozedere. Wir haben jetzt dreimal das Visum bekommen und können uns eigentlich also gar nicht beschweren, dennoch hat das bei mir nachhaltigen Eindruck hinterlassen, wie der Gleichheitsgrundsatz bezüglich des Grenzübertritts hier vermeintlich mit Füssen getreten werden kann (bei uns im Endeffekt nicht).

Euch allen in diesem Thread nochmals vielen Dank für die vielen Einschätzungen, Meinungen und Tipps zum Schengen Visum, das hat mir oftmals neue Denkanstösse gebracht. Ich werde dann berichten, wenn wir im Herbst mit dem nationalen Visum starten...da gibt es ja auch den einen oder anderen Aspekt, der von Interesse ist...wenn ich da nur an A1 denke:eek:

HV
 
        #353  

Member

Hallo Kollegen, hab da mal ne Thailand-Schengen-Visafrage, die mich beschäftigt…



Thais dürfen ja alle 6 Monate bis zu 3 Monate Besucher/Touristenvisum beantragen. (beginnend mit dem ersten Tag des erteilten Visums)

Wenn man im ersten halben Jahr erst mal nur 4 Wochen beantragt, genehmigt und genommen hat, bleiben also noch 2 Monate zu beantragen.

Wenn man die an das Ende des ersten halben Jahres legt, kann man sie dann mit 4 Wochen aus dem zweiten halben Jahr auf einen Gesamtaufenthalt von 3 Montagen strecken?

Wenn ja: Kann man dann einen Antrag über die 3 Monate einreichen und die Botschaft checkt den Übergang anhand des Datums?

Oder muss man gar zwei getrennte Anträge einreichen?

Vielen Dank für eure Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #354  

Member

Verstehe ich dich richtig?

Visum für 90 Tage innerhalb 180 Tage erhalten
Davon 30 Tage verbraucht.
Bleiben 60 Tage die sie an das Ende des Visumszeitraumes legen will.

Zweites Visum 90 Tage innerhalb 180 Tagen
direkt im Anschluss?

Imho geht das so nicht.
Sie müsste für den zweiten Zeitraum ein neues Visum beantragen, das ihren gesamten zweiten Aufenthalt erfasst.
 
        #355  

Member

Member hat gesagt:
Verstehe ich dich richtig?

Visum für 90 Tage innerhalb 180 Tage erhalten
Danke für die Rückfrage. Ich habe es mal (hoffentlich) verständlicher umformuliert.
Es wurden für den Ersten Besuch nur 4 Wochen beantragt, genehmigt und auch angetreten und brav zurückgereist.
 
        #356  

Member

Member hat gesagt:
Danke für die Rückfrage. Ich habe es mal (hoffentlich) verständlicher umformuliert.
Es wurden für den Ersten Besuch nur 4 Wochen beantragt, genehmigt und auch angetreten und brav zurückgereist.

Wenn sie "nur" 28 Tage beantragt/genehmigt bekommen hat.
Diese 28 Tage in Schengen "verbüsst" sind,
ist ihr ausgestelles Visum erloschen.
Sie kann jetzt wieder Visum beantragen.
90 Tage/180.
Sollten sie vom Tag der ersten Einreise an
innerhalb 180 Tage erneut einreisen darf sie innerhalb dieser Zeit 90 Tage Aufenthalt
nicht überschreiten.
Nach Ablauf der 180 Tage wird jeder Tag 1:1 weiter gezählt.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #357  

Member

Member hat gesagt:
Wenn sie "nur" 28 Tage beantragt/genehmigt bekommen hat.
Diese 28 Tage in Schengen "verbüsst" sind,
ist ihr ausgestelles Visum erloschen.
das ist mir schon klar. Aber sie kann doch noch im ersten halben jahr erneut ein Visum beantragen. nämlich für die restlichen Tage. Genau an dieser Stelle beginnt meine Frage. ;o)
 
        #359  

Member

Member hat gesagt:
das ist mir schon klar. Aber sie kann doch noch im ersten halben jahr erneut ein Visum beantragen. nämlich für die restlichen Tage. Genau an dieser Stelle beginnt meine Frage. ;o)

ja, das kann sie :)

nicht nur für die restlichen Tage sondern wieder 90/180
Sie darf nur vom ersten Tag der Einreise max. 90 Tage bleiben.
Da sich mit dem neuem Visum auch der 180 Tage "Spielraum" nach hinten verschiebt.
Kann sie durchaus auch länger als 62 Tage bleiben.
 
        #360  

Member

Soviel ich weis, muß nach z.B. 60 Tagen im Schengen Raum 60 Tage draussen bleiben. Danach kann man durchaus 90 Tage machen - dann heißt´s 90 Tage draussen bleiben etc...
 
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