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Member hat gesagt:@goon
Nicht das da was falsch verstanden wird.Deine Aussage bezieht sich auf die Schweiz-in Deutschland ist die VE Sache der Ausländerbehörde und nicht die der Botschaft.
Ist in der Schweiz auch nicht anders. Die VE wird durch das Migrationsamt ausgestellt mit dem Unterschiede zu Deutschland, dass diese erst am Schluss bei positivem Entscheid verlangt wird.
Trotzdem, das Einladungsschreiben ist ja in deutsch verfasst, darum ist da schon ein Schweizer bzw. Deutscher involviert.