Gäste lese Limitierung!

Frage Umfrage, Schengen Visum

  • Ersteller
        #611  

Member

Member hat gesagt:
Fehlerhafte Anträge werden gar nicht erst angenommen.
Also auch nicht abgelehnt.
.
Dann müsste ja nach deiner Theorie jemand prüfen ob bei der Antragstellung kein Fehler unterlaufen ist und der Antrag damit zulässig ist?
Wäre ja zu schön um wahr zu sein.
 
        #612  

Member

Member hat gesagt:
Das ist doch eine etwas weite Auslegung der Pressemitteilung.
Im Kern sagt die doch nichts anderes als: Den Entscheidern, bzw. der Behörde wird ein Ermessensspielraum zugestanden, der "mit der Komplexität der Bewertung, dem Prognosecharakter der Entscheidung sowie der Sachnähe der Auslandsvertretung" begründet ist.
Wäre es dir wirklich lieber, dass die Entscheider "gerichtsfeste" Gründe anführen müssen, um jemandem ein Schengen-Visum zu verweigern?
Mal davon abgesehen, was das für die Bearbeitungszeiten aller Visaanträge bedeutete, hieße das letztlich nichts anderes als: Jeder könnte einen Rechtsanspruch auf ein Schengen-Visum einklagen und die zuständige Botschaft müsste eine Gefährdungslage, mangelnde Rückkehrwilligkeit, etc. konkret beweisen.
Wer das will, um den Botschaften in Bangkok und Manila evtl. bei Ablehnung "an den Karren fahren" zu können, muss das dann aber auch für die Botschaften in Kabul, Tunis, Accra und Tirana akzeptieren.

Also ich kann mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr gut leben und gestehe der Behörde den Ermessensspielraum gern zu.
Was du da anführst ist doch überhaupt nicht die Fragestellung.
Der Visaentscheider kann bei einem Schengenvisum Typ-C entscheiden was er will. Er unterliegt keiner Kontrolle.
Da ändern auch auch top aufbereitete Unterlagen zum Antrag nichts, wie hier behauptet wird.
Das erklärt auch warum manche mit überhaupt nichts als Nachweis ein Visum bekommen und andere wiederum eine Ablehnung kassieren, trotz aller möglichen Nachweise der Verwurzlung im Heimatland.
 
        #613  

Member

Member hat gesagt:
Der Visaentscheider kann bei einem Schengenvisum Typ-C entscheiden was er will. Er unterliegt keiner Kontrolle.
Da ändern auch auch top aufbereitete Unterlagen zum Antrag nichts, wie hier behauptet wird.
Das erklärt auch warum manche mit überhaupt nichts als Nachweis ein Visum bekommen und andere wiederum eine Ablehnung kassieren, trotz aller möglichen Nachweise der Verwurzlung im Heimatland.

Was wäre denn dein Vorschlag wie man das verbessern könnte?
 
        #614  

Member

@kelle
Wie wärs mit ner Begründung im Falle einer Ablehnung.
 
        #615  

Member

Member hat gesagt:
Fehlerhafte Anträge werden gar nicht erst angenommen.
Also auch nicht abgelehnt.
Ist auch fair so, erspart die Kosten des Antragststellers.

Mit fehlerhaft meinte ich nicht das irgendwelche Unterlagen fehlen oder falsch ausgefüllt sind. Sondern eher nicht durchdachte Unterlagen.

Bei unserem ersten Visum 2015 haben wir unsere Geschichte zum Beispiel den Visa Stempeln in meinem Pass angepasst. Auch wenn vieles davon nicht 100% der Wahrheit entsprach.
Es gibt Menschen die das genau andersherum machen und die Kopien des Passes mit den Einreisestempeln mittels Photoshop ändern.

Genauso hatte ich wenn ich mich richtig erinnere 1000 Baht in die Hand genommen und somit einen Arbeitsvertrag von einem Optiker für meine Freundin erhalten. Dort hätte die Botschaft auch anrufen und fragen können. Das war eine richtige Firma. Der Personalchef hat sich die 1000 Baht eingesteckt und alle waren zufrieden.

Auf alle diesen "Fakten" wurde unsere Geschichte aufgebaut aber alles schön einfach gehalten.

Als sie dann zum Interview ging hatte sie eine weiße Bluse an um die Tattoos zu überdecken ihr Gold blieb zuhause. Das war ihre Idee.
Wir haben uns vorher wirklich 3 Monate damit auseinander gesetzt und letztendlich hat alles gepasst.

Andere Leute machen sich überhaupt keinen Kopf oder erfinden riesen Lügengeschichten die bei der kleinsten Frage zusammenfallen wie ein Kartenhaus.
 
        #616  

Member

Member hat gesagt:
@kelle
Wie wärs mit ner simplen Begründung im Falle einer Ablehnung.

Die bekommt doch jeder, auch wenn die meistens Wischi Waschi sind.

Allerdings bekommst du erst eine richtige Begründung wenn du in Remonstration gehst.
Sicherlich könnten die das besser machen.

Aber seine Frage oder Anschuldigung war ja das die Entscheiden können wie sie wollen ohne Rechenschaft ablegen zu müssen.

Wie gesagt ich finde das auch nicht gut.
 
        #617  

Member

@kelle
Nabend,

Okay, dann habe ich dich Missverstanden. :rolleyes:

Member hat gesagt:
Sondern eher nicht durchdachte Unterlagen

Die werden abgelehnt.

Und es sollte beim Interview alles plausibel sein...
Grundvoraussetzung!!

Schoenen Abend noch.
 
        #618  

Member

Ich habe da mal eine allgemeine Frage zum Thema Schengenvisum

Soviel habe ich zum Thema Schengen Visum schon verstanden, egal in welcher Art dieses Visum durchgezogen wird ist , ob als Tourist oder als Besucher, es ist immer eine unbedingte Vorabsicherung der finanziellen Machbarkeit zu gewährleisten. Sei es durch den Reisenden selber oder durch den Einladenden im Zusammenhang mit einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der mit der Reise entstehenden Kosten zu übernehmen.

Ich konnte aber bisher nirgends eine, in Verordnungen aufgeführte Zahl über die Höhe der dazu vorliegenden Geldmittel erlesen,woran sich dann eventuell ein Tagessatz oder ähnliches ableiten ließe.
Ist das von Seiten der Behörde etwa bewusst so gewählt worden um dann auch wieder den sogenannten Ermessensspielraum ins Spiel zu bringen oder weshalb ist das so?
Vielleicht ist ja auch nur mir dieser fiktive Tagessatz nicht bekannt, wenn an dem so ist, bitte ich gern hier um entsprechende Aufklärungen.
 
        #619  

Member

Member hat gesagt:
Ich konnte aber bisher nirgends eine, in Verordnungen aufgeführte Zahl über die Höhe der dazu vorliegenden Geldmittel erlesen,woran sich dann eventuell ein Tagessatz oder ähnliches ableiten ließe.
.
Da gibt es keinen Einheitssatz.
Die Höhe der nachzuweisenden Geldmittel schwankt je nach Land / Region. Hängt von den Lebenshaltungskosten in deiner Region ab.
 
        #620  

Member

Member hat gesagt:
Da gibt es keinen Einheitssatz.
Die Höhe der nachzuweisenden Geldmittel schwankt je nach Land / Region. Hängt von den Lebenshaltungskosten in deiner Region ab.

Oh genauso dachte ich mir das schon fast, liegt also wieder einmal im Ermessen des Beamten
Das es Regional unterschiedlich gehandhabt wird ist natürlich nachvollziehbar, dass aber nun genau gerade wieder ein so äußerst wichtiger Punkt wie die Höhe der erforderlichen finanziellen Grundlage nicht öffentlich dargelegt wird ist Beamtentypisch und Verschleiernd.
Ich persönlich fände es sehr wichtig wenn diese als Grundlage und Vorraussetzung für einen Besuch eines Schengen Staates auserkorenes Kriterium auch von offizeller Seite Geldmäßig auch Summenmäßig bekanntgegeben würde.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten