Frage Umfrage, Schengen Visum

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        #621  

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Member hat gesagt:
, liegt also wieder einmal im Ermessen des Beamten
Ne, soweit ich weiß nicht. Da gibt es schon Regelungen. Bei mir waren es damals in Österreich ca 1.600 € die ich als Nettoeinkommen nachweisen musste. Ist aber schon 7 Jahre her und vermutlich nicht mehr aktuell. Kann man aber sicher auf der Behörde erfragen.
 
        #622  

Member

Ich musste letzte Jahr in Frankfurt 1700€ Nettoeinkommen nachweisen.
 
        #623  

Member

Mahlzeit @mikelmeiers

Ganz so geheimnissvoll gehen nicht alle AA
mit den Anforderungen an eine VE um.
Die Höhe wird von Stadt zu Stadt schwanken.
Aber wohl nicht im dramatischen Bereich.

Member hat gesagt:
Oh genauso dachte ich mir das schon fast, liegt also wieder einmal im Ermessen des Beamten
Das es Regional unterschiedlich gehandhabt wird ist natürlich nachvollziehbar, dass aber nun genau gerade wieder ein so äußerst wichtiger Punkt wie die Höhe der erforderlichen finanziellen Grundlage nicht öffentlich dargelegt wird ist Beamtentypisch und Verschleiernd.

Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher - Stadt Lippstadt

Ruf doch einfach das AA an deinem Wohnsitz an.
Sie werden dir die genauen Zahlen für deine Stadt sicher nicht verschweigen.

Schönen Montag noch.
 
        #624  

Member

Meine auf der Botschaftsseite gelesen zu haben das ca. 50 EUR/pro Tag für die betreffende Person veranschlagt werden. Wenn die eingeladene Person die Selber nachweisen kann anhand von Sparbüchern, Kontoauszügen ect. brauchst im Prinzip nicht mal die Verpflichtungserklärung.

Lt. meiner Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde muss für die VE ein gewisser pfändbarer Betrag vorhanden sein an Bargeld oder Bestandswerten. Von daher ist das unterschiedlich. Hast du meinetwegen abbezahltes Wohneigentum kann dein verfügbares Nettovermögen geringer sein, als wenn du ein hohes Einkommen hast, dich aber bis zum Hals verschuldet hast mit irgendwelchem Firlefanz, dir ne sündteure Mietwohnung leistest oder ein Eigenheim auf Kante finanziert hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #625  

Member

Member hat gesagt:
Meine auf der Botschaftsseite gelesen zu haben das ca. 50 EUR/pro Tag für die betreffende Person veranschlagt werden. Wenn die eingeladene Person die Selber nachweisen kann anhand von Sparbüchern, Kontoauszügen ect. brauchst im Prinzip nicht mal die Verpflichtungserklärung.
... ohne VE wird kein Visaantrag zur Bearbeitung angenommen. Die VE ist auch nicht für die Gewährleistung der Unterhaltskosten etc. deines Besuchs gedacht, sondern für den Fall das was schief läuft und dem Staat, warum auch immer, Kosten entstehen, diese werden DIR dann in Rechnung gestellt.
 
        #626  

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Mahlzeit @FHAC

Member hat gesagt:
... ohne VE wird kein Visaantrag zur Bearbeitung angenommen.

Die Vorrausetzungen für ein C Visum stehen auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

"Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen."

Das hier ist nur Ersatz, wenn eigene Finanzierung nicht ausreichend...

Ist der Nachweis einer eigenen Finanzierung nicht möglich, kann die Finanzierung durch Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes durch eine dritte Person nachgewiesen werden. Zuständig zur Entgegennahme einer solchen Erklärung ist in der Regel die Ausländerbehörde am Wohnort des sich Verpflichtenden.
 
        #627  

Member

Member hat gesagt:
ohne VE wird kein Visaantrag zur Bearbeitung angenommen
Also bei uns kannst du das gar nicht. Das Formular bekommt der Antragssteller erst auf der Botschaft wenn die das für nötig halten.
 
        #628  

Member

Member hat gesagt:
Also bei uns kannst du das gar nicht. Das Formular bekommt der Antragssteller erst auf der Botschaft wenn die das für nötig halten.
Ja...same same but different in D;)
 
        #629  

Member

Member hat gesagt:
Ich musste letzte Jahr in Frankfurt 1700€ Nettoeinkommen nachweisen.

Na das ist doch schon mal ne Hausmarke. 1700,- + eventuell Miete + eventuell vorh. Unterhaltsverpflichtungen ist schon ne Stange Geld die erstmal jeden Monat da sein muss. Netto wohlgemerkt
 
        #630  

Member

Hallo
Ich lese schon lange hier im Forum mit und habe eine Filipina als Freundin
Ich war im Februar diesen Jahres mit ihr in Manila und boracay
Nun möchte ich Sie hier herholen für drei Wochen
Sie hat schon das Schengen Visa beantragt
Unterlagen so weit ich verstanden habe auch alles ok
Jetzt hat Ihr ihre Interviewerin gesagt, dass sie heute anrufen sollte
Das hat sie gemacht und hat einen sprachcomputer am anderen Ende
Sie hat verschiedene Nummer in der deutschen Botschaft angerufen und immer wieder Sprachansage
Dann sollte sie eine E-Mail schreiben
Hat sie gemacht
Nun meine Frage wie lange dauert so eine Entscheidung und kennt Ihr Rufnummer der Botschaft wo man mit Menschen sprechen kann
 
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