Meine auf der Botschaftsseite gelesen zu haben das ca. 50 EUR/pro Tag für die betreffende Person veranschlagt werden. Wenn die eingeladene Person die Selber nachweisen kann anhand von Sparbüchern, Kontoauszügen ect. brauchst im Prinzip nicht mal die Verpflichtungserklärung.
Lt. meiner Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde muss für die VE ein gewisser pfändbarer Betrag vorhanden sein an Bargeld oder Bestandswerten. Von daher ist das unterschiedlich. Hast du meinetwegen abbezahltes Wohneigentum kann dein verfügbares Nettovermögen geringer sein, als wenn du ein hohes Einkommen hast, dich aber bis zum Hals verschuldet hast mit irgendwelchem Firlefanz, dir ne sündteure Mietwohnung leistest oder ein Eigenheim auf Kante finanziert hast.