Unterschiedliche Klassen in der Economy bei Etihad

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        #31  

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Mein verunfallter Kollege erhält einen Voucher, sodass er den Flug nach Taiwan noch bis 25.1. (da muss der Flieger wieder in Deutschland landen) nach Thailand und zurück fliegen kann, mein Ersatmann hat den Flug zum aktuellen Preis gebucht, da mein Hinflug ausgebucht war, wurde ich kostenfrei mit meinem Mitreisenden zusammen auf einen Flug von TXL am Vormittag umgebucht, sodass wir zusammen fliegen können. Nicht optimal aber immerhin ist das bezahlte Geld meines Kollegen nicht weg, lediglich die Umbuchungskosten werden auf ihn zukommen. Das gelöhnte Geld für Hotels trägt ja auch die Ersatzperson von daher, kann man zufrieden sein.

Die von awita vorgeschlagene Lösung fuktionierte nicht, weil der Flug im Rahmen der "breaking deals" gebucht wurde und so im Falle einer Stonierung eben nur Steuern und Gebühren erstattet würden, hatte dann auch keine Lust mehr länge zu diskutieren, als die obige Lösung angeboten wurde....
 
        #32  

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Member hat gesagt:
... Die von awita vorgeschlagene Lösung fuktionierte nicht, weil der Flug im Rahmen der "breaking deals" gebucht wurde und so im Falle einer Stonierung eben nur Steuern und Gebühren erstattet würden, hatte dann auch keine Lust mehr länge zu diskutieren, als die obige Lösung angeboten wurde....
Freut mich, dass ihr eine zufriedenstellende Lösung gefunden habt.

Noch ein kurzer Nachtrag, falls mal jemand anders vor einem ähnlichen Problem steht (auch eine RRKV greift ja nicht immer:(
Dass die Airline da Diskussionsbedarf haben würde, war zu erwarten.:hehe: Das ist wohl üblich und die spekulieren wohl auch darauf, dass man keine Lust auf Diskussionen hat und irgendwann nachgibt.
Es spielt aber keine Rolle, wie die Airline den Tarif nennt oder ob sie für irgendwelche "breaking/special deals" in den AGBs besondere Stornovereinbarungen festlegt. Maßgeblich ist da nur deutsches Recht und das ist da ziemlich eindeutig.
Eine Airline/Reiseveranstalter darf keine Entschädigung für einen Schaden verlangen, der nachweislich nicht entstanden ist, bzw. nur entsteht, weil die Airline diesen selbst herbeiführt, indem sie eine Schadensminderung durch den Kunden ohne triftigen Grund ablehnt.
Ich hatte das damals auch mit einem Anwalt abgeklärt. Zu einer gerichtlichen Entscheiung kam es zwar nicht mehr, da die Airlines schließlich einlenkten, aber mein Anwalt sah da überhaupt kein Problem (abgesehen von der üblichen Rechtsunsicherheit, mit er man ja leider immer leben muss), da es diesbezüglich haufenweise Urteile gibt.

Falls also jemand mal in eine ähnliche Situation kommt und evtl. nicht wie @Hartmut ein Alternativangebot bekommt, mit dem er leben kann, empfehle ich es darauf ankommen zu lassen und wie folgt vorzugehen:
1. Die Airline von der eigenen Rechtsauffassung in Kenntnis setzen. Am besten persönlich am Schalter/im Office, geht aber auch telefonisch. Dabei immer notieren, wann man mit wem worüber gesprochen/diskutiert hat.
2. Falls die Airline nicht einlenkt:
Schriftlich stornieren und den Flug für die Ersatzperson einbuchen.
In dem Stornoschreiben auf die eigene Rechtsauffassung hinweisen, kurz den Sachverhalt und das unter 1. Besprochene darlegen.
Vor allem deutlich zum Ausdruck bringen, dass man sich dazu gezwungen sieht den Vertrag seinerseits zu stornieren, um den angeblichen Schaden (und künftigen Streitwert) so gering wie möglich zu halten und nicht bereit ist, eine Stornierungsentschädigung zu zahlen, bzw. auf die Rückzahlung des Flugpreises besteht. Dabei eine Zahlungsfrist setzen, um die Airline in Verzug zu setzen.
Zudem darauf hinweisen, dass die Ersatzperson bereits eingebucht ist (ggfs. mit Buchungsnummer) und eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit nach Rückkehr avisieren.
3. Falls die Airline nicht einlenkt, bzw. nicht zurückzahlt, das Ganze nach Rückkehr einem Anwalt geben und klagen.

Bis 3. musste ich bisher nicht gehen. In drei Fällen, die ich diesbezüglich bisher hatte, hat eine Airline bei 1. eingelenkt, die beiden anderen bei 2.
 
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