Allgemeine Frage Was machen denn jetzt die ganzen Dienstleisterinnen? (DACH)

  • Ersteller
        #51  

Member

Im Titel wird ja gefragt: Was machen denn jetzt die ganzen Dienstleisterinnen in DACH?

Wenn man sich so durch die einschlägigen gewerblichen Portale klickt, fallen einem(mir) manchmal echt die Augen aus. Verständlich...aktuell dürfen die Mädels offiziell nicht am Kunden werkeln.

Aber Bilder als erotische Wxxvorlage zu verkaufen und das zu traumhaften Preisen......kann man nur mit dem Kopf schütteln

Zum Beispiel sowas hier:

Anhang anzeigen 1591097048764.jpgAnhang anzeigen 1591097093574.jpg
 
        #52  

Member

Die scheinen noch nie was von Xhamster und & Co gehört zu haben.....
 
        #54  

Member

Gerade eine schöne zweiteilige Reportage über Deutschlands sündigste Meile und deren DienstleisterInnen gesehen

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        #55  

Member

Was machen die DL? Sie kehren ab 10.06. zur Arbeit zurück, zumindest in Rheinland-Pfalz.

https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/bordelle-duerfen-in-rheinland-pfalz-wieder-oeffnen-8944563
Lustig an diesem Artikel finde ich, dass direkt unter der Nachricht über Bordelle auch Blasorchester erwähnt werden. Passt.

Hier die Verordnung und das Hygienekonzept

Verordnung
§ 6
Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe
(1) Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen befugt, ihre Tätigkeit auszuüben. Das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 ist einzuhalten, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt.
(2) Kann das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 zwischen Personen im Einzelfall wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, beispielsweise in Friseursalons, Fußpflegeeinrichtungen, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und ähnlichen Einrichtungen, dürfen nur nach vorheriger Terminvergabe erbracht werden; es gilt zusätzlich die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. Für Dienstleistungen in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen gelten Absatz 1 und die Sätze 1 und 2 entsprechend.


Hygienekonzept

Man beachte die Formulierung "sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt"! Damit ist praktisch alles ohne Maske und Abstand erlaubt. Und wer will hinter verschlossenen Türen schon etwas überprüfen?

Und die Kontaktdaten aus dem Hygienekonzept? Bordellbetreiber u. ä. haben kein Recht, den Perso einzusehen. Damit ist die Wirksamkeit dieser Maßnahme, so glaube ich, hinreichend klar.

Ich als Hesse bin auf meine Nachbarn etwas neidisch!
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
Und die Kontaktdaten aus dem Hygienekonzept? Bordellbetreiber u. ä. haben kein Recht, den Perso einzusehen. Damit ist die Wirksamkeit dieser Maßnahme, so glaube ich, hinreichend klar.
Nun ist aber "Stangenfieber" kein anerkannter medizinischer Notfall, und als Bordellbetreiber bzw. Dienstleisterin, dem/der bewusst ist, dass er/sie unter besonderer Beobachtung des örtlichen Ordnungsamtes steht, würde ich im Falle der Weigerung des "Patienten", die erforderlichen Angaben zu machen, oder bei Zweifeln an deren Richtigkeit, die "Behandlung" verweigern und diesen zur Selbstbehandlung ( :wichs: ) nach Hause schicken. Warum für 30 - 100 € Einnahmen ein Bußgeld von mehreren Tausend Euronen und den Verlust der Konzession riskieren? Eine "Behandlungspflicht" besteht nämlich nicht! ;-)
 
        #57  

Member

Wieso Weigerung? Der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt. Und so dämlich, 'Hans Mustermann' einzutragen, wird doch wohl keiner sein. Puffbesucher kommen oft von ziemlich weit her, und wer will schon realistisch anmutende Angaben aus dem weiten Umkreis überprüfen?
Wie gesagt, Ausweise dürfen nicht verlangt werden, und man ist hierzulande auch nicht verpflichtet, einen mitzuführen. Das ist in dem Konzept auch nicht vorgesehen.
 
        #58  

Member

Member hat gesagt:
Wie gesagt, Ausweise dürfen nicht verlangt werden, und man ist hierzulande auch nicht verpflichtet, einen mitzuführen. Das ist in dem Konzept auch nicht vorgesehen.
Na, dann drücke ich mal die Daumen, dass nicht ausgerechnet in dem Moment eine "Ortsbegehung" des Ordnungsamtes erfolgt, die dann bei Zweifeln die Institution, die zur Personalienfeststellung berechtigt ist (Polizei) herbeiruft. Das könnte dann nämlich eine richtig teure Nummer werden ;-)
 
        #60  

Member

Wer möchte seine realen Kontaktdaten bei einem Bordellbetreiber hinterlegen? Das ist schon eine andere Nummer als bei Friseur oder im Restaurant. Tatsächlich fordert das verbindliche -> Hygienekonzept von RLP:

Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch den Betreiber für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren (…)

Man kann fingierte Kontaktdaten angeben und ich bin sicher, dass das die meisten Kunden/Besucher auch machen werden. Dass jemand dabei ertappt wird, ist sehr unwahrscheinlich. Die Folgen eines solchen Handels könnten trotzdem gravieren sein und das macht mir ehrlich gesagt einige Sorgen.

Bei den viele hundert Prostitutionsstätten in Deutschland lassen sich Covid-19 Fälle nicht völlig ausschließen. Von Amtswegen würde die zuständige Gesundheitsbehörde die Kontakte ermitteln. Dann zeigt sich, dass die meisten Daten nicht rekonstruierbar sind bzw. nicht stimmen. So etwas wäre ein gefundenes Fressen für die Medien und besonders für die Gruppen, die Prostitution am liebsten komplett verbieten möchten: "Hotspot Puff! Gesundheitsrisiko! Unzuverlässige, verantwortungslose Betreiber und Kunden, die nicht nur ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen." Dagegen wäre die aktuellen Vorkommnisse in Göttingen noch harmlos, wo z.T. Kontaktpersonen nicht kooperativ waren. ( -> Shisha-Bar & Co.)

Tatsächlich ist die schnelle Nachverfolgung und Testung von Kontaktpersonen das zur Zeit effektivste Mittel um die Corona-Pandemie zu bekämpfen und einen erneuten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern. Viele Infektionen verlaufen ja ohne viele Symptome, sind aber infektiös und für Dritte gefährlich.

Vor vier Wochen ging eine Fall aus Südkorea durch die Medien, wo eben die Kontaktdaten diverser Bars und Clubs nicht rekonstruierbar waren. Aus Angst vor negativen Folgen hatten viele Besucher falsche Angaben gemacht, was in der Konsequenz zu einem neuen Covid-Cluster führte, welches Auswirkungen bis heute hat.


Als Konsequenz sind in Seoul erst mal über 1.000 Betriebe des "Nightlifes" für einen Monat geschossen worden. Um doch noch die fehlenden Kontaktpersonen aufzuspüren, wurden Aufrufe gestartet und sogar anonymisierte Tests angeboten.

Ein nicht ganz unerwarteter Nachtrag:

 
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