Thailändisch lernen

Allgemeine Frage Wo kauft Ihr eure Potenzmittel und Einfuhrbestimmung ?

        #351  

Member

Member hat gesagt:
@BayMün: Danke, das war mal sehr aufschlussreich. Nicht 375€ ist die obere Grenze, sondern bis zu einem Warenwert von 430€ bleit es frei.

eigentlich sollte man das als zollfahnder wissen.:wink0:
 
        #352  

Member

@ KingPin

Danke für die Info !!

Wie gesagt, bin bei der Fahndung und kein Flughafenzöllner. Ist schon 10 Jahre her. Damals lag die Freigrenze noch bei 175,-- DM


Ich habe mal was raus kopiert:

Als Reisender können Sie unter folgenden Voraussetzungen Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland einführen:

1.Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
2.Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.


Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:

1.Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

•200 Zigaretten oder
•100 Zigarillos oder
•50 Zigarren oder
•250 Gramm Rauchtabak oder
•eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
2.Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

•1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
•2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
•eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
•4 Liter nicht schäumende Weine und
•16 Liter Bier
3.Arzneimittel

•die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
4.Kraftstoffe

•für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
5.andere Waren

•bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
•bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
•bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
 
        #353  

Member

Die wichtigste Frage ist: Wieviel Kamagra Oral Jelly darf ich mitnehmen!?!?!
 
        #355  

Member

Das stimmt wohl so nicht. Hier gibt es eine Grauzone:

3.Arzneimittel

•die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

Für im Ausland gekaufte Medikamente besteht ein generelles Einfuhrverbot. Ausnahme hierbei ist,wenn eine Verschreibung des Medikamentes im Ausland notwendig ist und durch einen Arzt erfolgt ist. Die Inhaltsstoffe des Medikamentes müssen dargelegt werden. Da generell für Potenzmittel keine ärztliche Notwendigkeit vorliegt (ich persönlich sehe das bei einem Thailandurlaub anders), ist die Einfuht i.d.R. nicht gestattet.

ZusatzinformationIn Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes.
Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt gelangen, die nach arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten für den Verbraucher unbedenklich sind.

Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.
Bei der Einfuhr ist auch zu berücksichtigen, dass unter das deutsche Arzneimittelrecht Produkte fallen können, die in anderen Ländern frei verkauft werden. Dies sind zum Beispiel bestimmte hochdosierte Vitaminpräparate und sogenannte Nahrungsergänzungsmittel oder Naturheilmittel, wie chinesische Heilpflanzen und Produkte mit dem Inhaltsstoff Melatonin.

Produkte, die als Arzneimittel aufgemacht sind und als solche angeboten werden, können außerdem den Beschränkungen des Betäubungsmittelgesetzes oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen. Im Einzelfall kann es sich auch um Fälschungen handeln, die die angegebenen Wirkstoffe nicht oder nicht ausreichend oder gesundheitsschädliche bzw. giftige Stoffe enthalten. ()

Über die Verbringung von Arzneimittlen in die EU kann der Interessierte hier etwas nachlesen:




Interessant ist hier der folgende Abschnitt:

[h=3]Ausnahmen gemäß § 73 Abs. 2 AMG[/h]Ausnahmen gemäß § 73 Abs. 2 AMG bestehen insbesondere

  • ..
  • für Arzneimittel, die bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist nach Auslegung der Obersten Landesgesundheitsbehörden in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen;

Quelle wie vor.

Generell:

Eine Seite mit zahlreichen Informationen bezüglich der Einfuhr findet ihr hier:

Einfuhrbestimmungen

Ich empfehle jedem, der Waren über den Freigrenzen nach D einführt und die auf Dauer auf Reisen mitgenommen werden und im Ausland gekauft wurden, ich denke hier an Mobile Phones, Laptops, Cams, etc., diese bei der Einfuhr anzumelden. Soweit ich weiß, muss der Erwerb und der Nachweis, dass die Waren ordnungsgemäß eingeführt wurden, bis zu 10 Jahre nach Erwerb nachgewiesen werden. Was jeweils an Abgaben zu zahlen ist, erfahrt ihr .

Sorry, war etwas OT, denke aber, dass es ok ist.
 
        #356  

Member

Ich möchte ja die Diskussion nicht abwürgen, geht diese mittlerweile doch am eigentlichen Thema vorbei. Kann man die Diskussion Einfuhr von Potenzmitteln nicht abtrennen? Schließt daraus bitte nicht, dass es mich nicht interessiert.
 
        #357  

Member

Ohh da hat wohl etwas mit deinem Zitat nicht gestimmt, kann man ja nicht lesen
 
        #358  

Member

Welches Zitat meinst du? Ich kann alles lesen....

Stimmt schon TBT, das wäre vielleicht mal ein Thread, den man als Sticky Thread verankern könnte.
 
        #359  

Member

Member hat gesagt:
Mir ist nicht klar, ob der Themenstarter Tipps für den Kauf der Mittelchen in Thailand sucht, oder eine (illegale) Bezugsquelle für Kamagra & Co. in Deutschland, denn er hat nach einem Onlineshop gefragt.

Wegen des strengen Arzneimittelgesetzes in Deutschland halte ich es allerdings für bedenklich, in einem Forum Tipps über illegale Bezugsquellen öffentlich auszutauschen. Zumal die meisten von uns das Zeug ja eh vor Ort kaufen und auch verbrauchen dürften, oder?


1895% agree und DANKE !!!!

man bekommt ja schon Angst sich hier einzuloggen..... start brain-engine, ...homies
 
        #360  

Member

nehme immer 100 stk. 100er Kamagra mit, bis jetzt bedenkenlos, aber wenn ich das so lese ??
was an Strafe kann man da erwarten ??
 
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