Sorry ich bin blond und blauäugig und möchte daher mal um Aufklärung bitten.Member hat gesagt:Ich beziehe diesmal bei meinem Aufenthalt eine private Wohnung.
Member hat gesagt:Sorry ich bin blond und blauäugig und möchte daher mal um Aufklärung bitten.
A) gilt auch ein AirBnB als private Wohnung,
B) Ab welcher Aufenthaltsdauer muss man sich bei der Immigration melden?
Hatte die letzten Male nen Condo. Das erste Mal über AirBnB danach vom Vermieter (Thai) direkt. Hatte zwar nen Mietvertrag und den bei der Condoverwaltung vorgelegt, aber ansonsten nicht mal im entferntesten an eine Meldung bei der Immigration gedacht.
Würde mich wirklich interessieren. Danke!!
Member hat gesagt:Also, wie vor der App. Hinlatschen zur Immigration.
Das ist so nicht richtig.Member hat gesagt:Du bist, als Mieter, dafür nicht verantwortlich.
Member hat gesagt:Auch der Mieter kann mit einer Geldstrafe belegt werden wenn er die Meldung nicht macht falls sein Vermieter nicht greifbar ist.
Member hat gesagt:Wenn der Vermieter sich im Ausland befindet geht das nicht.
Selber erlebt als ich noch ein Haus gemietet hatte.
Meine Vermieterin, Thai, lebte in Großbritannien.
Ich brauchte ein COR.
Bei dieser Gelegenheit fiel auf das ich nicht gemeldet war.
Kosten 2000 THB für mich.