Thailändisch lernen

Pattaya Wohnsitzmeldung Immigration

        #21  

Member

Das frage mich auch wie man die Wohnsitzmeldung machen soll ohne TM.6?
 
        #22  

Member

Also, wie vor der App. Hinlatschen zur Immigration. :)
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Ich beziehe diesmal bei meinem Aufenthalt eine private Wohnung.
Sorry ich bin blond und blauäugig und möchte daher mal um Aufklärung bitten.
A) gilt auch ein AirBnB als private Wohnung,
B) Ab welcher Aufenthaltsdauer muss man sich bei der Immigration melden?
Hatte die letzten Male nen Condo. Das erste Mal über AirBnB danach vom Vermieter (Thai) direkt. Hatte zwar nen Mietvertrag und den bei der Condoverwaltung vorgelegt, aber ansonsten nicht mal im entferntesten an eine Meldung bei der Immigration gedacht.
Würde mich wirklich interessieren. Danke!!🙏
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Sorry ich bin blond und blauäugig und möchte daher mal um Aufklärung bitten.
A) gilt auch ein AirBnB als private Wohnung,
B) Ab welcher Aufenthaltsdauer muss man sich bei der Immigration melden?
Hatte die letzten Male nen Condo. Das erste Mal über AirBnB danach vom Vermieter (Thai) direkt. Hatte zwar nen Mietvertrag und den bei der Condoverwaltung vorgelegt, aber ansonsten nicht mal im entferntesten an eine Meldung bei der Immigration gedacht.
Würde mich wirklich interessieren. Danke!!🙏

Du bist, als Mieter, dafür nicht verantwortlich.
Melden muss dich der Vermieter.
Oft übernehmen das die Verwaltungen im Condominium.
So lange du von der Immi nichts willst,
(Verlängerung/ Wohnsitzbescheinigung oderoder) fällt das auch nicht auf.

Ich meine Anmeldung entweder innerhalb
24 Stunden oder ab 24 Stunden(?)
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Also, wie vor der App. Hinlatschen zur Immigration. :)

Meine Vermieterin sagt, sie kann die Anmeldung auch ohne TM6 elektronisch durchführen.
 
        #26  

Member

Das ist doch gut. Nur weil, der Kollege vorher sagte, die App geht nicht ohne TM 6.
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
Du bist, als Mieter, dafür nicht verantwortlich.
Das ist so nicht richtig.
Sollte der Vermieter sich z. B. im Ausland befinden rückt der Mieter als Verantwortlicher nach.

Es gab dafür am Anfang sogar 2 verschiedene Formulare.
Eins für den Vermieter und eins für den Mieter. Je nachdem wer die Meldung gemacht hat.

Das Formular ist auf eins reduziert worden das von beiden genutzt werden kann.

Auch der Mieter kann mit einer Geldstrafe belegt werden wenn er die Meldung nicht macht falls sein Vermieter nicht greifbar ist.
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
Auch der Mieter kann mit einer Geldstrafe belegt werden wenn er die Meldung nicht macht falls sein Vermieter nicht greifbar ist.

Meine Erfahrungen und Auskünfte dazu sind gänzlich anders.
Verantwortlich ist immer der Vermieter.
Das der Mieter, wenn er denn vom Vermieter darüber informiert wird, diese Anmeldung selber machen sollte, ändert nichts an der Verantwortung des Vermieters.
2 x schon selber erlebt.
4.000THB durfte Vermieter Ticket bezahlen.
 
        #29  

Member

Wenn der Vermieter sich im Ausland befindet geht das nicht.

Selber erlebt als ich noch ein Haus gemietet hatte.
Meine Vermieterin, Thai, lebte in Großbritannien.

Ich brauchte ein COR.
Bei dieser Gelegenheit fiel auf das ich nicht gemeldet war.
Kosten 2000 THB für mich.
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Wenn der Vermieter sich im Ausland befindet geht das nicht.

Selber erlebt als ich noch ein Haus gemietet hatte.
Meine Vermieterin, Thai, lebte in Großbritannien.

Ich brauchte ein COR.
Bei dieser Gelegenheit fiel auf das ich nicht gemeldet war.
Kosten 2000 THB für mich.

Ist halt Thailand.
Was willst du machen, wenn sie sagen, zahle?
Das Gesetz ist allerdings eindeutig, Verantwortlich (und belastbar mit Ticket)
ist danach nur der Vermieter.
 
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