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Da ich neu bin möchte ich mein Wissen zur Verfügung stellen.
Für Fragen zu Visa, Heiraten, Einreise ist info4alien.de die erste Adresse.
Ansonsten:
VE (=Verpflichtungserklärung)
ABH (=Ausländerbehörde)
Bei einer VE wird Deine finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft. Je nach Bundesland sind die Vorrausetzungen unterschiedlich. Wichtig ist die Wohnungsgröße und das für dich verfügbare Nettoeinkommen. Im Zweifel macht Ummelden Sinn. Hierzu musst Du in der Regel Lohnabrechnung und Mietvertrag oder Grundbuchauszug vorlegen. Als Selbständiger Steuerbescheid bzw eine Kaution. Eine VE wird oft als Einladung bezeichnet. es ist aber eine Bürgschaft. Du bist Drittschuldner und haftest für alle Kosten (z.B Abschiebung, Gerichtskosten usw.) .Bei einer Pers. die man nicht kennt ist Vorsicht geboten.. Wichtig ist dass angekreutzt ist, dass die finanz. Leistungsfähigkeit nachgewiesen wurde. Weiter ist wichtig was die ABH über Dich weiss. Hast Du schon mehrere Einladungen gemacht ? Hast Du etwa ein Bordell ? usw..Dazu kann die ABH einen Vermerk machen und zur Botschaft geben. Je nachdem wie der ist gibts garantiert kein Visum.
Wenn Du gefragt wirst woher Du die Dame kennst muss die Story plausiebel sein. In der Bar, im Netzt kennengelernt ist die falsche Antwort.Auch kann es bei einem Altersunterschied grösser 10 Jahre Probleme geben. Du bekommst zwar die VE ,die Dame aber kein Visum.
Am Einfachsten ist es wenn eine etwa gleichaltrige Frau ihre Mail Freundin einläd.
Auch muss die Story die die Dame auf dem Konsulat erzählt plausibel sein. Sie sollte Arbeit haben, bezahlten Urlaub haben und das erste Visum sollte nicht länger als 10 Tage sein.
Wird das Visum abgelehnt, bekommt man in der Regel keine Begründung. Dann beim Konsul eine Remission einlegen. Gibt es dann eine Ablehnung muss Diese begründet werden, weil Du dann beim VG Berlin klagen kannst.Dann versuchen die Ablehnungsgründe zu entkräften und neuen Antrag stellen.
Wichtig: Manche Argenturen bieten Schengen Visa anderer Staaten an. Das kann bei der Einreise zu Problemen führen. Du musst das Visum bei der Botschaft des Landes beantragen, wo der Hauptzweck der Reise liegt. Kommt sie zu Dir nach D bei der Deutschen Botschaft, möchtest Du aber nur mit Ihr nach z.B. Spanien reisen, dann bei der Spanischen Botschaft. Möchtest Du eine Rundreise mit Ihr machen, bei der Botschaft des Landes wo sie Schengen betritt.Ansonsten kann das Visum bei der Einreise ungültig gemacht werden und es gibt nichts mehr.
Ein Schengen Visum berechtigt nicht zum Heiraten Das Standesamt interessieert das aber in der Regel nicht. Heiratest Du trotzdem muss sie zurück und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Und das wird dann schwer. Sie kann sogar in Abschiebehaft genommen werden.Die ABH mag soetwas garnicht.
Heiratest Du in Dänemark muss sie auch zurück und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Zum Heiraten braucht man ein Visum zur Eheschliessung. Bei Beiden wird geprüft ob ihr Euch kennt (z.B. gem. Befragung Sie auf Konsulat, du bei ABH). Und das kann hart werden. Jeweniger Du die Dame kennst und je grösser der Altersunterschied, je mehr wird man Dir Scheinehe unterstellen. Da hilft dann nur noch klagen und das dauert. Ansonsten kann die ABH auch eine Vorabzustimmung an die Botschaft schicken, dann geht die Sache schnell. Es kommt darauf an wie Du Dich bei der ABH verkaufst und ob der oder die Sachbearbeiter/in Dir glaubt Also immer mit der ABH nie gegen die ABh arbeiten..Der normale Weg ist sie geht zum Konsulat, das Konsulat sendet es zur ABH, die ABH stimmt zu, das geht zurück zum Konsulat und es gibt das Visum. Auch hier kann es eine gem. Befragung geben. Stimmt die ABH nicht zu gibt es kein Visum und kein Aufenthaltstitel. Egal ob verheiratet oder nicht. Das sollte jedem klar sein.
Wichtig ist auch dass die Dame keine Einreisesperre für Schengen hat. dann geht so einfach nichts mehr. Man muss dann versuchen diese zu befristen.
Mit der Dame auf das Konsulat gehen kann von Vorteil sein. In manchen Ländern kommt aber nur der Antragsteller rein.
Je hübscher die Frau, je schwerer das Visum. Es ist eine Ermessensentscheidung, unter der Vorraussetzung dass die Papiere OK sind.
Ach ja: Der Nachweis der Sprachkentnisse kann auch durch ein Gespräch mit dem Konsularbeamten erbracht werden.
Sollte jemand Fragen haben, gerne hier oder auch per PN an mich wenns was pers. ist.
PS: Gibt es hier keine aut. Rechtschreibkorrektur im Forum ?
Für Fragen zu Visa, Heiraten, Einreise ist info4alien.de die erste Adresse.
Ansonsten:
VE (=Verpflichtungserklärung)
ABH (=Ausländerbehörde)
Bei einer VE wird Deine finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft. Je nach Bundesland sind die Vorrausetzungen unterschiedlich. Wichtig ist die Wohnungsgröße und das für dich verfügbare Nettoeinkommen. Im Zweifel macht Ummelden Sinn. Hierzu musst Du in der Regel Lohnabrechnung und Mietvertrag oder Grundbuchauszug vorlegen. Als Selbständiger Steuerbescheid bzw eine Kaution. Eine VE wird oft als Einladung bezeichnet. es ist aber eine Bürgschaft. Du bist Drittschuldner und haftest für alle Kosten (z.B Abschiebung, Gerichtskosten usw.) .Bei einer Pers. die man nicht kennt ist Vorsicht geboten.. Wichtig ist dass angekreutzt ist, dass die finanz. Leistungsfähigkeit nachgewiesen wurde. Weiter ist wichtig was die ABH über Dich weiss. Hast Du schon mehrere Einladungen gemacht ? Hast Du etwa ein Bordell ? usw..Dazu kann die ABH einen Vermerk machen und zur Botschaft geben. Je nachdem wie der ist gibts garantiert kein Visum.
Wenn Du gefragt wirst woher Du die Dame kennst muss die Story plausiebel sein. In der Bar, im Netzt kennengelernt ist die falsche Antwort.Auch kann es bei einem Altersunterschied grösser 10 Jahre Probleme geben. Du bekommst zwar die VE ,die Dame aber kein Visum.
Am Einfachsten ist es wenn eine etwa gleichaltrige Frau ihre Mail Freundin einläd.
Auch muss die Story die die Dame auf dem Konsulat erzählt plausibel sein. Sie sollte Arbeit haben, bezahlten Urlaub haben und das erste Visum sollte nicht länger als 10 Tage sein.
Wird das Visum abgelehnt, bekommt man in der Regel keine Begründung. Dann beim Konsul eine Remission einlegen. Gibt es dann eine Ablehnung muss Diese begründet werden, weil Du dann beim VG Berlin klagen kannst.Dann versuchen die Ablehnungsgründe zu entkräften und neuen Antrag stellen.
Wichtig: Manche Argenturen bieten Schengen Visa anderer Staaten an. Das kann bei der Einreise zu Problemen führen. Du musst das Visum bei der Botschaft des Landes beantragen, wo der Hauptzweck der Reise liegt. Kommt sie zu Dir nach D bei der Deutschen Botschaft, möchtest Du aber nur mit Ihr nach z.B. Spanien reisen, dann bei der Spanischen Botschaft. Möchtest Du eine Rundreise mit Ihr machen, bei der Botschaft des Landes wo sie Schengen betritt.Ansonsten kann das Visum bei der Einreise ungültig gemacht werden und es gibt nichts mehr.
Ein Schengen Visum berechtigt nicht zum Heiraten Das Standesamt interessieert das aber in der Regel nicht. Heiratest Du trotzdem muss sie zurück und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Und das wird dann schwer. Sie kann sogar in Abschiebehaft genommen werden.Die ABH mag soetwas garnicht.
Heiratest Du in Dänemark muss sie auch zurück und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Zum Heiraten braucht man ein Visum zur Eheschliessung. Bei Beiden wird geprüft ob ihr Euch kennt (z.B. gem. Befragung Sie auf Konsulat, du bei ABH). Und das kann hart werden. Jeweniger Du die Dame kennst und je grösser der Altersunterschied, je mehr wird man Dir Scheinehe unterstellen. Da hilft dann nur noch klagen und das dauert. Ansonsten kann die ABH auch eine Vorabzustimmung an die Botschaft schicken, dann geht die Sache schnell. Es kommt darauf an wie Du Dich bei der ABH verkaufst und ob der oder die Sachbearbeiter/in Dir glaubt Also immer mit der ABH nie gegen die ABh arbeiten..Der normale Weg ist sie geht zum Konsulat, das Konsulat sendet es zur ABH, die ABH stimmt zu, das geht zurück zum Konsulat und es gibt das Visum. Auch hier kann es eine gem. Befragung geben. Stimmt die ABH nicht zu gibt es kein Visum und kein Aufenthaltstitel. Egal ob verheiratet oder nicht. Das sollte jedem klar sein.
Wichtig ist auch dass die Dame keine Einreisesperre für Schengen hat. dann geht so einfach nichts mehr. Man muss dann versuchen diese zu befristen.
Mit der Dame auf das Konsulat gehen kann von Vorteil sein. In manchen Ländern kommt aber nur der Antragsteller rein.
Je hübscher die Frau, je schwerer das Visum. Es ist eine Ermessensentscheidung, unter der Vorraussetzung dass die Papiere OK sind.
Ach ja: Der Nachweis der Sprachkentnisse kann auch durch ein Gespräch mit dem Konsularbeamten erbracht werden.
Sollte jemand Fragen haben, gerne hier oder auch per PN an mich wenns was pers. ist.
PS: Gibt es hier keine aut. Rechtschreibkorrektur im Forum ?