Das Ei des Wilukan

  • Ersteller
        #1  

Member

Wer seine Kinder besucht, die beim Expartner im Ausland leben, kann die Kosten steuerlich absetzen.

FG Hessen Az.2K3058/04

Also verheiratete Jungs mit Anhang:
Sofort die Scheidung einreichen und dann die Mia samt Anhang heimschicken. Einen Tag die Familie im Isaan besuchen und den Rest der Besuchszeit in Pattaya auf Kosten des Fiskus abfeiern.
Gruss Paul
 
        #2  

Member

Muahahaha.

Das ist cool, ich werde die Info gleich weiterleiten. :hehe:
 
        #3  

Member

@Thaied
Das gilt natürlich nicht für Dich, Du bist doch glücklich verheiratet. :D
Gruss Paul
 
        #4  

Member

... aber ich kenne einen, der kennt einen, der ... :yes:
 
        #5  

Member

:D paul

gibts da nen link?

ich find grad nix ... :roll:


 
        #6  

Member

Ok, Kalli,

weil Du's bist:

PDF-Datei vom 16.05.2006

ungültiger Link entfernt


Tipp:

Google nach "FG Hessen". :wink0:
 
        #8  

Member

Gilt das auch,wenn ich in Thailand lebe??? :mrgreen:
Ist aber nett,daß du an mich denkst,bevor!!!!! ich überhaupt mit ihr verheiratet bin :p
 
        #9  

Member

hi willi , melde dich doch mal du alter haudegen was gibts neues ?
alles durch mit der r.....? was macht dein bambino und deine maus?
 
        #10  

Member

Es gibt leider noch einen Wermutstropfen.

Urteile der Finanzgerichte sind nicht allgemeingültig, das heisst jeder Fall muss neu verhandelt werden.
Das Urteil ist also z.B. nicht für das FG Berlin verbindlich.
Es ist aber mit sicherlich nicht von Nachteil, wenn man beim FG in Berlin und beim Finanzamt auf dieses Urteil hinweisen kann.
Gruss Paul
 
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