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Allgemeine Frage Erbrechtliche Auswirkungen einer Auswanderung

        #1  

Member

Einige TAF Kollegen sind ja nun erfolgreich ausgewandert, einige schon vor Jahren und da frage ich mich, ob sich schon jemand mit den erbrechtlichen Auswirkungen seiner Auswanderung beschaeftigt hat.
Was muss man als deutscher Expat beruecksichtigen, wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat? Gilt dann automatisch das Erbrecht des neuen Wohnsitzlandes? Gibt es dabei Fristen zu beachten? Kann es passieren, dass das Erbrecht mehrerer Laender gilt? Kann man im Testament das Land rechtswirksam waehlen, dessen Erbrecht zur Anwendung kommen soll?

Was habt ihr zu diesem Thema in Erfahrung bringen koennen?
 
        #3  

Member

Da kommt erst die Frage auf, hast du noch verwandte, kindern, wo befindet sich das Vermögen usw
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
Ich persönlich mag Google ja... "erbrecht thailand-deutschland"


Vermutlich ergeben sich dann neue Fragen, aber wenn man sich in der Materie weiterbilden möchte, dann ist das ja ein Anfang.
Ich wollte das Thema nicht auf Thailand beschraenkt sehen. Vielleicht sollte der Thread lieber in den Off-Topic Bereich verschoben werden.

Eine gute Webseite habe ich hier gefunden:

Internationales Erbrecht

Die Probleme, die fuer uns interessant werden, sind die Nachlasskollision und die Nachlassspaltung:

Ergibt sich ...
in Bezug auf einen Erbfall eine Divergenz zwischen den Rechtsordnungen zweier Länder, spricht man von einer Nachlasskollision. Im Gegensatz dazu gibt es bei der Nachlassabwicklung Fälle, bei denen die divergierende Perspektive der beteiligten Staaten eine sogenannte Nachlassspaltung zur Folge hat.
In diesen Ländern kann es zu einer Nachlassspaltung kommen: Argentinien, Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Monaco, Neuseeland, Südafrika, Thailand, Türkei, USA.

Meine Frau und ich haben natuerlich in unserer neuen Heimat ein Testament aufgesetzt und dafuer auch ordentlich geloehnt (mehr als $1000). Nur eine 100%-ige Sicherheit, dass unsere Verfuegungen auch von deutscher Seite anerkannt werden, konnte uns unser Anwalt nicht geben. Natuerlich koennen wir uns jetzt noch einen deutschen Anwalt nehmen und ihn fragen, ob wir seine Dienste benoetigen oder nicht. Aus irgend einem Grund zoegern wir aber. Das hoert sich nach unserem Bauchgefuehl an wie eine Einladung uns ueber den Tisch zu ziehen.

Weil das Thema nicht nur uns sondern wahrscheinlich einige TAF Kollegen betreffen koennte, habe ich das hier zur Diskussion gestellt. Vielleicht waren sich auch einige gar nicht ueber die Problematik im klaren.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #5  

Member

Auch wenn ich mich nicht auskenne mit dem Thema aber solche Fragen sind super für ChatGPT geeignet. Das hat mir schon bei vielen Dingen ausführlich geholfen. Natürlich kann man die Frage auch hier stellen aber ich würde mich nicht auf die Rechtssicherheit von Erfahrungen der Expats verlassen.

Das sagt ChatGPT. Man kann dann in einzelneren Punkten auch gezielter Nachfragen.

Wenn Sie aus Deutschland auswandern, können sich wichtige Aspekte Ihres Erbrechts ändern, insbesondere wenn Sie in ein anderes Land mit einem anderen Rechtssystem ziehen. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

1. Anwendbares Recht

• Seit dem 17. August 2015 regelt die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung in EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Irland und Großbritannien).
• Grundsätzlich gilt für die Erbfolge das Recht des Landes, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, könnte somit das Erbrecht Ihres neuen Wohnsitzlandes anwendbar sein.
• Sie können jedoch in einem Testament festlegen, dass weiterhin das Erbrecht Ihres Heimatlandes (z. B. deutsches Recht) gelten soll. Dies nennt man Rechtswahl.

2. Pflichtteilsrecht

• Das deutsche Erbrecht garantiert nahen Angehörigen wie Kindern oder Ehepartnern einen Pflichtteil, selbst wenn sie enterbt werden.
• In einigen anderen Ländern gibt es keine vergleichbare Regelung oder diese ist weniger streng. Wenn das Recht Ihres neuen Wohnsitzlandes gilt, könnten solche Unterschiede Einfluss haben.

3. Testament und Formvorschriften

• Ein in Deutschland gültiges Testament bleibt in der Regel auch im Ausland gültig. Es kann jedoch sinnvoll sein, ein Testament zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass es den lokalen Vorschriften entspricht.
• Manche Länder verlangen spezifische Formvorschriften (z. B. notarielle Beurkundung).

4. Erbschaftssteuer

• In Deutschland unterliegt Ihr weltweites Vermögen der deutschen Erbschaftssteuer, wenn der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
• Wenn Sie ins Ausland ziehen, könnten doppelte Besteuerungen auftreten (in Deutschland und im Wohnsitzland). Deutschland hat mit einigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die Konflikte vermeiden sollen.

5. Immobilienbesitz im Ausland

• Für Immobilien gilt oft das Erbrecht des Landes, in dem sich die Immobilie befindet. Wenn Sie Immobilien im Ausland erwerben, können sich dadurch zusätzliche rechtliche und steuerliche Fragen ergeben.

6. Nachlassabwicklung

• Die Nachlassabwicklung kann komplizierter werden, wenn Vermögen in mehreren Ländern verteilt ist. Eine klare Regelung in Ihrem Testament ist hier besonders wichtig.

Maßnahmen:

• Testament überprüfen: Aktualisieren Sie Ihr Testament und wählen Sie ggf. deutsches Recht.
• Beratung einholen: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für internationales Erbrecht oder einem Notar beraten.
• Doppelte Steuer vermeiden: Prüfen Sie Steuerabkommen zwischen Deutschland und dem neuen Wohnsitzland.

Wenn Sie dies frühzeitig regeln, können Sie rechtliche und steuerliche Probleme für Ihre Erben minimieren.
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
da frage ich mich, ob sich schon jemand mit den erbrechtlichen Auswirkungen seiner Auswanderung beschaeftigt hat.
Was muss man als deutscher Expat beruecksichtigen, wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat?
Ich denke es geht Dir um Vermögen, Immobilien ... in Deutschland ?!
Das haben wir nicht. Was unser Vermögen und das Condo in Thailand angeht, haben wir im Dezember einen Termin bei CTA, die auch Testaments und Erbschaftsklamotten machen.
Ich habe aber schon vor zwei Jahren ein Testament verfasst und in den Safe gepackt denn noch sind wir, nach Thailändischem Recht nicht verh. sind.

Hier mal ein Link:
Das thailändische Erbrecht im internationalen Kontext
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
Nur eine 100%-ige Sicherheit, dass unsere Verfuegungen auch von deutscher Seite anerkannt werden, konnte uns unser Anwalt nicht geben.
Nach meiner Auffassung bist Du auf der sicheren Seite, sobald Deutschland keine Anknüpfungspunkte für die Erhebung der Erbschaftssteuer mehr hat.
Anknüpfungspunkte sind in erste Linie die Wohnsitze von Erblasser und Erben.
Wenn alle ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, darf dort eigentlich keine Steuer erhoben werden.
Prüfen würde ich zur Absicherung nochmal, ob es ein Restrisiko gibt, wenn die Vermögenswerte in Deutschland liegen (z.B. Immobilien).

PS: Habe jetzt selbst nochmal gegoogelt. Es scheint wirklich in der Regel so zu sein, dass Immobilien dort besteuert werden, wo sie liegen…
 
Zuletzt bearbeitet:
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Ich denke es geht Dir um Vermögen, Immobilien ... in Deutschland ?!

Es geht schon um Immobilien, aber nicht in Deutschland.

Member hat gesagt:
Nach meiner Auffassung bist Du auf der sicheren Seite, sobald Deutschland keine Anknüpfungspunkte für die Erhebung der Erbschaftssteuer mehr hat.
Anknüpfungspunkte sind in erste Linie die Wohnsitze von Erblasser und Erben.
Wenn alle ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, darf dort eigentlich keine Steuer erhoben werden.

Wir waren uns eigentlich sicher, dass es keine Anknuepfungspunkte nach D mehr geben sollte, aber man kann nicht alles planen. Es besteht jetzt die Moeglichkeit, dass ein potentieller Erbe voruebergehend einen Wohnsitz in D aufnimmt. Das wuerde dann die Buechse der Pandora oeffnen und dann wird die korrekte Bewertung einer ganzen Reihe von Fragen wichtig werden.

Wenn z.B. der Erblasser im Grundbuch nicht als Eigentuemer einer auslaendischen Immobilie aufgefuehrt wird, aber mit einem seiner Erben, dem die Immobilie laut Grundbuch gehoert, in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kann dann der deutsche Staat den anteiligen Wert an der Immobilie als vererbt betrachten? Anders gefragt: Hat der Eintrag im Grundbuch Vorrang vor der Zugewinngemeinschaft? Das sollte sogar unabhaengig sein vom Land, in dem die Immobilie ist.

Ich erwarte hier keine vollwertige Rechtsberatung!
Ich wollte das Thema nur anschneiden, um zu zeigen, wie man auch Jahre nach der Auswanderung durch sich ploetzlich aendernde Umstaende mit unerwarteten juristischen Fragen konfrontiert werden kann. Da so etwas auch andere FK betreffen kann, wollte ich das hier mal zur Diskussion stellen.
 
        #9  

Member

Nach deutschem Recht erhalten nahe Angehörige, beispielsweise Ehegatten und Kinder, einen Pflichtteil, wenn sie im Testament enterbt sind. Das thailändische Erbrecht dagegen kennt keinen Pflichtteil.

Du könntest also schon einmal alle weiteren potentiellen Erben enterben. Wenn die Thais sich natürlich jeden Handschlag vergolden lassen, wäre das nicht umsonst. In Deutschland kann ja jeder sein Testament selbst schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #10  

Member

Member hat gesagt:
Nach deutschem Recht erhalten nahe Angehörige, beispielsweise Ehegatten und Kinder, einen Pflichtteil, wenn sie im Testament enterbt sind. Das thailändische Erbrecht dagegen kennt keinen Pflichtteil.

Du könntest also schon einmal alle weiteren potentiellen Erben enterben. Wenn die Thais sich natürlich jeden Handschlag vergolden lassen, wäre das nicht umsonst. In Deutschlad kann ja jeder sein Testament selbst schreiben.
Also Teddy wenn ich in Thailand wohne, ein Testament mache hat mein Sohn in Europa nichts zu gut, verstehe ich das richtig so?
 
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