Flug um einen Tag vorverlegt

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        #1  

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Ich habe einen Flug mir Ethiopian Mitte Mai von Harare Zimbabwe nach Wien gebucht.
Heute habe ich per SMS eine Meldung bekommen,das ich meinen Flug einen Tag früher antreten muss.
Das wirft meine Planung etwas über den Kopf.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen etwas zu tuen,eventuell den Rückflug zu stornieren.
Ich habe für die letzten Tage ein Hotel gebucht,welches ich schon bis zum erwarteten Abreisetag bezahlt habe.

Gibt es eine rechtliche Möglichkeit das ich mir die Kosten erstatten lassen kann?

Gruß

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        #2  

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Normalerweise kannst Du stornieren.

Meine Flugzeiten bei den Türken hatten sich auch um ein paar Stunden verschoben. Ich konnte wählen zwischen akzeptieren oder stornieren. Kostenfrei.
 
        #3  

Member

Member hat gesagt:
Normalerweise kannst Du stornieren.

Meine Flugzeiten bei den Türken hatten sich auch um ein paar Stunden verschoben. Ich konnte wählen zwischen akzeptieren oder stornieren. Kostenfrei.


Ich habe keine Auswahl bekommen.Der nächste Flug geht 2 Tage später und kostet mehr wie der gesamte Flug den ich gebucht habe.....
 
        #4  

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Member hat gesagt:
Ich habe keine Auswahl bekommen.Der nächste Flug geht 2 Tage später und kostet mehr wie der gesamte Flug den ich gebucht habe.....

Das ist natürlich ziemlich doof. Probiers mal mit Email oder Service Nummer. Schilder denen das Du auf den Kosten vom Hotel sitzen bleibst:shock:
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe keine Auswahl bekommen.Der nächste Flug geht 2 Tage später und kostet mehr wie der gesamte Flug den ich gebucht habe.....

Ob man juristisch etwas machen kann, hängt wohl von den AGB bzw. den genauen Vertragsbedingungen für diesen Flug ab.

Ich bin kein Jurist, aber ich würde in diesem Falle sagen: die Airline kann die vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erfüllen. Also ist sie verpflichtet zu einer gleichwertigen Ersatzleistung. Das könnte z.B. der Flug, der zwei Tage später geht, sein - aber zum gleichen Preis!

Vielleicht sollte man einen entsprechenden Vorschlag machen, eine Frist setzen und auf die Reaktion warten.
 
        #6  

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Gerade gefunden:

Bei einer erheblichen Verschiebung der Flugzeiten kann ein Urlauber von seinem Reiseveranstalter auch verlangen, ihn auf einen anderen Flug umzubuchen, sofern dies möglich ist. Weigert sich der Veranstalter, kann der Passagier selbst einen anderen Flug buchen und sich den Ticketpreis erstatten lassen – zumindest sieht es das Amtsgericht Hannover so (Az. 568 C 7273/15).

Quelle: https://rechtecheck.de
 
        #7  

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Du könntest jetzt (vorsätzlich ignorant?) davon ausgehen, dass europäische Richtlinien gelten, eine Mail hinschreiben und mit Hinweis auf eben diese europäischen Richtlinien Forderungen stellen?
Wenn sie dich nicht ignorieren, dann geben sie dir vielleicht etwas an die Hand, mit dem du arbeiten kannst?
 
        #8  

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Member hat gesagt:
Gerade gefunden:

Bei einer erheblichen Verschiebung der Flugzeiten kann ein Urlauber von seinem Reiseveranstalter auch verlangen, ihn auf einen anderen Flug umzubuchen, sofern dies möglich ist. Weigert sich der Veranstalter, kann der Passagier selbst einen anderen Flug buchen und sich den Ticketpreis erstatten lassen – zumindest sieht es das Amtsgericht Hannover so (Az. 568 C 7273/15).

Quelle: https://rechtecheck.de

Ich fürchte, dass sich Ethopian nicht zwingend an Urteile aus .de gebunden fühlt... das müsste man herausfinden.
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Du könntest jetzt (vorsätzlich ignorant?) davon ausgehen, dass europäische Richtlinien gelten, eine Mail hinschreiben und mit Hinweis auf eben diese europäischen Richtlinien Forderungen stellen?


Ja werde ich morgen auch machen,mein Flug startet ja in der EU.
Mich kotzt einfach an das ich dann einen blöden Flug antreten muss der vom südlichen Afrika über Frankfurt nach Wien geht,
ich habe keinen Bock 15h im Flieger zu sitzen,Ich habe eine Flugvorverlegung von 23h,irgendwas muss doch gehen,gibt es sonst ne Entschädigung dafür?
 
        #10  

Member

Da dein Flug aus der EU startet und du wahrscheinlich auch von der EU ausgebucht hast gilt das EU Recht. Eine Verschiebung von 23 Stunden ist nicht unerheblich. Daher sollten dir die hier geltenden Rechte zustehen. Siehe #6 von @Greenhorn
 
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