Gepäck auf dem Rückflug verschollen - mögliche Ansprüche

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        #11  

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Member hat gesagt:
Es geht nicht darum, ob das irgend jemand dreist findet.

Leseprobleme?

Es geht um eine mögliche Erstattung und die Rechtslage.
Auf dem Hinflug sind bis zu 50 € nicht unüblich.
Nö, ich hab keine Leseprobleme und verstehe sehr genau Dein Anliegen!
Nämlich, sich von der Fluggesellschaft Sanitärartikel über 40€ schenken zu lassen, ob das rechtlich möglich ist.

Finde Deine Anfrage auf Erstattung schon ziemlich dreist!
Bei Heimankunft dir Artikel für 40€ am nächsten Tag zu kaufen, ist schlicht und ergreifend eine Frechheit.
Nur mit dem Ziel, dir die Sachen ersetzen zu lassen damit du es gratis bekommst.
Ja ich weiß, ich wiederhole mich....
 
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        #12  

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Member hat gesagt:
Finde Deine Anfrage auf Erstattung schon ziemlich dreist!

Weshalb dreist?

Damit wäre ja nur der Zahnpastabedarf bis Ende des Lebens gedeckt gewesen


Member hat gesagt:
Da ich es liebe, mir am Urlaubsort lokale Zahnpasta zu kaufen, schaute ich natürlich auch danach wieder. Eine 150g-Tube für umgerechnet 37 Cent in solch einem Supermarkt führten dazu, dass ich zugreifen musste.

Anhang anzeigen 20230310_163219.jpg
 
        #13  

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Member hat gesagt:
Weshalb dreist?

Damit wäre ja nur der Zahnpastabedarf bis Ende des Lebens gedeckt gewesen
Was sollen solch idiotischen Kommentare? Die Frage war einfach …. „Habe ich einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft“ … ja hat er grundsätzlich… ob es sich lohnt das durchzusetzen ist nun mal seine Entscheidung… für eine 3 Minuten Mail sind 40€ ein guter Stundenlohn
 
        #14  

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Hatte ähnliche Situation mehrfach mit LH. Hängt immer sehr vom Umsteigen Airport ab. Ich ziehe dann direkt los und decke mich in der Drogerie ein. 40€ aber auch mehr, bekam ich von LH immer sehr problemlos erstattet. Einfach eine Mail, direkt mit Bankverbindung, an Customer Relation schicken.

customer.relations@lufthansa.com
 
        #15  

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Hatte vor ca. 6 Jahre mein grosser Traveller-Rucksack v. der Etihad nicht bekommen. War auf dem Rückweg sprich erstmal kein Problem, bin ja in Deutschland nicht angewiesen meine Schmutzwäsche gleich zu empfangen.

Klar am Airport reklamiert und eine Verlustmeldung ausgefüllt. Der Rucksack kam 1 Woche später, er war aber sehr beschädigt . Photos gemacht u. reklamiert. Keine Chance, sprich die sagten sinngemaess ich muss froh sein das ich überhaupt den Rucksack samt Inhalt wieder bekommen habe, klar besser wie ein Totalverlust.

Ich habe auch schon oft in Reise-Zeitschriften wie Reise-Preise, Clever-Reisen gelesen, die winden sich raus wo es nur geht. In der Regel ein aussichtloser Kampf. Die teuren WG sind in der Regel ja hoffentl. im HG, sprich Die ggf.zu verklagen dann noch Gerichtsstand im Ausland, lohnt sich nicht.
 
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