Ladyboy darf nicht in die Schweiz..........

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        #11  

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Dass der Typ so richtig ausgenutzt und abgezockt wird, dürfte wohl den meisten hier klar sein, auch wenn der noch so sehr an die große Liebe glaubt.

Was mir aber weniger einleuchtet, ist die Haltung der Schweizer Botschaft in Manila. Es sollte doch eigentlich nicht deren Hauptaufgabe sein die Landsleute vor ihrer eigenen Dummheit zu schützen.
Sonst müssten ja noch deutlich mehr Fiancee-Visa und FZV-Visa abgelehnt werden, weil es genauso viele Damen gibt die eine Langnase nur zu ihrem eigenen Vorteil heiraten, eben um ihn auszunehmen.
Es sollte auch nicht sein, daß eine Botschaft kategorisch ein Visum für einen Ladyboy ablehnt, weil das einzig und allein eine Angelegenheit der Beteiligten ist.
Es könnte auch echte Liebe dahinterstehen (was im genannten Beispiel wohl nicht sehr glaubhaft ist) und somit sollte die sexuelle Gesinnung der beiden kein Hindernis sein, sofern alle anderen üblichen Voraussetzungen fürs Visum gegeben sind.
Das Argument der von ihm bezahlten Brustvergrößerung ist natürlich Schwachsinn, vermutlich wurde da wieder mal jedes Wort des Beteiligten von einem Reporter passend gedreht für eine entsprechende Berichterstattung.
Es müssten selbstverständlich alle anderen Dinge geregelt sein, wie es für "normale Heterobeziehungen" auch erforderlich ist.

Nun, ich kenne mich nicht mit den Gesetzen in der Schweiz aus: Ladyboys werden vermutlich offiziell als Homosexuelle gerechnet, und ob die beiden in der Schweiz legal eine Ehe schließen könnten, entzieht sich daher meiner Kenntnis.
Wenn das nicht geht, kann er natürlich nur irgendein Besuchervisum (wie Schengen) beantragen, welches vermutlich aufgrund angezweifelter Rückreisewilligkeit abgelehnt wird.

Also, wie gesagt, in diesem Fall dürfte es das beste für diesen André Stalder sein, wenn seine Beziehung verhindert wird. Aber generell finde ich die Ablehnung fragwürdig.
 
        #12  

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Member hat gesagt:
Dass der Typ so richtig ausgenutzt und abgezockt wird, dürfte wohl den meisten hier klar sein, auch wenn der noch so sehr an die große Liebe glaubt.

Was mir aber weniger einleuchtet, ist die Haltung der Schweizer Botschaft in Manila. Es sollte doch eigentlich nicht deren Hauptaufgabe sein die Landsleute vor ihrer eigenen Dummheit zu schützen................

Wenn du mal genauer liest, hat der LB es nie mit dem Geld und Papieren bis zur Botschaft geschaft. Wurde immer vorher "Beraubt"....
Der LB will nur die Kohle, nicht in die Schweiz!
 
        #13  

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Sorry, das hab ich wohl überlesen. Damit ist meine Äußerung über die Schweizer Botschaft natürlich in diesem speziellen Fall für den A...
Man kanns aber auch ganz allgemein sehen. Wer weiss wie die Botschaft reagieren würde wenn Reigne tatsächlich ein Visum beantragt. Letztendlich betrifft mich dieses Thema nicht und kann mir auch egal sein.
Nachdem die Story nun in einer Schweizer Zeitung veröffentlich wurde, wird die Schweizer Botschaft diese(n) Reigne nun bestimmt in ganz Manila suchen und ih(m)(r) das Visum hinterhertragen.
Vielleicht ist ih(m)(r) bei der letzten Überschwemmung auch noch der Reisepass weggeschwommen :)
 
        #14  

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Die Schweizer Botschaften müssen mit der Visa erteilung streng sein denn die Scheidungsraten sind hoch aus diversen Gründen.

Die Thais bleiben dann meist im Land und lassen sich finanziell von den Sozialämtern (sprich Steuergelder) unterstützen.
 
        #16  

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Member hat gesagt:
Die Schweizer Botschaften müssen mit der Visa erteilung streng sein denn die Scheidungsraten sind hoch aus diversen Gründen.

Die Thais bleiben dann meist im Land und lassen sich finanziell von den Sozialämtern (sprich Steuergelder) unterstützen.

wie kommst du denn darauf, das sie von steuergeldern unterstützt werden?

sie bekommen ganz normal unterhalt vom ex.

WORD
 
        #17  

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Der Ex hat meist zuwenig Geld und da muss dann halt wohl oder übel das Schweizer Sozialamt einspringen (mit unseren Steuergeldern)
 
        #18  

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Solange ein Partner-/in aus Philippinen/Thailand (oder sonstige Drittstatten) in der Schweiz den Aufenthaltstitel 'B' besitzt, wird es für sie/ihn sehr problematisch Sozialgelder oder sonstige Leistungen vom Staat zu beziehen. Grundsätzlich ist dafür der Ehegatte-/in aufzukommen. Ein Zusammenleben im selben Haushalt und gemeinsamer Wohnsitz ist dafür in den ersten 5 Jahre ebenfalls Voraussetzung. Wenn sie nicht mehr zusammen wohnen, aus welchen Gründen auch immer (Scheinehe, Streit etc.), erfüllt der Partner-/in die Auflagen für einen Aufenthaltstitel in der Schweiz nicht mehr. Durch das Migrationsamt wird der Aufenthaltsstatus entzogen.

Bevor er/sie Gelder vom Staat bekommt, ist der gültige Aufenthaltstitel längst abgelaufen und verpflichtet, die Schweiz (oder ganzer Schengenraum) zu verlassen. Nun ist das Problem in der Schweiz, dass man unzählige Rechtsmittel erheben kann und so ein Wegweisungsentscheid unter Umständen Jahre dauern kann. So kann es eventuell unter Ausnahmebedingungen vorkommen, dass eine Person, ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz, Sozialgelder, Fürsorge etc. beziehen kann. Aber da sprechen wir von einem minimalen Betrag, damit niemand in der Schweiz verhungern muss.

Jedes Jahr wird die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung 'B' während den ersten 5 Jahren durch das Migrationsamt neu beurteilt. Grundsätzlich nur eine kurze Formsache, aber in der Zwischenzeit wurden die Zügel etwas enger geschnallt. Wenn z.B. ein Ehepartner-/in nach einem Jahr Ehe kriminell wird, bedarf es unterdessen nicht mehr allzu viel, und eine Bewilliung wird nicht mehr verlängert. Das heisst soviel, dass er/sie aus einem Drittstaat (Visumspflichtig) das Land verlassen muss.
Das eine massiv härtere Linie gefahren wird, hat das Schweizer Volk u.a. auch der Ausschaffungsinitiative zu verdanken :tu::bravo:, welche die Behörden verstärkt unter Druck gesetzt hat, dass kriminelle Ausländer schneller das Land verlassen müssen.

Erst nach 5 Jahren kann er/sie den Antrag auf eine Niederlassung 'C' stellen, und danach sieht die Sache etwas anders aus betreffend Gelder vom Staat zu beziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #19  

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Member hat gesagt:
Der Ex hat meist zuwenig Geld und da muss dann halt wohl oder übel das Schweizer Sozialamt einspringen (mit unseren Steuergeldern)

sollte der ex zuwenig geld haben / verdienen, so erfüllt er ja schon gar nicht die auflagen vom migrationsamt, um seine kleine in die schweiz holen zu dürfen.

WORD
 
        #20  

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@general #18 :bravo:Super geschrieben, da kann man nichts mehr dazu fügen. Bist Du nebenbei noch Jurist :iro2:
 
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