TH --> DE Multivisum

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        #1  

Member

Hat jemand schon mal für seine Frau/Freundin in Thailand ein Multivisum beantragt?

Hintergrund ist, meine Frau und ich werden Mitte August nach Thailand übersiedeln. Also "ganz". Komplette Abmeldung hier und Neustart in Thailand.
Meine Frau hat nur den normalen Aufenthaltstitel, also keine Niederlassungserlaubnis. Das heißt das, wenn sie aus Deutschland ausreist und nicht innerhalb 6 Monates wieder einreist, der Titel verfällt. Außerdem ist es auch nicht möglich diesen zu verlängern ohne Meldeadresse in Deutschland.
Ist natürlich doof, wenn wir kurzfristig wieder in Deutschland einreisen müssen/wollen. Sei es wegen meiner Familie oder Gesundheitlich ...
Deswegen stehe ich in Kontakt mit unserer Ausländerbehörde. Die Mitarbeiter dort sind übrigens sehr rührig, zuvorkommend und nett.
Dort gab man mir den Tipp für meine Frau, wenn wir dann in Thailand sind, ein Multivisum zu beantragen. Das kannte ich bis gestern noch nicht. Das Multivisum gibt es mir 1 Jahr, 3 Jahren, 5 Jahren Gültigkeit.
Vielleicht hat hier jemand Erfahrung machen dürfen mit der Beantragung und Erteilung dieses Visums?
 
        #3  

Member

@YamNua
Danke fürs verschieben 🙏

@potti29
Vielen Dank.

Hast Du denn schon persönlich Erfahrungen mir diesem Visum gemacht? Ist es schwierig dieses zu bekommen?
 
        #4  

Member

@Gilmored aus Thailand leider nicht nur aus den Philippinen. Dort haben schon ein paar sogar ohne Nachfrage ein Mehrjahresvisum bekommen sofern sie verheiratet waren.

Eine Garantie gibt es nicht und der Visakodex schreibt eigentlich vor dass x mal ein Schengen Visum vorher ausgestellt werden sein muss. Bei verheirateten gibt's da wohl Spielraum..

Blöd ist dann nur wenn es halt nicht klappt.. mit Remotation dauert das ja dann im Zweifel länger als das nationale Visum - welches definitv sogar dann das falsche Visum wäre wenn ihr nur Kurzzeit nach D wollt.

Was dir klar sein muss: das Schengen Visum gilt dann immer nur für Kurzzeitaufenthalt max 90 Tage je 180 Tage. Wenn ihr wieder dauerhaft nach D wollt müsst ihr dann wieder ein nationales Visum zur Familienzusammenführung machen.

Eine Niederlassungserlaubnis ist wirklich keine Option oder ? Denn die erlischt nicht sofern die eheliche Gemeinschaft im Ausland fortbesteht. Dies kann dann die ABH bescheinigen sodass es keine Probleme gibt.
 
        #5  

Member

@potti29

Vielen Dank für Deine Infos. 🙏 👍
Das genau war meine Frage, sind die Botschaften eher "freigiebig" mit diesem Visum oder stellen sie sich quer. Ok, ist nicht Thailand aber ich denke/hoffe das die Botschaft in BKK ähnlich verfährt.

Member hat gesagt:
Eine Garantie gibt es nicht und der Visakodex schreibt eigentlich vor dass x mal ein Schengen Visum vorher ausgestellt werden sein muss. Bei verheirateten gibt's da wohl Spielraum..
Meine Frau lebt ja seit 2013 in Deutschland und seit 2014 sind wir verheiratet. Seit dem hat sie das Schengen Visa.

Member hat gesagt:
Was dir klar sein muss: das Schengen Visum gilt dann immer nur für Kurzzeitaufenthalt max 90 Tage je 180 Tage. Wenn ihr wieder dauerhaft nach D wollt müsst ihr dann wieder ein nationales Visum zur Familienzusammenführung machen.
Jep, ist klar. Es geht ja "nur" darum, wie ich in meinem ersten Post schon schrieb, dass wir ... sollten wir kurzfristig nach Deutschland zurück müssen, nicht erst groß ein Visum beantragen müssen. Praktisch als Pro Forma.

Member hat gesagt:
Eine Niederlassungserlaubnis ist wirklich keine Option oder ? Denn die erlischt nicht sofern die eheliche Gemeinschaft im Ausland fortbesteht. Dies kann dann die ABH bescheinigen sodass es keine Probleme gibt.

Ja, dass wäre die einfachste und beste Möglichkeit. Nur hat meine Frau in all den Jahren keine Lust gehabt den B1 zu bestehen. Der ist bei uns Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis.
...und laut unsrer AB:
"Ein längerer Aufenthalt im Ausland ist nur möglich, wenn der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis besitzt und sich bereits seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat."
 
        #6  

Member

Kann Dir auch nur sagen richtig beantragen kannst Du es nicht und normalweise musst Du die Kaskade 1 3 5 auch abarbeiten
Bei Verheirateten gibts aber wohl schon mal eine Ausnahme , unser geschätzter Member @Glupperer hat glaube ich das letzte Mal auch für seine bessere Hälfte ein 5 Jahresvisum erhalten - ich würde einfach mal auch die Botschaft anmailen und um eine allgemeine Auskunft dazu bitten . Meine hat jetzt letztes Mal endlich das 1 Jahresvisum bekommen und wir mussten die Kaskade auch voll abarbeiten -sind allerdings auch nicht verheiratet ,das dürfte noch einen ev. Unterschied machen ?
Freigiebig damit ist zumindest die Deutsche Botschaft in BKK jedenfalls nicht .
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Vielleicht kann sie ja schon deutsch auf b1 Niveau und kann einfach die Tests machen.
Hat sie zwei Mal versucht, mit sehr mäßigen Erfolg :rolleyes: Seit 10 Jahren laufe ich ihr hinterher (wegen des B1 natürlich :D ), sie wollte leider nicht auf mich hören. Normal hätte sie auch schon lange den deutschen Pass haben können... aber, es ist wie es ist.
Nun ist die Zeit zu knapp um nochmal drei Monate Schule zu machen.

Alles was ich bis jetzt von Euch gelesen habe, macht mir aber Hoffnung das sie das Multivisum bekommen kann.
Sobald wir in Thailand sind, werde ich die Botschaft anschreiben und/oder ein Office beauftragen.
 
        #9  

Member

Mal eine andere Frage: ohne das B1, in welcher Frequenz müsst ihr denn immer zur Ausländerbehörde um die Aufenthaltsgenehmigung zu erneuern? Danke.
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
Mal eine andere Frage: ohne das B1, in welcher Frequenz müsst ihr denn immer zur Ausländerbehörde um die Aufenthaltsgenehmigung zu erneuern? Danke.
Kommt immer darauf an, wie lange der Reisepass noch gültig ist. Bei meiner Frau waren es immer so ca. alle drei Jahre.
 
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