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Thailand-Frage Pachtvertrag im Grundbuch

  • Ersteller
        #1  

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Ein Freund von mir ist jetzt seit 2 Jahren in Thailand, hat sich von seiner Freundin getrennt und eine neue. Er ist Anfang 60, sie ist Anfang 20 und hat ihm völlig um den kleinen Finger gewickelt. Alle Versuche ihm das ganze aus zu reden, von mir und anderen Freunden und Familie prallen bei ihm ab.
Er hatte mit seiner Ex ein Haus gebaut, jetzt will er mit der neuen wieder ein Grundstück kaufen und neu bauen. Er bekommt nur eine kleine Rente, hat aber was zur Seite gelegt. Das muss aber eben bis zu seinem Ende reichen und mehr kommt da nicht dazu.
Wir machen uns sorgen das die kleine ihn ausnimmt wie eine Weihnachtsgans und dann zum Teufel jagt. Aber wie gesagt, er lässt nicht mit sich reden.

Ich kann mich erinnern das hier mal jemand geschrieben hatte das man in Thailand eine Pacht oder Nutzungsrecht für bis 30 Jahre ins Grundbuch eintragen kann. Ich denke mal das wäre wohl eine Möglichkeit das er wenigstens etwas Sicherheit hat das sie ihn nicht einfach vor die Türe setzt wenn alles fertig ist.
Das werden wir ihm wohl auch noch verkaufen können ohne das er wieder auf Durchzug stellt.

So jetzt mal ne Frage an die Experten. Wie geht das, wie heisst sowas in Thai und was braucht man dazu, Anwalt etc? Bitte nur antworten von Leuten die wissen wovon sie reden. Die ganzen "ich glaube" und "ich habe mal gehört" können sich eine Antwort sparen. Bitte auch keine wilden Vorschläge mit Firma gründen oder so ein Käse. Der Gute ist zum Liebeskasper mutiert und ich möchte ihm wirklich helfen.
 
        #2  

Member

Member hat gesagt:
Der Gute ist zum Liebeskasper mutiert und ich möchte ihm wirklich helfen.
Das wirst Du nicht können.Wenn ein 60 jähriger glaubt eine Anfang 20 jährige hat sich in Ihn und nicht in seine Brieftasche verliebt dann Glaubt er auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet und lässt sich davon nicht abbringen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #3  

Member

Nur ganz allgemein , zur Absicherung würde ich unbedingt eine Anwalt aufsuchen
Übersicht mit KI



Die Absicherung beim Hausbau mit einer thailändischen Partnerin erfolgt primär durch vertragliche Fixierung von Rechten, da Ausländer kein Land besitzen dürfen
. Wesentliche Maßnahmen sind ein 30-jähriger, registrierter Pachtvertrag (Leasehold), ein lebenslanges Nießbrauchrecht (Usufruct) und die separate Registrierung des Hauses auf den eigenen Namen. Ein thailändisches Testament sichert das Vermögen im Todesfall ab.
Wichtige Absicherungsmaßnahmen:
  • Grundstückspacht (Leasehold): Ein Pachtvertrag über 30 Jahre, der im Grundbuchamt (Land Office) eingetragen wird, ist die sicherste Basis.
  • Nießbrauch (Usufruct): Die Eintragung eines lebenslangen Wohn- und Nutzungsrechts beim Grundbuchamt schützt vor Räumung, auch wenn die Partnerin das Land verkauft.
  • Hausbesitz: Ein Ausländer kann Eigentümer des Gebäudes (Haus) sein, auch wenn das Land dem Thai-Partner gehört. Dies muss offiziell im Grundbuch festgehalten werden.
  • Ehevertrag/Testament: Ein thailändisches Testament sollte erstellt werden, um Erbansprüche zu klären und Probleme mit der Verwandtschaft der Partnerin zu vermeiden.
  • Darlehensvertrag (Mortgage): Sie können sich die Finanzierung des Hauses als Hypothek auf den Namen Ihrer Frau im Grundbuch eintragen lassen.
Risikominimierung beim Bau:
  • Zahlungen: Ratenzahlungen an die Baufirma nur nach Baufortschritt (Meilensteine) leisten.
  • Vertrag: Detaillierter Bauvertrag, idealerweise zweisprachig (Thai/Englisch oder Deutsch), mit Schiedsklausel.
Versicherung:
  • Eine All-Risks-Hausversicherung schließt Gebäude- und Hausratversicherung ein, was bei Schäden durch Naturkatastrophen essenziell ist.
Es wird dringend empfohlen, einen unabhängigen thailändischen Anwalt hinzuzuziehen, um die Verträge (wie den 30+30+30 Pachtvertrag) rechtssicher zu gestalten.










 
        #4  

Member

Anwaltlicher Beistand ist dringend zu empfehlen.
Bei meinem Erstgespräch mit meiner Anwältin habe ich z.B. auch gelernt das nicht jedes Stück
Land einen entsprechenden Titel hat um es pachten oder darauf zu bauen zu können.
Schlussendlich kommt es auf die Lage an.
Wenn Du ein Grundstück mit Haus mit Vertrag, Testament und allem hast, wenn rings um Dich
herum nur Bekannte, Freunde und Familie von ihr wohnen ist es egal welche Titel Du hast.
Glücklich wirst Du dort nicht mehr.
 
        #5  

Member

Wer mit Anfang 60 noch so Blauäugig ist,dem sollte man seinen Willen lassen!

Denn er ist ja wohl volljährig,oder?

Und ein Nutzungsrecht, ist auch keine "Lebensversicherung",geschweige eine "Sicherheit" für eine älteren Herrn..!!!
 
        #6  

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Finde es trotzdem toll von @oldsleepi das er versucht Ihn zu retten
 
        #7  

Member

Danke an @Ostwind . Kann dir irgendwie kein Like geben. Ich denke mal die Kombination Erbpacht fürs Grundstück und Eigentümer fürs Haus wäre seine beste Option, alles mit Eintrag ins Grundbuch. Mal sehen ob er sich dazu überreden lässt oder wieder auf Stur schaltet.
 
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