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VE ist bei einem Besuchervisum immer verpflichtend, vollkommen egal, wie der Background des Antragsstellers ist. Grundbesitz, Firma, Vermögen, also die Frage, ob man für die Reiseaufwendungen selbst aufkommen kann, ist nur bei einem Touristenvisum relevant. Das will sie ja aber nicht, sondern du lädst sie zu Besuch bei dir ein.
Das was Pilo meint mit Grundbesitz, Kinder, festem Job, usw. hat bei einem Besuchervisum nichts mit der Finanzierung der Reise zu tun, sondern nur mit dem Nachweis der Rückkehrwilligkeit. Das musst du unterscheiden. Für ein Besuchervisum braucht sie keine Geldmittel, um die Reise zu finanzieren, wenn du sie einlädst, aber sie muss ihre Verwurzelung im Heimatland glaubhaft machen. Und hier sind Haus, eigene Firma und Kind natürlich sehr starke Argumente; Bewilligung des Visums also sehr wahrscheinlich.
Das was Pilo meint mit Grundbesitz, Kinder, festem Job, usw. hat bei einem Besuchervisum nichts mit der Finanzierung der Reise zu tun, sondern nur mit dem Nachweis der Rückkehrwilligkeit. Das musst du unterscheiden. Für ein Besuchervisum braucht sie keine Geldmittel, um die Reise zu finanzieren, wenn du sie einlädst, aber sie muss ihre Verwurzelung im Heimatland glaubhaft machen. Und hier sind Haus, eigene Firma und Kind natürlich sehr starke Argumente; Bewilligung des Visums also sehr wahrscheinlich.
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