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Wie geht man genau vor?
Zeitsparend,meine ich.
Die Botschaft in FFt sagt folgendes:
B. Rechtskräftige Registrierung der Ehe sowie Änderung des Familienstandes und des Nachnamens im Hausregister in Thailand
Übersetzung der legalisierten Heiratsurkunde von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische (Geben Sie dem Übersetzer eine Kopie Ihres Hausregisters oder Ihres Personalausweisses, damit der Übersetzer Ihren Namen richtig in Thai übertragen kann.)
Die Heiratsurkunde und die Übersetzung müssen beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt/M beglaubigt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 30,- Euro (in Bar).
Die vom Generalkonsulat beglaubigten Dokumente (aus Schritt 2) müssen bei:
Legalization Division
Department of Consular Affairs
Ministry of Foreign Affairs
123 Caengwatthana Road, Lak Si
Bangkok 10210, Thailand
Tel. +66 2 575 1056-59
Fax +66 2 5751054
zur Endbeglaubigung vorgelegt werden. Hierbei muss eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Ehemannes vorgelegt werden.
Die endbeglaubigten Dokumente (aus Schritt 3) können anschließend bei der zuständigen Heimatbehörde in Thailand vorgelegt werden: zur Registrierung der in Deutschland geschlossenen Ehe sowie zur Änderung des Familienstandes und Änderung des Nachnamens im Hausregister.
Dann wäre folgendes noch wichtig:
!!Achtung!!
Bitte beachten Sie, dass - falls die Ehefrau nach der Heirat den Namen des Ehemannes annimmt - für die Änderung des Nachnamens seit kurzem die Zustimmung des Ehemannes benötigt wird. Der Vordruck der Einverständniserklärung ist beim Generalkonsulat erhätlich.
Die Unterschrift muss persönlich vor dem Thailändischen Generalkonsulat geleistet werden. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 15,- Euro.
Anhand des geänderten Hausregisters können Sie bei der zuständigen Heimatbehörde einen neuen Personalausweis beantragen. Dieser Antrag ist persönlich zu stellen.
Anmerkungen
Normalerweise ist die Namensänderung innerhalb von 90 Tagen nach der Eheschließung im thailändischen Hausregister vorzunehmen. Eine verspätete Namensänderung ist jedoch möglich. Für Thailänderinnen, die in Deutschland geheiratet und den Namen des Ehemannes als Ehenamen annehmen, kann die Namensänderung anhand einer Vollmacht, falls sie aus persönlichen Gründen nicht nach Thailand fliegen können, durchgeführt werden (s. dazu "Vollmachtserteilung").
Die Namensänderung im thailändischen Hausregister ist sehr wichtig, zum Beispiel für den Antrag auf einen E-Pass. Ist der Name der Frau noch nicht geändert, wird der E-Pass auf den Mädchennamen bzw. auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung beim Zentralregisteramt registrierten Namen ausgestellt. Die Namensänderung im Reisepass in herkömmlicher Form ist nur vorübergehend und gilt nicht als registriert.
Hm.
Ne Menge lauferei.
Also zuerst nach FFt,alles erledigen,dann ab nach BKK,zur Legalization Division.
Wie lange dauert da so eine Bearbeitung?
Dann müüsen!!! wir zur ihrem Amhere in die Wallachei hin?
Dort bekommt sie dann ihren Reisepass mit Namen,neue ID Card?
Hab ich das richtig verstanden?
Stefan???
Zeitsparend,meine ich.
Die Botschaft in FFt sagt folgendes:
B. Rechtskräftige Registrierung der Ehe sowie Änderung des Familienstandes und des Nachnamens im Hausregister in Thailand
Übersetzung der legalisierten Heiratsurkunde von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische (Geben Sie dem Übersetzer eine Kopie Ihres Hausregisters oder Ihres Personalausweisses, damit der Übersetzer Ihren Namen richtig in Thai übertragen kann.)
Die Heiratsurkunde und die Übersetzung müssen beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt/M beglaubigt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 30,- Euro (in Bar).
Die vom Generalkonsulat beglaubigten Dokumente (aus Schritt 2) müssen bei:
Legalization Division
Department of Consular Affairs
Ministry of Foreign Affairs
123 Caengwatthana Road, Lak Si
Bangkok 10210, Thailand
Tel. +66 2 575 1056-59
Fax +66 2 5751054
zur Endbeglaubigung vorgelegt werden. Hierbei muss eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Ehemannes vorgelegt werden.
Die endbeglaubigten Dokumente (aus Schritt 3) können anschließend bei der zuständigen Heimatbehörde in Thailand vorgelegt werden: zur Registrierung der in Deutschland geschlossenen Ehe sowie zur Änderung des Familienstandes und Änderung des Nachnamens im Hausregister.
Dann wäre folgendes noch wichtig:
!!Achtung!!
Bitte beachten Sie, dass - falls die Ehefrau nach der Heirat den Namen des Ehemannes annimmt - für die Änderung des Nachnamens seit kurzem die Zustimmung des Ehemannes benötigt wird. Der Vordruck der Einverständniserklärung ist beim Generalkonsulat erhätlich.
Die Unterschrift muss persönlich vor dem Thailändischen Generalkonsulat geleistet werden. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 15,- Euro.
Anhand des geänderten Hausregisters können Sie bei der zuständigen Heimatbehörde einen neuen Personalausweis beantragen. Dieser Antrag ist persönlich zu stellen.
Anmerkungen
Normalerweise ist die Namensänderung innerhalb von 90 Tagen nach der Eheschließung im thailändischen Hausregister vorzunehmen. Eine verspätete Namensänderung ist jedoch möglich. Für Thailänderinnen, die in Deutschland geheiratet und den Namen des Ehemannes als Ehenamen annehmen, kann die Namensänderung anhand einer Vollmacht, falls sie aus persönlichen Gründen nicht nach Thailand fliegen können, durchgeführt werden (s. dazu "Vollmachtserteilung").
Die Namensänderung im thailändischen Hausregister ist sehr wichtig, zum Beispiel für den Antrag auf einen E-Pass. Ist der Name der Frau noch nicht geändert, wird der E-Pass auf den Mädchennamen bzw. auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung beim Zentralregisteramt registrierten Namen ausgestellt. Die Namensänderung im Reisepass in herkömmlicher Form ist nur vorübergehend und gilt nicht als registriert.
Hm.
Ne Menge lauferei.
Also zuerst nach FFt,alles erledigen,dann ab nach BKK,zur Legalization Division.
Wie lange dauert da so eine Bearbeitung?
Dann müüsen!!! wir zur ihrem Amhere in die Wallachei hin?
Dort bekommt sie dann ihren Reisepass mit Namen,neue ID Card?
Hab ich das richtig verstanden?
Stefan???