Member hat gesagt:
Einen Erfahrungsbericht von einem Member zur Erlangung eines Schengen-Visums fände ich sehr interessant. Wer hat so etwas vor kurzem gemacht, und ist bereit, uns an seinen Erfahrungen teilhaben zu lassen?
Nachdem ich den Visarun erst vor 2 Wochen durchgemacht habe (ablehnung des Visums - wußte ich bereits vorher, nur meine Frau weiß ja ales besser), hier mein Erlebnis diesbezüglich:
Ich habe mir die Internetadresse der österreichischen Botschaft rausgesucht und per email um detaillierte Informationen zur Erlangeung eines Besuchsvisums angesucht. Diese wurden mir innerhalb von 48 Stunden übermittelt.
Folgende Dinge wurden benötigt (Österreichische Angaben
1. beglaubigte Verpflichtungserklärung (auch Einladung genannt)
diese wird in Österreich auf jedem Bezirksgericht beglaubigt. Kostenpunkt € 18,--. Mitzunehmen sind Meldezettel und Reisepaß des Einladers.
2. aktueller Grundbuchauszug
Kostenpunkt: € 9,--.
Sollte jemand weder ein Eigentumshaus noch eine Eigentumswohnung haben, so ist eine Kopie des Mietvertrages vorzulegen.
3. Lohn- oder Gehaltsbestätigung der letzten 3 Monate
empfehlenswert sind zusätzlich Kopien der letzten 3 Gehalts- bzw. Lohnzetteln.
4. Kopie des Meldezettels
5. Kopie des Reisepasses
Bei der Botschaft sind zusätzlich folgende beglaubigte Unterlagen des Einzuladenden (in diesem Fall natürlich von Deiner Maus) vorzulegen:
1. Reisepaß
2. Arbeitsbestätigung
empfehlenswert ist hier der Hinweis des Arbeitgebers, dass dieser einen schönen Urlaub wünscht und hofft, dass die Mitarbeitern nach Beendigung des Urlaubes wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt.
3. eine Kopie des Grundbuchauszuges von etwaigen Grundstücken oder Häusern.
4. Ein vollständig und inhaltlich korrekt ausgefüllter Antrag. Jede Frage muss vollständig und richtig beantwortet werden. Für Reisende unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung von den Erziehungsberechtigen vorgelegt werden.
5. • Passfoto (5 x 3 cm)
hier noch die Informationen der Botschaft:
Informationen an Gastgeber, die Freunde oder Verwandte nach Österreich einladen
Die Botschaft gibt nachstehende Hinweise zur Beantragung eines Visums zu Besuchszwecken und weist gleichzeitig darauf hin, dass fallweise zusätzliche Unterlagen erbeten werden können. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 5 Arbeitstagen. Die Botschaft bittet um Verständnis dafür, dass die Antragstellung durch den Gast persönlich erfolgen muss. Es können nur Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen angenommen werden.
Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung von dem eingeladenen Gast vorgelegt werden. Ohne vollständige Unterlagen kann ein Antrag nicht bearbeitet werden. Dokumente, die dem Antragsteller nach Antragstellung zu retournieren sind, sind im Original und mit einer Kopie vorzulegen:
• Ein vollständig und inhaltlich korrekt ausgefüllter Antrag. Jede Frage muss vollständig und richtig beantwortet werden. Für Reisende unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung von den Erziehungsberechtigen vorgelegt werden.
• Passfoto (5 x 3 cm)
• Gültiger Reisepass oder Reisedokument, das von allen Schengen-Staaten anerkannt wird und mindestens noch drei Monate nach Ablauf des Visums gültig ist.
• Finanzierungsnachweis: eine gerichtlich/notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung vom Einlader (erhältlich bei der Botschaft und der örtlich zuständigen Fremdenpolizei im Inland) plus aktuellem Einkommensnachweis der unmittelbar voran gegangenen drei Monate plus eine Kopie dessen Reisepasses (Personalienseite) plus eine Kopie des Mietvertrags oder Grundbuchsauszugs des E i n l a d e r s .
• Nachweis des Reiseweges, z.B. Flugreservierung über Hin- und Rückflug. Eine Reservierung ist ausreichend, um dem Gast im Falle einer Ablehnung unnötige Kosten zu ersparen.
• Nachweis über ausreichende Kranken-/ Unfallversicherung für die Zeit des Aufenthaltes in den Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro oder 1.500.000 Baht samt Deckung einer Rückführung. Eine Liste anerkannter Versicherungsunternehmen ist auf Anfrage erhältlich.
• Nachweis über Gründe, die für eine Rückkehr des Gastes nach dem beantragten Aufenthaltszeitraum sprechen. Diese Gründe sind von Fall zu Fall verschieden und können nicht erschöpfend aufgezählt werden. In Betracht kommen u. a.:
- frühere Aufenthalte in den Schengener Staaten
- wirtschaftliche Gründe: für selbständige Personen: Gewerbelizenz, Steuernachweise etc. für unselbständig Beschäftigte: Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsnachweis, Urlaubsberechtigung etc.
- familiäre Beziehungen in Thailand zu Ehepartner und/oder Kindern, welche im Haushalt des/der Antragstellers/in leben.
Bitte beachten Sie, daß bei Erwachsenen die Beziehung zu den Eltern und Geschwistern kein Nachweis darstellt. Auch eine Erklärung oder eidesstattliche Versicherung des Einladers kann keine Gewähr für die Rückkehrbereitschaft nach Thailand dokumentieren.
Hier die Verpflichtungserklärung:
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG (PRIVAT)
Ich
(Familienname) (Vorname) (Geburtsdatum)
(Staatsangehörigkeit) (Beruf) (Wohnadresse)
lade meine(n)________________________________________________________
(Bezug zum Eingeladenen)
Herrn/Frau
(Familienname) (Vorname)
geboren am , wohnhaft in
Herrn/Frau
(Familienname) (Vorname)
geboren am , wohnhaft in
Herrn/Frau
(Familienname) (Vorname)
geboren am , wohnhaft in
zu einem Besuch in der Dauer von zu mir ein.
Ich verpflichte mich, für den Unterhalt und die Unterkunft der eingeladenen Person(en) aufzukommen. Ich verpflichte mich weiters, der Republik Österreich, den Ländern, Gemeinden und anderen öffentlichen Rechtsträgern alle Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit der Einreise, dem Aufenthalt – auch wenn dieser aus welchen Gründen immer über den Zeitraum der Einladung hinausgeht – und der Ausreise sowie allfälliger fremdenpolizeilicher Maßnahmen entstehen, binnen 14 Tagen ab Zahlungsaufforderung bei sonstiger gerichtlicher Geltendmachung zu bezahlen.
, am
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
HINWEISE
1) Durch diese Verpflichtungserklärung sind beispielsweise auch Kosten für Fürsorgeleistungen und Aufwendungen für medizinische Betreuung erfasst.
2) Erforderliche Beilagen zur Verpflichtungserklärung: Kopie des öst. Reisepasses oder Stb-Nachweises, bzw. Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungsbewilligung des Einladenden, ein aktueller Einkommensnachweis der letzten drei Monate, aktueller Auszug aus dem Melderegister des Einladenden
3) Die Unterschrift muss gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.
4) Die Verpflichtungserklärung ist der Botschaft im Original vorzulegen.
bei uns war die Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit das große problem, denn wenn jemand keine Arbeitsbestätigung vorlegen kann (für das familiär bewirtschaftete Reisfeld ist diese leider nicht verfügbar) und die beiden eigenen Kinder bereits erwachsen sind, ist es leider nicht möglich ein Visum zu bekommen.
sollten noch weitere Fragen vorhanden sein, werde ich diese gerne beantworten.
ciao
nici 8)