Staatsangehörigkeit.Wann Entscheidung?Was ist erlaubt?

  • Ersteller
        #1  

Member

Hab da mal ne Frage:
Mein Sohn ist ja deutscher und gleichzeitig Thailändischer Staatsangehöriger.
Wie verhält es sich,wenn er 18 Jahre alt wird?
Muß er dann zwingend entscheiden,welche Staatsbürgerschaft er behalten und welche abgeben muß?
Durch Geburt ist er ja automatisch Deutscher geworden,da deutscher Vater.
Thai..da in Thailand geboren und thailändische Mutter.
So.
Da Deutschland ja keine doppelte Staatsbürgerschaft duldet,muß er dann eine abgeben?
Es gibt aber doch auch Ausnahmen,wie einem anderen Forum zu entnehmen ist. :hehe:
Nein,nicht das seichte vom Chang :mrgreen:
Wie verhält sich das als Mehrstaater?
Muß er seinen Wehrdienst und wenn in welchem Land leisten?
Was ist mit Landerwerb?
Solang er Thailänder ist,kann er das ja.
Zb könnte ich bei einem Lottogewinn :wink0: ja Land auf seinen Namen kaufen und eintragen lassen.
Was aber,wenn er die Thailändische Staatsbürgerschaft abgeben muß,da er lt. deutschem Recht nicht 2 Staater sein kann.Wer bekommt dann das Land?
Der Staaat?
Fragen über Fragen..
Wer weiß Antworten?
 
        #2  

Member

laut meinem bescheidenem wissen über diese problematik.........verhält es sich so das dein sohn oder ihr euch bis zum 18 entscheiden müsst welcher nationalität er angehören soll......

mit allen dazu gehörigen rechten und pflichten.............so kenn ich es....

jedoch kann sich das ja auch schon wieder geändert haben.......denn was ist hier schon von beständigkeit .........



gruss rudi........................ps lotto gewinn..........na dann viel glück :mrgreen:
 
        #3  

Member

Also wenn er mit 18 sich entscheiden muss welche Staatsbürgerschaft er annehmen muss, dürfte wohl klar sein das er sich für die Deutsche entscheidet :yes: :wink0:
 
        #4  

Member

Norbie:
Titel des Threads geändert,war mißverständlich.
Es wurde in einem anderen Forum behauptet,daß er beide behalten könnte,wenn die Eltern verschiedener Nationalität seien. :?
 
        #6  

Member

OK,
muß mich berichtigen, es gilt

ungültiger Link entfernt

Ist ein Elternteil Deutscher, bleibt das Kind sein Leben lang Deutscher und muß sich nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

Sind beide Eltern jedoch Thai, und leben unbefristet in Deutschland,
gilt für ihr Kind das Geburtsortprinzip

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/staatsangeh/einbuerg/51874/geburt.html


In diesem Fall wird nach dem StA-Gesetz dem Kind mit 2 Staatsbürgerschaften die Pflicht auferlegt, sich bis zum 23 Lebensjahr zu entscheiden.

Tut es gar nichts, verliert es die deutsche Staatsangehörigkeit.

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1153494/index.html

Nur in Ausnahmefällen muß sich das Kind (zw. 18 und 23) nicht für
eine Staatsbürgerschaft entscheiden,
wenn die Ausnahme des
§ 12 StAG - Hinnahme von Mehrstaatigkeit
vorliegt.

Ob jedoch bei Thailand grundsätzlich dieser Ausnahmegrund vorliegt, ist sehr strittig, und wird auch in keinem Fachforum bislang abschließend beantwortet.

Im Forum
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1170070379/8

sind Mitarbeiter von Ausländerämtern aktiv, und auch andere Spezialisten, die sich um nichts anderes kümmern,
aber selbst da...

Deshalb sollte niemand riskieren, durch Nichtstun mit dem 23. Lebensjahr die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren,
sondern sich vorher mit der Behörde in Verbindung setzen, und alles schriftlich festhalten,

damit man später nicht im Regen steht.

Das Kind müßte formell den Antrag auf Ausbürgerung aus der th. Staatsangehörigkeit stellen,
wenn aber
Wenn nach spätestens 3 Jahren nach Antragstellung nichts passiert ist, sollte die
Behörde gem. § 12 (1) Nr. 3 StAG, dritte Alternative, die Akten schließen und
dauernde Mehrstaatigkeit hinnehmen.
 
        #7  

Member

ungültiger Link entfernt

Super Leebanon.
Aber nun zum Militärdienst.Was passiert da?
Aber diese Frage eilt nicht wirklich :yes:
Grund und boden darf er dann wohl auch behalten..

Zitat:

Kinder, die nach dem Geburtsrecht Deutsche werden und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erwerben, müssen sich nach der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden (sog. "Optionsmodell":(

Erklären sie, dass sie die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen, verlieren sie die deutsche. Gleiches gilt, wenn die Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres gar keine Erklärung abgeben. Entscheiden sie sich für die deutsche Staatsangehörigkeit, so müssen sie grundsätzlich bis zum 23. Lebensjahr nachweisen, dass sie die andere Staatsangehörigkeit verloren haben.

.......

Das gilt aber nicht für unsere Kinder,da sie die Staatsangehörigkeit nicht durch Geburtsrecht sondern durch Abstammung erworben haben.
Ich danke hier Mäau aus dem Isaanforum für seine Antwort. :hehe:
Geht doch...
 
        #8  

Member

Militärdienst in Deutschland, wie jeder andere auch, bz Rotes Kreuz,

in Thailand (inoffiziel - freikaufen )

aus dem Bauch heraus 8)
 
        #9  

Member

wenn er in Thailand nicht im Tabien Baan steht - kann er solange in Thailand bleiben, wie er möchte, da dann ja das Amphoe keine Vorladung an ihn senden kann, da er dort nicht bekannt ist.
Ebenso gilt dies für D - ist er in D gemeldet, dann wird er auch vorgeladen.

gerade woanders gelesen
 
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