Member
Hab da mal ne Frage:
Mein Sohn ist ja deutscher und gleichzeitig Thailändischer Staatsangehöriger.
Wie verhält es sich,wenn er 18 Jahre alt wird?
Muß er dann zwingend entscheiden,welche Staatsbürgerschaft er behalten und welche abgeben muß?
Durch Geburt ist er ja automatisch Deutscher geworden,da deutscher Vater.
Thai..da in Thailand geboren und thailändische Mutter.
So.
Da Deutschland ja keine doppelte Staatsbürgerschaft duldet,muß er dann eine abgeben?
Es gibt aber doch auch Ausnahmen,wie einem anderen Forum zu entnehmen ist.
Nein,nicht das seichte vom Chang
Wie verhält sich das als Mehrstaater?
Muß er seinen Wehrdienst und wenn in welchem Land leisten?
Was ist mit Landerwerb?
Solang er Thailänder ist,kann er das ja.
Zb könnte ich bei einem Lottogewinn ja Land auf seinen Namen kaufen und eintragen lassen.
Was aber,wenn er die Thailändische Staatsbürgerschaft abgeben muß,da er lt. deutschem Recht nicht 2 Staater sein kann.Wer bekommt dann das Land?
Der Staaat?
Fragen über Fragen..
Wer weiß Antworten?
Mein Sohn ist ja deutscher und gleichzeitig Thailändischer Staatsangehöriger.
Wie verhält es sich,wenn er 18 Jahre alt wird?
Muß er dann zwingend entscheiden,welche Staatsbürgerschaft er behalten und welche abgeben muß?
Durch Geburt ist er ja automatisch Deutscher geworden,da deutscher Vater.
Thai..da in Thailand geboren und thailändische Mutter.
So.
Da Deutschland ja keine doppelte Staatsbürgerschaft duldet,muß er dann eine abgeben?
Es gibt aber doch auch Ausnahmen,wie einem anderen Forum zu entnehmen ist.
Nein,nicht das seichte vom Chang
Wie verhält sich das als Mehrstaater?
Muß er seinen Wehrdienst und wenn in welchem Land leisten?
Was ist mit Landerwerb?
Solang er Thailänder ist,kann er das ja.
Zb könnte ich bei einem Lottogewinn ja Land auf seinen Namen kaufen und eintragen lassen.
Was aber,wenn er die Thailändische Staatsbürgerschaft abgeben muß,da er lt. deutschem Recht nicht 2 Staater sein kann.Wer bekommt dann das Land?
Der Staaat?
Fragen über Fragen..
Wer weiß Antworten?