TH --> AT Thailänderin mit Schengenvisum in Österreich nach Italien nehmen (Haftung)

        #11  

Member

Member hat gesagt:
P.S.: Meines Erachtens trägt der Antragsteller der Verpflichtungserklärung die volle Verantwortung!!!!!
meine Rede!
und Bürgen wirst du würgen. Also Vorsicht!
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
meine Rede!
und Bürgen wirst du würgen. Also Vorsicht!

Der Wisch heisst ja nicht umsonst Verpflichtungserklaerung

"Damit erklärt sich die Einladerin/der Einlader bereit, für alle Kosten aufzukommen, die öffentlichen Rechtsträgern durch den Aufenthalt der Visumwerberin/des Visumwerbers, auch wenn dieser über den Zeitraum der Einladung hinausgeht, entstehen könnten."

Der schlimmste Fall waere der Freund und das Maedel stellen irgendwas an oder es passiert was, da wird sich erstmal an den Einlader gewandt, dann koennte es evtl. soweit kommen das der Einlader sich das Geld vom Freund wieder holt...
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Der schlimmste Fall waere der Freund und das Maedel stellen irgendwas an oder es passiert was, da wird sich erstmal an den Einlader gewandt, dann koennte es evtl. soweit kommen das der Einlader sich das Geld vom Freund wieder holt...

Das ändert aber nichts an der Tatsache das sie eine Krankenversicherung hat.

Wir mussten die ja auch schon in Anspruch nehmen. Da hat meine Freundin mit der Krankenkasse abgerechnet.

Aber halt nur eine Krankenversicherung.

Der Typ muß schon extrem blauäugig sein so etwas zu machen. Denn wie ihr schon geschrieben habt tritt er für alle anderen Kosten ein.

Das ist alles sehr verwirrend warum macht der Vater das nicht?

Der TO ist jedenfalls fein raus.
 
        #14  

Member

Freund laesst sie mal auf einer leeren Strasse ans Steuer, sie faehrt trotzdem jemanden an, glaube nicht das seine KFZ/Haftpflicht Versicherung zahlt.
Nachdem die Personalien aufgenommen wurden "Moment die lady gehoert ja nicht hierhin, die wurde doch von xyz aus abc eingeladen..."
Der Einlader darf zahlen, aber wird doch versuchen die Kohle vom Freund wieder zu holen?
 
        #15  

Member

Hallo!
Mit Gesetzen ist es so eine Sache......
Im Grunde genommen dienen sie doch auch dazu, daß Vater Staat auf alle Fälle aus dem Schneider ist! Klar regeln sie auch mehr oder weniger das Zusammenleben der Mitbürger. Aber meine Erfahrungen haben gezeigt, daß man wenns hart auf hart kommt meist allein mit heruntergelassenen Hosen auf weiter Flur dasteht! Da hört man nur ein Schneidiges:" Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Man sollte es sich zweimal überlegen, wen man einlädt und was man unterschreibt! Da gibt es die abenteuerlichsten Geschichten!
Und mein alter "Freund" Murphy wartet nur auf seine Gelegenheit......
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
Das ist alles sehr verwirrend warum macht der Vater das nicht?
weil er nicht die finanziellen Mittel für Mutter und Tochter aufbringen kann.
 
        #17  

Member

Danke an euch alle.

Scheint doch nicht so einfach zu sein. Das Mädel ist natürlich volljährig.

Der Stiefvater wollte die Tochter nicht nach Österreich holen. Deshalb hat die Mutter irgend jemand gebeten sie einzuladen, da er wie er mir sagte nichts mit ihr zu tun haben wolle und ich sie bei mir dort behalten könnte sofern er aus der Haftung raus wäre.

Ich muss mich nochmals informieren wer genau diese Einladung und das Visum hemacht hat.

Member hat gesagt:
Ist die Frage auf dich bezogen? Da du keine Erklärung abgegeben hast, gibt's auch keine Haftungsrisiken für dich.

Ich dachte es gäbe evtl. eine Möglichkeit um sie nochmals separat zu “Versichern” um diesen Bürge oder Einlader bei möglichen Vorkommnisen zu schützen.
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Ich verstehe den Vater. Die Haftung betrifft nicht nur einen Unfall sondern jeden Blödsinn den ihr vielleicht anstellt. Ist sie volljährig? Ich als Vater würde sie in den nächsten Flieger nach Hause setzen und der Lover soll ein eigenes Visum machen.
Ein weiter Aspekt ist die Übergrenzbringung nach Südtirol da kommt man leicht in den Verdacht des Menschenhandels.

Ich kann die Sicht des Stiefvaters ebenfalls nachvollziehen. Deswegen würde ich gerne eine Lösung finden um die Familie/Einlader vor Haftung zu schützen, sollte diese Möglichkeit bestehen.

Ich habe mir zuvor keine Gedanken darüber gemacht. Sie sagte nur sie wäre in Österreich bei ihrer Familie und über weiteres habe ich mir keine Gedanken gemacht.
 
        #19  

Member

Gibt's in Österreich keine private Haftpflichtversicherung?
 
        #20  

Member

eine Haftpflichtversicherung für Nichthaftung einer Verpflichtungserklärung? Wie wäre es mit einer Diebstahlsversicherung falls du bei einem Einbruch erwischt wirst?
 
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