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Letzte Aktualisierung: 30.01.2009
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So gibt`s das ersehnte Visum
Immigration-Regelungen für Urlauber, Residenten und Geschäftsleute
Die Einwanderungsbehörde (Immigration) hat mehrere Visum-Bestimmungen geändert. Urlauber können weiterhin unterschiedliche Visa beantragen – jenach geplanter Aufenthaltsdauer. Vor Ablauf des Visums besteht nach wie vor
die Möglichkeit, in einem Büro der Immigration eine Verlängerung zu beantragen.

Visa-on-arrival: Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Pass einreisen. Bei der Ankunft auf dem Flugplatz gibt`s ohne Gebühr ein 30-Tage-Visum, bei der
Einreise auf dem Landweg sind es nur 15 Tage. Das Visa-on-arrival kann bei der Immigration um sieben Tage verlängert werden. Die Kosten betragen wie bei allen Visa-Arten 1.900 Baht. Die Bestimmung, dass sich Ausländer mit einem Visa-on-arrival maximal nur 90 Tage im Land aufhalten dürfen, wurde ersatzlos gestrichen.

Touristenvisum: Für einen längeren Aufenthalt in Thailand kann bei Botschaften und Konsulaten ein Touristenvisum beantragt werden. Dieses Visum ist maximal 60 Tage gültig, kann aber um weitere 30 Tage verlängert werden.

Non-Immigrant-Visum: Das ebenfalls nur von Botschaften und Konsulaten ausgestellte Non-Immigrant-Visum „O“ ist 90 Tage gültig. Es kann um weitere 7 Tage verlängert werden. Eine weitere Option ist das ein Jahr gültige Non-Immigrant-Visum mit „Multiple Entries“. Damit kann man mehrmals aus- und einreisen. Dieses Visum bietet sich Ausländern an, die kein Jahresvisum beantragen können, in Thailand aber ein Jahr oder länger leben wollen. Das trifft auf Frauen und Männer zu, die das für ein Retirement-Visum erforderliche Alter von 50 noch nicht erreicht haben und auch nicht über einen legalen Job Arbeitsgenehmigung und Jahresvisum beantragen können.

Retirement-Visum: Über 50-jährige Ausländer können ein Retirement-Visum beantragen, das aber nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Neben dem ausgefüllten Formblatt T.M. 7 mit einem aktuellen Foto müssen der Reisepass mit einem Non-Immigrant-Visum „O“ und Kopien der einzelnen Seiten, eine Bankbestätigung für ein Konto über mindestens 800.000 Baht und Kopien des Bankbuches oder eine Bestätigung der Botschaft über eine monatliche Rente von mindestens 65.000 Baht zuzüglich einer Erklärung der Bank über den Eingang der Rente eingereicht werden. Möglich ist, das monatliche Einkommen mit dem auf einem Bankkonto stehenden Betrag zu verrechnen, wenn die Addition jährlich mindestens 800.000 Baht ergibt. Der Geldbetrag muss mindestens 60 Tage vor dem Visum-Antrag eingezahlt worden sein. Ist im Bankbuch auch der Name der Frau eingetragen, muss eine Kopie der Heiratsurkunde beigelegt werden. Sicherheitshalber sollten von der thailändischen Frau unterzeichnete ID-Card und Hauspapiere mitgebracht werden.

Familien-Visum: Neben den wie beim Retirement-Visum erforderlichen Dokumenten erwartet die Immigration bei einem Antrag auf ein Familien-Visum (für mit einer Thai verheiratete Ausländer) eine Kopie der ID-Card der Ehefrau, der Hauspapiere und der Heiratsurkunde. Darüber hinaus muss sich
die Ehefrau bei der Antragstellung einem Interview stellen. Zudem kündigt die Behörde einen Hausbesuch an. Die Beamten lassen sich von thailändischen Nachbarn bestätigen, dass der Ausländer und seine Frau tatsächlich unter der angegebenen Adresse gemeinsam wohnen.
Verheiratete brauchen eine Bankbestätigung über einen Kontostand von mindestens 400.000 Baht oder eine Bestätigung der Botschaft über eine monatliche Rente von mindestens 40.000 Baht einschliesslich einer Erklärung der Bank über den Eingang der Rente. Auch für dieses Visum können Rente und Geldbetrag auf einem Bankkonto zu 400.000 Baht addiert werden. Der Geldbetrag muss mindestens 60 Tage vor dem Visum-Antrag eingezahlt worden sein. Da die Genehmigung des Jahresvisums mehrere Monate dauert, muss der Antragsteller mit weiteren Kontrollen rechnen.

Business-Jahresvisum: Wer in Thailand eine Arbeitsgenehmigung und ein Business-Jahresvisum erhalten möchte, muss mit einem auf einem Konsulat oder einer Botschaft im Ausland erhaltenen Non-Immigrant-Visum “B” einreisen. Das “B” gibt’s nur, wenn der Passinhaber nachweisen kann, dass ihn eine thailändische Firma als ausländische Fachkraft einstellen will, er in ein Geschäft investieren möchte oder ein Antrag auf Arbeitsgenehmigung bereits gestellt worden ist. Die Immigration erwartet verschiedene Geschäftsdokumente sowie Gehaltsbescheinigung und Steuererklärung.
Da die Beamten der Immigration an der Soi 5 (Soi Post Office) in Pattaya-Jomtien über das Retirement-Jahresvisum entscheiden, muss von den Dokumenten nur jeweils eine Kopie mitgebracht werden. Das gilt nicht für das Familienvisum und Business-Visum. Da über diese Anträge die Zentrale in Bangkok befindet, fordert die Immigration alle Unterlagen in doppelter Ausfertigung bzw. Kopien.

Für alle Visa mit einer längeren Laufzeit gilt: Wer in dieser Zeit aus- und wieder einreisen möchte, muss bei der Immigration für jede Einreise ein Re-Entry beantragen. Es gibt auch Multiple-Re-Entries. Wer das Re-Entry vergisst, verliert seine Aufenthaltsgenehmigung. An der Grenze oder auf dem Flughafen gibt`s dann nur ein Visa-on-arrival.
Weitere Informationen im Internet unter: www.pattaya-immigration.org/ oder telefonisch unter 038.252.750.

• • • quelle thaipage.ch
 
        #2  

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da mach ich doch mal das famillienvisa
 
        #3  

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Der gleiche Bericht steht auch im aktuellen Farang!

Achtung! Was ganz böses neues! Wenn das so timmt.

Bei dem Jahresvisum und der Jahresaufenthaltsgenehmigung für Verheiratete und/oder Rentner soll angeblich eine Bankbestätigung über den Eingang der monatlichen Einkommen vorgelegt werden!

Das war bisher nicht so!

Der Einkommensnachweis genügte und man konnte sich die Rente weiter auf ein deutsches Konto überweisen lassen.

Auf der angegebenen Homepage der Immigration steht hiervon nichts.

Wäre schön, wenn da jemand, der gerade vor Ort ist, was Klärendes dazu erfahren könnte.

Ich habe eben eine entsprechende Mail an den FARANG geschickt.

Das wäre für viele eine böse Neuerung.
 
        #4  

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verheiratete müssen 400`000 baht auf einem thailändischen konto haben......

auch wenn man noch nicht 50 jahre alt ist klappt das ?

habs nicht ganz kapiert ??? :roll:
 
        #5  

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Frage zum Tourist visa multi entry also 3 einreisen.
Was gilt als arbeitsbescheinigung reicht da der Arbeitsvertrag oder muss man da einen neuen Antrag beim Arbeitgeber beantragen?
 
        #6  

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Glaube kaum. Da könnte einer ja irgend einen alten Arbeitsvertrag präsentieren.
 
        #7  

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Gehaltsabrechnung wird akzeptiert.
 
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