TH --> DE Verpflichtungserklärung bei der deutschen Botschaft in Bangkok

  • Ersteller
        #71  

Member

Das ist ja das was ich kritisiere. Dass jede Stadt da ihr eigenes Ding macht bzw machen muss und man das nicht bundeseinheitlich digitalisiert. Das würde ja auch immense Kosten sparen...

Bei der Einbürgerung wird das ja gerade probiert komplett digital bei einigen Städten. Kinder und Elterngeld funktioniert auch schon komplett digital.

Aufenthaltstitel geht halt nicht komplett digital da ja für die Karte Fingerabdrücke genommen werden müssen .

Trotzdem kann ich jeden empfehlen schaut dass ihr die PIN vom Perso habt erleichtert vieles. Und euren Damen bekommen auch einen PIN mit dem Aufenthaltstitel der funktioniert genauso.
 
        #72  

Member

Member hat gesagt:
Es gibt etwas Neues:
Ich bin dem Rat von @Ostwind gefolgt und habe eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.
Hier die etwas unverbindliche Antwort.
Besonders schön finde ich den letzten Satz: "Dieses Schreiben ist auch ohne Unterschrift gültig" :)
Da ich aber damit eigentlich nichts anfangen kann habe ich es jetzt an die Deutsche Botschaft in Bangkok geschickt und gefragt, ob sie denn jetzt auch Ausdrucke aus dem Internet ohne Unterschrift akzeptieren.
Anhang anzeigen Auswärtiges Amt 0204251.jpg
Schon Antwort bekommen von der deutschen Botschaft in Bangkok ob Sie jetzt endlich online Ausdrucke akzeptieren ?
 
        #73  

Member

Member hat gesagt:
Hier die etwas unverbindliche Antwort.
So unverbindlich ist es doch gar nicht , die Aussage steht doch das Sie Dokumente wie Rentenbescheid ,online Kontoauszüge auch ohne Unterschrift akzeptieren sollen und das der Botschaft auch so mitgeteilt haben .Wenn Du jetzt noch ein deutsches Konto hast auf das Deine regelmäßigen Einkünfte wie Rente,Pension etc gehen und Du das per Auszug nachweisen kannst sehe ich eigentlich keinen Versagensgrund für die Ausstellung einer Verpflichtung bei der deutschen Botschaft in Bangkok .Bin mal gespannt auf die Antwort der Botschaft ,die Frage ist nur dann noch ob Du zeitnah auch einen Termin ergattern kannst ,da gibts ja wie berichtet auch Probleme.
Viel Glück Wolfgang und berichte mal was dabei rauskommt .


Warum einige hier allerdings immer hier am Thema Verpflichtungserkärung bei der deutschen Botschaft in Bangkok vorbeiposten kann ich nicht nachvollziehen .Es geht hier nicht um die Ausstellung und die Probleme bei der Austellung der Verpflichtungserklärung in Deutschland ,das ist auch für den TO nicht hilfreich und sollte in einem eigenen Thread abgehandelt werden .
 
Zuletzt bearbeitet:
        #74  

Member

Member hat gesagt:
Schon Antwort bekommen von der deutschen Botschaft in Bangkok ob Sie jetzt endlich online Ausdrucke akzeptieren ?
Nein! Das wird wohl noch dauern. Aber ich werde es hier posten wenn etwas kommt
Member hat gesagt:
So unverbindlich ist es doch gar nicht
Ich finde schon!
Das Auswärtige Amt hat die Botschaft beraten.
Ich weiß ja nicht wie Beratungsresistent die sind. Ich hätte mir jetzt gewünscht dass da "angewiesen" steht.
 
        #75  

Member

Man könnte ja auch einmal out-of-the-box denken, wenn etwas komplett sinnloses gefordert wird, das überdies nicht auf normalem Weg zu bekommen ist.

Ich habe da schon kreative Lösungen gefunden (in anderen Fällen), wenn ich mir sicher war, damit niemanden zu betrügen oder zu schädigen.
 
        #76  

Member

Jetzt habe ich eine Antwort bekommen!
Ich finde das ganz schön unverschämt! Wie schon am Anfang gesagt: Die wollen das nicht machen! Oder hat schon mal jemand die Verpflichtungserklärung bekommen?
---------------------------
Vielen Dank für Ihre Nachrichten.
Wie ich Ihnen bereits im Januar 2025 mitgeteilt habe, steht es Ihnen selbstverständlich frei sich bezüglich einer Verpflichtungserklärung an die zuständige Ausländerbehörde an Ihrem deutschen Wohnsitz zu wenden, den Sie auch dem Petitionsausschuss gegenüber angegeben haben.

Sofern Sie trotz melderechtlichem und tatsächlichem Wohnsitz in xxxxx auf der Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Deutschen Botschaft bestehen möchten, wird die Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Fachreferat in der Zentrale des Auswärtigen Amtes und der für Ihr Anliegen zuständigen Ausländerbehörde nach Einreichung Ihrer entsprechenden Unterlagen für Ihren Einzelfall eine Lösung suchen, wo und durch wen die Bonitätsprüfung erfolgt.

Eine Prognose zur Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen nicht geben.
 
        #77  

Member

Member hat gesagt:
Warum einige hier allerdings immer hier am Thema Verpflichtungserkärung bei der deutschen Botschaft in Bangkok vorbeiposten kann ich nicht nachvollziehen .Es geht hier nicht um die Ausstellung und die Probleme bei der Austellung der Verpflichtungserklärung in Deutschland ,das ist auch für den TO nicht hilfreich und sollte in einem eigenen Thread abgehandelt werden .

Wenn ich den ganzen Thread richtig verstanden habe ...
Hat der TO einen Wohnsitz in Deutschland.
Dort und nur dort, mWn, muss die Verpflichtungserklärung abgegeben werden.
Die Botschaft in Bangkok ist aus meiner Sicht nicht zuständig.
Sollte kein Wohnsitz in D vorliegen, dann selbstverständlich.
 
        #78  

Member

Ich habe 2 Wohnsitze. Ich bin aber immer so etwa 8 Monate in Thailand. Da die Verpflichtungserklärung aber immer nur 6 Monate Gültigkeit hat habe ich gar keine andere Chance als sie in Bangkok zu machen.
Siehe auch hier:


"Als deutscher Staatsangehöriger mit nachweislichem gewöhnlichem Aufenthalt in Thailand können Sie die Verpflichtungserklärung in der Botschaft abgeben."

Wenn ich doch nachweislich 8 Monate in Thailand bin (Flugticket, Meldebestätigung, Extention of Stay für 1 Jahr) kann man doch sagen, dass mein gewöhnlicher Aufenthalt in Thailand ist, oder nicht?
 
        #79  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich doch nachweislich 8 Monate in Thailand bin (Flugticket, Meldebestätigung, Extention of Stay für 1 Jahr) kann man doch sagen, dass mein gewöhnlicher Aufenthalt in Thailand ist, oder nicht?

Hallo Wolfgang,
ich bin da (zumindest) skeptisch, das die Botschaft das genau so sieht. 🤷

"Sollten Sie ein Touristenvisum oder Ihren (melderechtlichen) Wohnsitz außerhalb Thailands haben, können Sie die Verpflichtungserklärung nicht in der Botschaft abgegeben, sondern müssen das in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde bzw. der zuständigen Auslandsvertretung an Ihrem Wohnsitz tun."

Hier wird wieder vom Wohnsitz geschrieben.
Der muss mit dem gewöhnlichen Aufenthalt wohl nicht übereinstimmen.
Schwierig, im Steuerrecht ist das klarer definiert.

Viel Glück das ihr das noch hinbekommt. 🙏🫶
 
        #80  

Member

Leider total falsch gedacht. Er in Deutschland einen gemeldeten Wohnsitz hat,muss das in Deitschland machen. Der deitsche Wonsitz hat immer Vorang.
Hättest Du das direkt geschrieben, hätten Dir viele gesagt das D zuständig ist. Der Behörfe ist es nämlich völlig egal wie lange du im Ausland bist, so lange die Meldung
immer noch in Deutschland ist. Das ist blöfd gelaufen, aber leider sind die im Recht. Ich habe ewinenFreund der hat alle Zelte in D abgebrochen. Da hat die Botschaft
das gemacht, ohne große Zicken.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten