Thailändisch lernen

Amerika --> DE Visafreie Einreise aus Drittstaaten nach D -> Nachweis ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts

        #1  

Member

Moin Zusammen,

mal eine Frage. Hat einer von euch schon Erfahrungen damit gehabt?
Bei einem von der Visumspflicht befreiten Drittstaat in den Schengen Raum wird nach meinen Infos möglicherweise ein "Nachweis ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts" vom Grenzschutz verlangt.

Bundespolizei - Einreise aus Drittstaaten

Hatte jemand schon damit in der Praxis Erfahrung. Es geht nicht um eine förmliche Verpflichtungserklärung.

Gruss
Yam
 
        #3  

Member

Member hat gesagt:
Aiaiai, dich scheint es ja voll erwischt zu haben.
Ich frag natürlich für einen Freund ( ::p: )

Member hat gesagt:
Spass bei Seite, ne fixe Summe scheint es nicht zu geben, hier wird von 45 Euro pro Tag gesprochen:
Ja wird wohl von Beamten zu Beamten sehr unterschiedlich gehandhabt ... mal reicht die formlose Erklärung das es ein privater Besuch ist ... mal eine Verpflichtungserklärung
Ich schreib mal die Bundespolizei an .... wenn es konkreter wird
Hatte nur die Hoffnung das jemand den Fall schon mal hatte
 
        #4  

Member

Die Bestimmungen im von mir verlinkten EU Amtsblatt sind doch ziemlich präzise.
Darauf sollte man sich berufen können.
 
        #5  

Member

Verbindliche Tagessätze bestehen nicht. Vielmehr bedarf es in jedem Einzelfall einer gesonderten Prüfung durch das Kontrollpersonal.
Dabei sind die jeweiligen persönlichen Umstände wie Art und Zweck der Reise, Dauer des Aufenthalts, etwaige Unterbringung bei Angehörigen oder Freunden sowie Kosten für Verpflegung zu berücksichtigen. Kann der Drittstaatsangehörige für diese Umstände keine Belege vorweisen oder zumindest glaubhafte Angaben machen, so müssen für jeden Tag 45 EUR zu seiner Verfügung stehen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Rückreise bzw. Weiterreise des Drittstaatsangehörigen möglich ist. Der Nachweis kann zum Beispiel durch Vorlage eines Weiter- oder Rückreisetickets erfolgen.

Member hat gesagt:
Die Bestimmungen im von mir verlinkten EU Amtsblatt sind doch ziemlich präzise.
Darauf sollte man sich berufen können.
Na ja ... präzise nenn ich anders
 
        #6  

Member

Ich les das so, dass maximal 45 Euro pro Tag plus Rückreiseticket vorhanden sein muss.

Bei Aufenthalt bei Freunden und der täglichen Portion leche als Nahrung darf es auch weniger sein.
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
Ich les das so, dass maximal 45 Euro pro Tag plus Rückreiseticket vorhanden sein muss.

Bei Aufenthalt bei Freunden und der täglichen Portion leche als Nahrung darf es auch weniger sein.
So verstehe ich das auch ... also das die 45€ / Tag das Maximale sind. Aber ist ja schon ein Unterschied ob sie 1,5k + "auf Tasche" haben musst ... oder nur ein paar Reiseeuros
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Moin Zusammen,

mal eine Frage. Hat einer von euch schon Erfahrungen damit gehabt?
Bei einem von der Visumspflicht befreiten Drittstaat in den Schengen Raum wird nach meinen Infos möglicherweise ein "Nachweis ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts" vom Grenzschutz verlangt.

Bundespolizei - Einreise aus Drittstaaten

Hatte jemand schon damit in der Praxis Erfahrung. Es geht nicht um eine förmliche Verpflichtungserklärung.

Gruss
Yam
OMG

Vorgestern Russland, gestern Dom Rep, heute Südamerika. Immer endles love... :lach::lach::lach:
 
Zuletzt bearbeitet:
        #9  

Member

Member hat gesagt:
wenn es konkreter wird
Wird!!! Der war gut....


Btw. Ausreichend Eigenmittel 50 Eur/Tag ist in etwa auch die Summe die jemand für Einreise mit Visapflicht vorweisen muss damit keine Verpflichtungserklärung eines Einladers benötigt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #10  

Member

Member hat gesagt:
Vorgestern Russland, gestern Dom Rep, heute Südamerika. Immer endles love
wie sagt immer jemand so schön: kein ^Firlefanz^
Wo ist übrigens deine Signatur?
:liekas:
 
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