Thailändisch lernen

DACH --> TH Welches Visum zum überwintern in Thailand?

        #1  

Member

Ich habe viele Fragen zum Visa für einen längeren Aufenthalt (5-6 Monate) in Thailand.
Zunächst zu mir: Ich bin über 50 Jahre, bin nicht verheiratet und gehe demnächst in die passive Phase der Altersteilzeit. D.h. ich bekomme 3 Jahre weiter Gehalt, arbeite aber nicht mehr.
Mein Plan wäre erst mal die nächsten Jahre in Thailand zu überwintern.
Ich habe versucht mich in die Thematik einzulesen, aber so ganz klar ist mir das Ganze noch nicht.
Ich glaube verstanden zu haben, dass ich 2 Mögklichkeiten habe:

1.Möglichkeit: Non-Immigrant-Visum “O-A” in Deutschland beantragen
Gilt für 1 Jahr
Mehrere Aus- und Einreisen möglich
Notwendige Unterlagen siehe:

Dazu gehören:
polizeiliches Führungszeugnis
Gesundheitszeugnis
Krankenversicherung
Lebenslauf
Flugbestätigung
Gebühr 175€

2.Möglichkeit: Non-Immigrant-Visum “O” Multiple Entry
90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, gültig für 1 Jahr

Deutlich weniger Unterlagen notwendig, aber auch eine Flugbestätigung aber keine Krankenversicherung
siehe obigen Link
Gebühr 175€

Was mache ich nach den 90 Tagen?
So wie ich das verstehe muss ich vorher einen Visa-Run machen, oder ein „Extension of Stay“ für z.B. 1 Jahr bei der Immigration beantragen.
Nach meinem Verständnis muss ich für ein „Extension of Stay“ dann auch eine Krankenversicherung nachweisen, oder?

Wie weiße ich dann meine Finanzen nach? Die 800.000THB auf einem Konto gehen ja dann nicht, denn ich habe ja zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Thai- Konto. Das bekomme ich ja frühestens mit einem Jahresvisum. Einen Rentenbescheid habe ich ja auch nicht, denn ich bin ja immer noch in der passiven Phase der Altersteilzeit und bekomme Gehalt.
Was ist denn mit Flugbestätigung gemeint? Nur der Hinflug?
Im Fall 1 macht ja ein Rückflug keinen Sinn und im Fall 2 würde der Rückflug sich ja nicht mit den 90 Tagen decken, denn ich will ja erst nach 5-6 Monaten zurück.

Ich habe nun im Internet und auch hier im Forum recherchiert, aber die Informationen sind teilweise widersprüchlich. Bitte berichtigt mich auch, falls ich mit den 2 Möglichkeiten von oben falsch liege.
Was würdet ihr empfehlen?
 
        #2  

Member

Member hat gesagt:
falls ich mit den 2 Möglichkeiten von oben falsch liege.
Was würdet ihr empfehlen?
Ich würde die 2. Möglichkeit machen. Dann noch um 30 Tage bei der immi verlängern und du hast 4 Monate. jetzt brauchst du halt noch 2 Visaruns.
 
        #3  

Member

Wie gesagt: Es gibt da leider sehr viele widersprüchliche Informationen:
In diesem Video, wird ja bei 4:13 erzählt, dass ich in Thailand nicht nur um 30 Tage, sondern um ein ganzes Jahr verlängern könnte:
Bilder und Videos sind nur für registrierte oder eingeloggte Mitglieder sichtbar. 


Ist das dann falsch?
Gehen da nur 30 Tage?
 
        #4  

Member

Um die Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr zu bekommen, nicht das Visa wird verlängert sondern nur die Aufenthaltsdauer, benötigst du den Kapitalnachweis. Entweder per Bankguthaben oder Rentenbescheid.

Das geht auch mit dem einfachen O Visa.
Für das OA, wenn du das in Deutschland beantragst, musst du dort schon den Nachweis erbringen.
Beim OA ist die Krankenversicherung verpflichtend. Beim O nicht.

Du kannst also ein einfaches O beantragen. Reißt damit ein. Eröffnest ein Bankkonto und hinterlegst die geforderten 800 000 Thb.
Bei Neubeatragung der Aufenthaltserlaubnis auf 1 Jahr braucht das Geld keine 3 Monate auf dem Konto sein. Es reichen 2.

Diese Fristen kannst du locker halten mit deinen ersten 90 Tagen.
 
        #5  

Member

Vielen Dank, das hilft mir weiter.
Ich dachte immer das Bankkonto bekomme ich nur mit Jahresvisum. Aber dann muss ich nochmal den Bankkonto Thread genauer lesen.
2 Fragen habe ich aber noch:
Wie bekomme ich denn das O- Visum, wenn die Flugbescheinigung nicht zur erlaubten Aufenthaltsauer passt?
Wenn ich dann die 1 jährige Aufenthaltserlaubnis habe, kann ich dann nach 3 Monaten ausreisen und nach weiteren 6 Monaten wieder damit einreisen? Muss ich dazu vorher eine Genehmigung einholen? Oder hat die quasi " Multible Entry" ?
 
        #6  

Member

Bei der 1 jährigen Aufenthaltserlaubnis musst du dir auf der Immigration ein Reentry besorgen falls du das Land verlassen willst und innerhalb der Gültigkeit dieser Erlaubnis wieder einreisen willst.
Das gibt es als Single und Multiple.
 
        #7  

Member

@Frank Danke das du mit deinem Wissen die Member hier immer wieder unterstützt.
 
        #8  

Member

Ja, von mir auch nochmal Danke!
Vielleicht kannst Du mir auch noch die Frage mit der Flugbescheinigung für das O- Visum beantworten. Ich will ja dann ein 90 Tage Visum beantragen, mit einem Rückflugticket, das deutlich später ist. Macht das Konsulat nach Deiner Erfahrung so etwas?
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Ja, von mir auch nochmal Danke!
Vielleicht kannst Du mir auch noch die Frage mit der Flugbescheinigung für das O- Visum beantworten. Ich will ja dann ein 90 Tage Visum beantragen, mit einem Rückflugticket, das deutlich später ist. Macht das Konsulat nach Deiner Erfahrung so etwas?

Gib doch den Grund warum das Ticket erst viel spaeter ist, beim Konsulat an. Mehr wie nein koennen sie nicht sagen.
Warum rufst Du eigentlich sowieso nicht dort an? Da werden alle Fragen beantwortet, die koennen Dir auch gleich sagen wie es auf der Immi in TH dann weiter geht, dann hast Du alles offiziell
 
        #10  

Member

Naja, ich möchte halt auch Empfehlungen und Ratschläge von euch haben und nicht nur die offizielle Version. Manchmal gibt es da ja auch Ideen, wie man irgendeine offizielle Anforderung umgehen kann. Das wird mir das Konsulat nicht sagen.
 
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