Member
Member hat gesagt:Ungemach droht auch, wenn aus D versandt wird, sobald der Versender hops genommen wird - wie in Vergangenheit mehrfach passiert. Da gibt's dann unangenehme Post von der Staatsanwaltschaft, auch noch Jahre nach dem Kauf. Denn die Adressen und Zahlungsinformationen der Käufer haben die gespeichert und die werden dann bekannt.
Ja deshalb würde ich nie per Kreditkarte oder Überweisung bezahlen.
Bei anonymeren Zahlungsarten (Paysafecard, Bitcoin) kann die Staatsanwaltschaft aber nicht viel machen.
Da diese Zahlungsarten dem Empfänger nicht zuzuordnen sind.
Die Adresse allein reicht nicht für eine Anzeige oder Strafe (es wird ja meist per Post in den Briefkasten und ohne Sendungsnummer verschickt).
Theoretisch hätte das ja jeder bestellt haben können z.B. um dem Empfänger zu schaden.
Bei größeren Mengen muss man aber mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Weil dann automatisch gewerbliches Handeln unterstellt wird.
Würde es daher nicht übertreiben.
Die Staatsanwaltschaft ist sowieso überlastet und wegen kleinen Mengen machen die keine großen Nachforschungen.
Zuletzt bearbeitet: